Entscheidungen zu § artikel1zu77 Abs. 4 FinStrG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Beschluss 2005/12/20 2005/04/0231

Auf Grund der Beschwerde und der dieser angeschlossenen Erledigung der Kammer der Wirtschaftstreuhänder ist von folgendem Sachverhalt auszugehen: Der Beschwerdeführer stellte am 25. Juli 2005 bei der zuständigen Finanzstrafbehörde für Ing. Manfred T. den Antrag, diesem im Finanzstrafverfahren gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG die Verfahrenshilfe zu bewilligen. Diesem Antrag wurde mit Bescheid vom 19. August 2005 (dem Beschwerdeführer zugestellt am 22. August 2005) stattgegeben. ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 20.12.2005

RS Vwgh 2005/12/20 2005/04/0231

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §58 Abs1;FinStrG §33 Abs2 lita;FinStrG §77 Abs3;FinStrG §77 Abs4;VwGG §34 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Ein Anspruch eines Wirtschaftstreuhänders auf Bestellung zum Verfahrenshilfeverteidiger in einem bestimmten Verfahren ist § 77 Abs. 3 und 4 FinStrG nicht zu ent... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.12.2005

RS Vwgh 1989/5/9 88/14/0207

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §77 Abs3;FinStrG §77 Abs4;
Rechtssatz: Beantragt ein nicht rechtskundiger Beschuldigter vor der mündlichen Verhandlung des Spruchsenates oder des Berufungssenates in Finanzstrafsachen, ihm "im Rahmen der Verfahrenshilfe einen Rechtsanwalt zu seiner Verteidigung beizustellen", darf dieser Antrag ohne ausdrückliche gegenteilige Erklärung des Beschul... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 09.05.1989

RS Vwgh 1988/7/5 88/14/0128

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §77 Abs3;FinStrG §77 Abs4; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1989, 112;
Rechtssatz: Der Beschuldigte im Finanzstrafverfahren hat keinen Anspruch auf Beistellung eines Rechtsanwaltes. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1988140128.X01 Im RIS seit 05.07.1988 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 05.07.1988

RS Vwgh 1988/7/5 88/14/0128

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §77 Abs3;FinStrG §77 Abs4;VwGG §34 Abs1;VwGG §35 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1989, 112;
Rechtssatz: Da dem Beschuldigten im Finanzstrafverfahrn kein Anspruch auf Beistellung eines Rechtsanwaltes zusteht, läßt bereits der Inhalt einer gegen die Abweisung eines Antrages auf Beistellung eines Rechtsan... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 05.07.1988

RS Vwgh 1988/7/5 88/14/0128

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §77 Abs4; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1989, 112;
Rechtssatz: Gegen § 77 Abs 4 FinStrG bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1988140128.X02 Im RIS seit 05.07.1988 Zuletzt aktualisiert am ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 05.07.1988

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