Mit Bescheid der Kammer der gewerblichen Wirtschaft für Kärnten vom 23. Juli 1991 wurde folgendes ausgesprochen: "BESCHEID Die Firma L GesmbH. ist im Besitze einer Gewerbeberechtigung, lautend auf Handelsgewerbe gem. § 103 Abs. 1 lit.b) Ziff. 25 GewO 1973, eingeschränkt auf den Kleinhandel vom 25.9.1990, ausgestellt von der Bezirkshauptmannschaft Wolfsberg mit Wirksamkeit 4.4.1990 mit dem Standort X (weitere Betriebsstätte) sowie einer gleichlautenden Gewe... mehr lesen...
Index: 50/05 Kammern der gewerblichen Wirtschaft
Norm: HKG 1946 §11 Abs4;HKG 1946 §30 Abs5 litc;HKG 1946 §57a Abs4; Beachte Wirtschaftskammer Österreich
Rechtssatz: Eine ausdrückliche gesetzliche Regelung, die die Beschlußfassung der Grundumlage für den Gemischtwarenhandel in die Zuständigkeit der Vollversammlung weisen würde, gibt es nicht. Aus § 11 Abs 4 ergibt sich jedoch, daß die Beschlußfassun... mehr lesen...
Mit Datum 7. Juni 1990 erging an die Beschwerdeführerin ein auf Briefpapier der "Handelskammer Niederösterreich - Sektion Industrie - Fachgruppe Nahrungs- und Genußmittelindustrie NÖ" geschriebener Einverleibungsgebührenbescheid mit folgendem Spruch: "Die Fachgruppe der Nahrungs- und Genußmittelindustrie NÖ. erläßt gemäß § 57 (g) Handelskammergesetz in der Fassung BGBl. 208/69 folgenden BESCHEID Sie haben im Standort S die Errichtung einer weiteren B... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin hat am Standort J eine weitere Betriebsstätte (Handelsgewerbe gemäß § 103 Abs. 1 lit. b Z. 25 GewO, eingeschränkt auf den Einzelhandel) errichtet und dazu im Laufe des Verwaltungsverfahrens bekanntgegeben, daß sie als Warengruppen Lebens- und Genußmittel sowie Parfümeriewaren zu führen gedenke. Über Ersuchen der Beschwerdeführerin auf bescheidmäßige Vorschreibung der Einverleibungsgebühr (EVG - nunmehr gemäß Art. II Abs. 3 der 8. HKG-Novelle, BGBl. Nr. 620/1... mehr lesen...
Rechtssatz: Fehlt es an einem von einem zuständigen Kammerorgan gefaßten erstinstanzlichen Bescheid, so hat die belBeh dadurch, daß sie dies im Instanzenzug nicht aufgegriffen hat, den angefochtenen Bescheid (hier: betreffend Entrichtung der Einverleibungsgebühr) mit inhaltlicher Rechtswidrigkeit belastet. Schlagworte Besondere verfahrensrechtliche Aufgaben der Berufungsbehörde
Spruch: des Berufungsbescheides Im RIS seit 16.07.1992 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren50/05 Kammern der gewerblichen Wirtschaft
Norm: AVG §66 Abs4;HKG 1946 §30 Abs5 litc;HKG 1946 §53a;HKG 1946 §57b Abs1;HKG 1946 §57b Abs2;HKG 1946 §57g Abs1;HKG 1946 §57g Abs2;VwGG §42 Abs2 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/07/16 91/09/0143 1 Stammrechtssatz Fehlt es an einem von einem zuständigen Kammerorgan gefaßten erstinstanzlichen Besch... mehr lesen...