Aus der vorliegenden Beschwerde und dem ihr angeschlossenen angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Organen des Hauptzollamtes Salzburg gelangte zur Kenntnis, dass Manfred K und Paul R Anabolica (zum Zwecke der Weiterveräußerung) in das Zollgebiet verbracht hatten. Bei einer Erhebung bei einer Bank wurde festgestellt, dass auf einem für Manfred K unter der Bezeichnung "Sparen Huber" geführten Konto in der Zeit vom 25. August 1994 bis 12. Jänner 1995 fünf Einzahl... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §37 Abs3;
Rechtssatz: Die Meinung, eine fahrlässige Abgabenhehlerei sei nicht strafbar, ist unzutreffend. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1998160410.X02 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Das Zollamt Wien als Finanzstrafbehörde erster Instanz erkannte den Beschwerdeführer mit Erkenntnis vom 6. Juni 1991 (im zweiten Rechtsgang) schuldig, er habe im März 1988 im Bereich des Zollamtes Wien eine Sache, hinsichtlich welcher vom abgesondert verfolgten J.C. ein Schmuggel nach § 35 Abs. 1 FinStrG begangen worden war, nämlich ein Gemälde, unter Außerachtlassung der gebotenen und objektiv wie subjektiv zuzumutenden Sorgfalt, sohin fahrlässig, nach Kenntnisnahme der illegalen Her... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §37 Abs3;FinStrG §8 Abs2;StGB §165;StGB §6;
Rechtssatz: Ob eine Sorgfaltsverletzung nach § 37 FinStrG vorliegt, ist strikt ex ante zu prüfen (Leukauf-Steininger, StGB 03te Auflage, § 165, Randziffer 8). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1991160118.X03 Im R... mehr lesen...
Nach Lage der Akten des Verwaltungsverfahrens hatte das Zollamt Wien als Finanzstrafbehörde erster Instanz den Beschwerdeführer nach mündlicher Verhandlung mit Erkenntnis vom 25. Juli 1988 des Finanzvergehens der fahrlässigen Abgabenhehlerei nach § 37 Abs. 3 FinStrG schuldig erkannt, weil er im Sommer 1985 im Bereiche des Zollamtes Wien fahrlässig eine Sache, nämlich eine Herrenarmbanduhr der Marke IWC-Schaffhausen, Typ SL-Quartz aus 18 Karat Gold, hinsichtlich welcher zuvor von einem... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren91/01 Fernmeldewesen
Norm: ABGB §2;FG 1949 §2;FG 1949 §4 Abs2;FinStrG §37 Abs3;FinStrG §8 Abs2;FinStrG §9;VStG §5 Abs2 impl;
Rechtssatz: Die Unkenntnis eines Gesetzes kann nach stRsp des VwGH nur dann als unverschuldet angesehen werden, wenn dem Normadressaten die kundgemachte Rechtsvorsch... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §37 Abs1 lita;FinStrG §37 Abs3;FinStrG §8 Abs2;
Rechtssatz: Wenn der Abgabenschuldner anläßlich seiner Vernehmung als Beschuldigter des Abgabenstrafverfahrens ausführte, daß er "ziemlich sicher sei", daß der ausländische Geschenkgeber die streitverfangene goldene Armbanduhr bei seiner Einreise nach Österreich dem Zollamt nicht gestellt und nicht e... mehr lesen...