Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers, ihm für seinen am 18. Juli 1970 geborenen Sohn Gerhard D. ab 1. Oktober 1990 Familienbeihilfe zu gewähren, im Istanzenzug abgewiesen; dies im wesentlichen mit folgender Begründung: Gerhard D. habe seine Berufsausbildung für den Beruf als Radiotechniker und Fernsehmechaniker mit seiner Lehrabschlußprüfung am 1. März 1989 abgeschlossen. Nach der anschließenden Tätigkeit in seinem erlernten Beruf habe er ab 1. Oktober... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)61/01 Familienlastenausgleich70/02 Schulorganisation70/08 Privatschulen
Norm: B-VG Art14 Abs6;FamLAG 1967 §2 Abs1 litb;PrivSchG 1962 §11;SchOG 1962 §59 Abs1 Z1 litd;SchOG 1962 §8 lita;
Rechtssatz: Bei einem viersemestrigen Kurs der Salzburger Akademie für Mikroelektronik im Wirtschaftsförderungsinstitut der Handelskammer Slbg handelt es sich nicht um einen "Speziallehrga... mehr lesen...
Der vorliegenden Beschwerde und dem der Beschwerde angeschlossenen angefochtenen Bescheid ist folgender Sachverhalt zu entnehmen: Der Beschwerdeführer ist Inhaber und Schulerhalter der 1972 errichteten Schule für Datenverarbeitungs-Kaufleute in A und der 1975 errichteten Schule für Datenverarbeitungs-Kaufleute in B. Der Bundesminister für Unterricht, Kunst und Sport hat beiden Schulen auf die Dauer der Erfüllung der gesetzlichen Bedingungen das Öffentlichkeitsrecht verliehen und zwar ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/04 Berufsausbildung70/08 Privatschulen
Norm: AVG §56;BAG 1969 §21 Abs1;BAG 1969 §28;PrivSchG 1962 §11;PrivSchG 1962 §21 Abs1 lita;
Rechtssatz: Im BAG ist die fachlich-praktische Ausbildung der gewerblichen Berufsausbildung geregelt. Ziel dieser Ausbildung ist die Lehrabschlußprüfung (§ 21 Abs 1 BAG), deren Zweck die Feststellung ist, ob sich der Lehrling die im betreffenden Lehr... mehr lesen...
1.1. Mit dem an die Bezirkshauptmanschaft A gerichteten Schreiben vom 20. November 1987 zeigte die beschwerdeführende Partei die Errichtung der Privatschule: Internatschorschule des Stiftes N "N-Sängerknaben" nach den Bestimmungen des Privatschulgesetzes und das angeschlossene Organisationsstatut dieser Schule bei der Bezirkshauptmannschaft A an. Dabei ersuchte sie um "Weiterleitung an die zuständige Behörde". Über den Bezirksschulrat A gelangte dieses Schreiben an den Landesschulrat ... mehr lesen...
Index: 70/08 Privatschulen
Norm: PrivSchG 1962 §11;PrivSchG 1962 §14;
Rechtssatz: Das PrivSchG unterscheidet in seinem § 14 Privatschulen, die gemäß § 11 eine gesetzlich geregelte Schulartbezeichnung führen, und Privatschulen, die keiner öffentlichen Schulart ("Statutarschulen") entsprechen. Während jene eine Entsprechung im öffentlichen Schulwesen haben und an dieselben rechtlichen Vorgaben (zB Lehrpläne) gebunde... mehr lesen...