Begründung: 1.1.1.1. Unter Berufung auf §93 Abs1 FinStrG erließ das Finanzamt Linz als Finanzstrafbehörde erster Instanz am 6. August 1990 zur Z78/90-wa einen schriftlichen (Hausdurchsuchungs-)Befehl gegen H S zur Vornahme einer Hausdurchsuchung in dessen "Wohnung und sonstigen zum Hauswesen gehörigen Räumlichkeiten sowie in den Wirtschafts-, Gewerbe- oder Betriebsräumen" ua. in 4050 Traun, Untere Dorfstraße 30. 1.1.1.2. Die
Begründung: dieses Befehls lautete wörtlich wie f... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG-Nov 1988 BGBl 685 ArtIX Abs2B-VG Art144 Abs1 / BeschlagnahmeB-VG Art144 Abs1 / HausdurchsuchungFinStrG §93 Abs1
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen eine Hausdurchsuchung und
Beschlagnahme im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren infolge
Deckung der bekämpften Verwaltungsakte durch einen bescheidmäßig
verfügten Hausdurchsu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die vorliegende, offenkundig auf Art144 Abs1 zweiter Satz B-VG gestützte Beschwerde wendet sich gegen die von Organen des Zollamtes Salzburg am 6. Oktober 1988 in dem der Beschwerdeführerin gehörenden und von ihr bewohnten Haus durchgeführte Hausdurchsuchung und die Beschlagnahme von hiebei gefundenen 35 Teppichen. Diese Maßnahmen seien durch den auf §93 Abs1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) idF der Novelle BGBl. 571/1985 gestützten, vom Vorsitzenden des... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art5 / Verwaltungsakt / VerletzungStGG Art9FinStrG §89 Abs1FinStrG §93 Abs1FinStrG §93 Abs4
Leitsatz: Änderung eines in einem verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren
ausgestellten Hausdurchsuchungsbefehles im Sinn einer Berichtigung
der Anschrift des zu durchsuchenden Hauses durch ein Exekuti... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. H B hat seinen ordentlichen Wohnsitz in Wien, ... wohnt aber gelegentlich auch in der Wohnung seines Vaters in der ... Gasse in Klagenfurt. Er verkaufte anfangs Dezember 1985 in Klagenfurt die Imitation einer Rolex-Uhr um den Betrag von S 1.500,-- an den Teppichhändler J K. 2. Nachdem H B verhaftet worden war, wurde ihm am 3. Jänner 1986, 16,30 Uhr, ein Hausdurchsuchungsbefehl des Vorsitzenden des Spruchsenates beim Zollamt Klagenfurt au... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungB-VG Art144 Abs3StGG Art9HausRSchG §3FinStrG §93 Abs1FinStrG §93 Abs2
Leitsatz: Hausdurchsuchung und Beschlagnahme; vor dem
VfGH ist immer nur der jeweils letztinstanzliche Bescheid
bekämpfbar, nicht auch ein in der Angelegenheit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. H B beantragt in seiner auf Art144 Abs1 B-VG gestützten Beschwerde, der VfGH möge erkennen, 1. daß er durch die Festnahme und Anhaltung im Zeitraum von 11,20 bis 16,25 Uhr am 3. Januar 1986 in seinen verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten auf persönliche Freiheit gemäß Art8 StGG, Art5 MRK und auf Gleichbehandlung aller Staatsbürger vor dem Gesetz gemäß Art7 B-VG durch Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / BescheidStGG Art8StGG Art9FinStrG §85FinStrG §85 Abs4FinStrG §93 Abs1
Leitsatz: schriftlicher Hausdurchsuchungsbefehl nach
§93 Abs1 FinStrG; Hausdurchsuchungsbefehl enthält
Beschlagnahmebefehl; Zurückweisung der Beschwerde gegen die
Beschlagnahme
vertretbare Annahme von Verdunkelungsgefahr und Gefahr
im Verzug iSd §85 Abs1 litc iVm. Abs3... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Der Bf. ist öffentlicher Notar in K. Das Finanzamt Wr. Neustadt als Finanzstrafbehörde erster Instanz hat mit Hausdurchsuchungsbefehl vom 23. Jänner 1980 die Vornahme einer Hausdurchsuchung in der Wohnung und sonstigen zum Hauswesen gehörigen Räumlichkeiten sowie in den Wirtschafts-, Gewerbe- und Betriebsräumen des Bf. angeordnet. In der
Begründung: des Hausdurchsuchungsbefehles wird ausgeführt, daß gegen Klienten des Kanzleivorgängers des bf. Notars verwa... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / AnlaßfallB-VG Art144 Abs1 / BescheidB-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungAVG §36FinStrG §93 Abs1FinStrG §152 Abs1 Beachte Anlaßfall zu VfSlg. 10291/1984
Rechtssatz: FinStrG; keine Anfechtbarkeit eines gemäß §93 Abs1 erlassenen Hausdurchsuchungsbefehls mangels Erschöpfung des gemäß §152 Abs1 zulässigen Ins... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Unter Berufung auf §93 Abs1 FinStrG erließ das Finanzamt Innsbruck als Finanzstrafbehörde erster Instanz am 25. Mai 1981 zur Z FP F 1/1980-Gr je einen schriftlichen Hausdurchsuchungsbefehl gegen die Eheleute Dr. F. Sch. und M. Sch. in 6060 Hall i. T., M-Straße 27, zur Vornahme einer Hausdurchsuchung "in der Wohnung und sonstigen zum Hauswesen gehörigen Räumlichkeiten sowie in den Wirtschafts-, Gewerbe- und Betriebsräumen", weil - wie es in der
Begründung: dieser be... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / BeschlagnahmeB-VG Art144 Abs1 / HausdurchsuchungB-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungFinStrG §93 Abs1FinStrG §152 Abs1
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; Hausdurchsuchung in Vollziehung eines schriftlichen Hausdurchsuchungsbefehles nach §93 Abs1 Finanz... mehr lesen...