RS Vwgh 1999/3/4 98/16/0410

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Veröffentlicht am 04.03.1999
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §37 Abs3;

Rechtssatz

Die Meinung, eine fahrlässige Abgabenhehlerei sei nicht strafbar, ist unzutreffend.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998160410.X02

Im RIS seit

19.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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