RS Vwgh 1988/7/5 88/14/0128

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Veröffentlicht am 05.07.1988
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §77 Abs3;
FinStrG §77 Abs4;

Beachte

Besprechung in:ÖStZ 1989, 112;

Rechtssatz

Der Beschuldigte im Finanzstrafverfahren hat keinen Anspruch auf Beistellung eines Rechtsanwaltes.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988140128.X01

Im RIS seit

05.07.1988

Zuletzt aktualisiert am

26.04.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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