Mit Bescheid vom 26. Mai 1993 stellte die mitbeteiligte Sozialversicherungsanstalt fest, daß K. vom 1. Juli 1991 bis 31. Mai 1993 gemäß § 14 GSVG (§ 6 Abs. 3 Betriebshilfegesetz) in der Krankenversicherung formalversichert sei. Begründend wurde ausgeführt, daß für K. aufgrund seiner Mitgliedschaft zur Kammer der gewerblichen Wirtschaft für Wien (ab 1. Jänner 1990) eine Pflichtversicherung in der Krankenversicherung nach § 2 Abs. 1 Z. 1 GSVG bestanden habe. Da seine (die Kammermitglied... mehr lesen...
Index: 66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: GSVG 1978 §14 Abs1;GSVG 1978 §14 Abs4;GSVG 1978 §41 Abs2;GSVG 1978 §41 Abs4;
Rechtssatz: § 41 Abs 4 GSVG ist dahin zu verstehen, daß Beiträge, die zur
Begründung: einer Formalversicherung gezahlt wurden, ZUR GÄNZE zu Ungebühr entrichtet sind. Die Rückforderung eines Teiles der zur
Begründung: der Formalversicherung herangezogenen gezahlten Beiträge im Ausmaß der ... mehr lesen...
Index: 66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: GSVG 1978 §14 Abs1;
Rechtssatz: Für den Bestand der Formalversicherung stellt der Nichtbestand der Pflichtversicherung eine von mehreren Tatbestandvoraussetzungen dar. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1992080137.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit Bescheid vom 17. Dezember 1990 stellte die mitbeteiligte Sozialversicherungsanstalt gemäß § 194 GSVG in Zusammenhalt mit § 410 ASVG fest, daß der Beschwerdeführer vom 24. Oktober 1983 bis 31. Dezember 1990 nach § 14 GSVG in der Kranken- und Pensionsversicherung formalversichert sei. Der Beschwerdeführer erhob dagegen fristgerecht Einspruch. Mit Bescheid vom 22. April 1992 gab der Landeshauptmann von Oberösterreich dem Einspruch keine Folge und bestätigte den bekämpften Bes... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr beigelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Bescheid des Bundesministers für soziale Verwaltung (nunmehr: für Arbeit und Soziales) vom 19. August 1971 wurde die Versicherungspflicht der Beschwerdeführerin nach dem landwirtschaftlichen Zuschußrentenversicherungsgesetz (LZVG) in der Zeit vom 1. Jänner 1963 bis 30. September 1970 festgestellt. Aufgrund dieses Bescheides zahlte die Beschwerdeführerin (ergä... mehr lesen...
Index: 66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: BPVG 1971 §7 Abs1;BSVG §12 Abs1;GSVG 1978 §14 Abs1;
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 12 Abs 1 BSVG (ebenso § 7 Abs 1 B-PVG) stellt ihrem klaren Wortlaut nach bei der Umschreibung der Tatbestandsvoraussetzungen für den Eintritt von Formalversicherung auf eine Parteihandlung, nämlich die Anmeldung zur Pflichtversicherung ab. Hiedurch unterscheidet sich der Inhalt ... mehr lesen...
Index: 66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: GSVG 1978 §14 Abs1;GSVG 1978 §35 Abs2;
Rechtssatz: Die die Krankenversicherung betreffenden Worte im § 14 Abs 1 erster Satz GSVG "für drei Monate" sind auf den Regelfall der monatlichen Zahlung bzw Annahme der Beiträge nach § 35 Abs 1 GSVG abgestellt. Werden die Beiträge jedoch entsprechend dem § 35 Abs 2 GSVG auf Grund einer gemeinsamen Vorschreibung für ein Ka... mehr lesen...
Index: 66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: GSKVG 1966 §12 Abs1;GSVG 1978 §14 Abs1;
Rechtssatz: § 12 Abs 1 GSKVG 1971 und § 14 Abs 1 GSVG enthalten zwingende, vom Parteiwillen unabhängiges Recht, wobei dem Formalversicherten gemäß Abs 4 dieser Gesetzesstelle die gleichen Rechtswirkungen wie aus der Pflichtversicherung zugute kommen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT... mehr lesen...
Index: 66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: GSKVG 1966 §12 Abs1;GSVG 1978 §14 Abs1;
Rechtssatz: Für den Eintritt der Formalversicherung nach § 12 Abs 1 GSKVG 1971 und § 14 Abs 1 GSVG kommt es nicht darauf an, ob die nicht der Pflichtversicherung unterliegende Person anderweitig krankenversichert war oder ob durch die Weiterzahlung der Sozialversicherungsbeiträge eine Sozialversicherung überhaupt gewünscht... mehr lesen...
Index: 66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: GSVG 1978 §14 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/08/0170 E 16. Februar 1984 VwSlg 11329 A/1984 RS 1 Stammrechtssatz Gemäß § 14 Abs 1 GSVG besteht eine Formalversicherung, wenn der Versicherungsträger die (unrichtige) Meinung haben muss, es handle sich um einen Pflichtversicherten, und daher die von diesem entrichteten Beiträge unbeanstandet annimmt. Die U... mehr lesen...