Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit am 21. Juli 2017 mittels E-Mail bei der belangten Behörde eingelangtem Formular und diesem angeschlossenen Unterlagen beantragte der laut eigenen Angaben in einem Dreipersonenhaushalt lebende Beschwerdeführer die Befreiung von der Rundfunkgebühr für Fernseh- und Radioempfangseinrichtungen sowie die Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt. Unter Punkt 4. des Antragsformulars kreuzte der Beschwerdeführer keine dort angeführte Anspruchsvor... mehr lesen...