Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Herbert B***** - soweit für das Verfahren über die Nichtigkeitsbeschwerde von Bedeutung - (richtig: jeweils) mehrerer Finanzvergehen der gewerbsmäßigen Abgabenhinterziehung nach §§ 33 Abs 1, 38 Abs 1 lit a, 13 FinStrG (I) und nach §§ 33 Abs 2 lit a, 38 Abs 1 lit a FinStrG (II) schuldig erkannt. Danach hat er (zusammengefasst) in der Absicht, sich durch die wiederkehrende Begehung eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen, eine Verkürzung vo... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Zdzislaw P*****, Marek M***** und Pawel P***** (dieser als Beitragstäter nach § 11 dritter Fall FinStrG) des Finanzvergehens des Schmuggels nach § 35 Abs 1 lit a FinStrG, Zdzislaw P***** unter den erschwerenden Umständen gewerbsmäßiger Begehung nach § 38 Abs 1 lit a FinStrG, schuldig erkannt. Danach haben (1) Zdzislaw P***** und Marek M***** im bewussten und gewollten Zusammenwirken als Mittäter am 2. Dezember 2008 in Schwechat eingangsabg... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Albert K***** der Finanzvergehen der gewerbsmäßigen Abgabenhehlerei nach §§ 37 Abs 1 lit a, 38 Abs 1 lit a FinStrG (1.) und des gewerbsmäßigen Schmuggels nach §§ 13, 35 Abs 1 lit a, 38 Abs 1 lit a FinStrG (2.) schuldig erkannt. Danach hat er in der Absicht, sich durch die wiederkehrende Begehung der strafbaren Handlungen eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen, 1. am 30. September 2004 in Pasching 32.400 Stangen Filterzigaretten der Mar... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Zlatko B***** wie klarzustellen ist: (der Sache nach) real konkurrierend zweifach des Finanzvergehens des gewerbsmäßigen Schmuggels nach §§ 35 Abs 1 lit a (erster Fall), 38 Abs 1 lit a FinStrG schuldig erkannt. Danach hat er „in der Nacht vom 17. auf 18. August 2007 bzw 19. auf den 20. August 2007 am Grenzübergang Gruskje Slowenien bzw Spielfeld Österreich in der Absicht, sich durch wiederkehrende Begehung" (gemeint: von Schmuggel) „eine ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Margit W***** (richtig:) mehrerer Finanzvergehen der gewerbsmäßigen Abgabenhinterziehung nach §§ 33 Abs 1, 38 Abs 1 lit a, 11 dritter Fall FinStrG schuldig erkannt. Danach hat sie „von 26. April 1995 bis 31. März 2000 im Bereich des Zollamts Wien und anderen Tatorten vorsätzlich gewerbsmäßig in mehrfachen Tathandlungen zur Ausführung nachgenannter Finanzvergehen ihres Bruders Dietmar W***** dadurch beigetragen, dass sie für ihn inhaltlich ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Toni R***** der Finanzvergehen der Abgabenhehlerei nach §§ 37 Abs 1 lit a, 38 Abs 1 lit a FinStrG (I 1) und der Monopolhehlerei nach § 46 Abs 1 lit a FinStrG (I 1) sowie des Verbrechens der Verleumdung nach § 297 Abs 1, höherer Strafsatz StGB (II) und des Vergehens der versuchten Bestimmung zur falschen Beweisaussage vor Gericht nach §§ 12 zweiter Fall, 15, 288 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Toni R***** der... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Zoran P***** der Finanzvergehen des gewerbsmäßigen Schmuggels nach §§ 35 Abs 1 lit a, 38 Abs 1 lit a FinStrG (1) und des vorsätzlichen Eingriffes in die Rechte des Tabakmonopols nach § 44 Abs 1 lit b FinStrG (2) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Zoran P***** der Finanzvergehen des gewerbsmäßigen Schmuggels nach Paragraphen 35, Absatz eins, Litera a,, 38 Absatz eins, Litera a, FinStrG (1) und des vorsätzlichen Eingriffe... mehr lesen...
Gründe: Johann R***** wurde des Finanzvergehens der teils vollendeten, teils versuchten Abgabenhinterziehung nach §§ 33 Abs 1, 13 FinStrG schuldig erkannt. Johann R***** wurde des Finanzvergehens der teils vollendeten, teils versuchten Abgabenhinterziehung nach Paragraphen 33, Absatz eins,, 13 FinStrG schuldig erkannt. Darnach hat er vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht durch Abgabe unrichtiger Steuererklärungen ... mehr lesen...
Norm: FinStrG §16StPO §281 Abs1 Z11StPO §281 Abs1 Z9 lita
Rechtssatz: Dem strafbestimmenden Wertbetrag kommt für das zulässige Höchstmaß der Geldstrafe und damit für den im Einzelfall anzuwendenden gesetzlichen Strafrahmen entscheidende Bedeutung zu. Das Fehlen einer solchen Berechnungsgrundlage im Urteil begründet auch dann Nichtigkeit gemäß § 281 Abs 1 Z 11 StPO, wenn die verhängte Geldstrafe im Ergebnis die durch die Aktenlage indizierte Gre... mehr lesen...
Norm: FinStrG §16StPO §281 Abs1 Z11
Rechtssatz: Ein den strafbestimmenden Wertbetrag nach dem Finanzstrafgesetz (hier § 38 Abs 1 in Verbindung mit § 35 Abs 4 FinStrG) betreffender Feststellungsmangel bewirkt die Nichtigkeit des Strafausspruches nach § 281 Abs 1 Z 11 StPO. Entscheidungstexte 11 Os 149/96 Entscheidungstext OGH 17.12.1996 11 Os 149/96 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 24.Jänner 1964 geborene Günter B***** - neben weiteren Angeklagten - des Verbrechens nach dem § 12 Abs. 1 und 3 Z 3 SGG (A), des Vergehens nach dem § 14 a SGG (B), des Vergehens nach dem § 16 Abs. 1 SGG (C), der Vergehen nach dem § 36 Abs. 1 Z 2 und 4 WaffenG (D I und III), sowie des Finanzvergehens der Abgabenhehlerei nach den §§ 37 Abs. 1 lit a, 38 Abs. 1 lit a FinStrG (F) schuldig erkannt, nach den §§ 12 Abs. 3 SGG, 28 Abs. 1 StGB... mehr lesen...
Norm: FinStrG §16FinStrG §33 Abs4StGB §43a Abs1
Rechtssatz: Die Geldstrafe in einem Finanzstrafverfahren muß, um als solche erkannt und wirksam werden zu können, jedenfalls in einer Höhe ausgesprochen und vollzogen werden, die keinen Raum für einen wirtschaftlichen Gewinn läßt. Entscheidungstexte 12 Os 115/90 Entscheidungstext OGH 18.10.1990 12 Os 115/90 ... mehr lesen...
Gründe: Marian S***, Johann P*** und Josef U*** wurden des Finanzvergehens des gewerbs- und bandenmäßigen Schmuggels nach §§ 35 Abs. 1, 38 Abs. 1 lit a und b FinStrG, zum Teil als Beteiligte nach § 11 (zweiter bzw dritter Fall) FinStrG schuldig erkannt. Gegenstand dieses Schuldspruchs sind insgesamt 8 Schmuggelfahrten im Zeitraum vom 6.Oktober bis 22.Dezember 1986, bei welchen in präparierten Treibstofftanks von LKW-Zügen insgesamt 2.125 kg Silber, worauf Eingangsabgaben von 431.375... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde (ua) die nunmehr 48-jährige Geschäftsfrau Margarete K*** des Finanzvergehens der teils vollendeten, teils versuchten Abgabenhinterziehung nach §§ 33 Abs 1, 13 FinStrG schuldig erkannt. Darnach hat sie - zusammengefaßt wiedergegeben - in Ried im Innkreis als Mitunternehmerin der Gesellschaft bürgerlichen Rechts "Margarete K*** und Wolfgang S*** Uhrmacher- und Uhren- und Schmuckhandelsbetrieb" dadurch, daß sie die Entgelte für Lieferungen u... mehr lesen...
Gründe: Der am 6. Oktober 1937 geborene Angestellte Egon K*** wurde des Finanzvergehens der gewerbsmäßigen Hinterziehung von Eingangsabgaben nach §§ 11, zweiter Fall, 35 Abs. 2, 38 Abs. 1 lit. a FinStrG. schuldig erkannt, weil er zu verschiedenen Zeitpunkten des Jahrs 1977 in Wien vorsätzlich und gewerbsmäßig schuldlos handelnde Angestellte der Spedition T*** M*** dazu bestimmt hat, unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht, nämlich durch die Vor... mehr lesen...
Norm: FinStrG §16StGB §19StRAG ArtVII
Rechtssatz: Die Unanwendbarkeit des Tagessatzsystems auf die von strafbestimmenden Wertbeträgen abhängigen Strafdrohungen entspricht den ausdrücklich erklärten Intentionen des Gesetzgebers (EBRV zur FinStrGNov 1975, BlgNr 1130 GP 13 zu § 23). Von einem "offenkundigen" Redaktionsversehen kann somit keine Rede sein. Entscheidungstexte 9 Os 98/85 E... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden die 53-jährige Hausfrau Frieda W***, der 33-jährige Fleischhauer Eduard H*** und die 32-jährige Postzustellerin Judith H*** der Finanzvergehen der Abgabenhehlerei nach § 37 Abs. 1 lit. b FinStrG. (Punkt B/I des Urteilssatzes) und der Monopolhehlerei nach § 46 Abs. 1 lit. b FinStrG. (Punkt B/II) sowie der 37-jährige Lagerarbeiter Harald W*** der Finanzvergehen der gewerbsmäßigen Abgabenhehlerei nach § 37 Abs. 1 lit. a, 38 Abs. 1 lit. a Fi... mehr lesen...
Gründe: Günter A wurde des Verbrechens nach § 12 Abs.1 SuchtgiftG., des Vergehens nach § 16 Abs.1 Z.2 SuchtgiftG. und des Finanzvergehens der gewerbsmäßigen Abgabenhehlerei nach §§ 37 Abs.1 lit.a, 38 Abs.1 lit.a FinStrG. schuldig erkannt und nach § 12 Abs.1 SuchtgiftG. unter Anwendung des § 28 Abs.1 StGB zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. 'Gemäß § 38 Abs.1 lit.a FinStrG.' wurde ferner 'auf die Strafe des Wertersatzes in der Höhe von S 30.000,-- erkannt' und für den Fall der Uneinb... mehr lesen...
Norm: FinStrG §16FinStrG §19StPO §281 Abs1 Z11
Rechtssatz: Kassierung des Strafausspruchs und Zurückverweisung, wenn infolge seiner Formulierung unklar bleibt, ob die Geldstrafe nach §§ 37 Abs 2, 38 Abs 1 FinStrG oder als Wertersatz nach § 19 Abs 1 FinStrG ausgesprochen wurde und jedwede Feststellung der Höhe des Verkürzungsbetrags sowie des gemeinen Werts der dem Verfall unterliegenden Gegenstände fehlt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: FinStrG §16FinStrG §19 Abs4
Rechtssatz: Bei der Verhängung von Geldstrafen und Wertersatzstrafen ist nunmehr (FinStrGNov 1975) einheitlich von den allgemeinen Grundsätzen der Strafbemessung (§§ 21, 23 Abs 1 bis 3 FinStrG) auszugehen. Geldstrafen und Wertersatzstrafen sind seit der Novelle 1975 kommensurable Unrechtsfolgen. Entscheidungstexte 10 Os 133/78 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: FinStrG §16 BIII2aABGB §1393
Rechtssatz: Keine offenbare Gesetzwidrigkeit, wenn das Abhandlungsgericht (bei Sicherung des Nachlaßvermögens) ein mit einem Losungswort versehenes Sparkassenbuch nicht als Inhaberpapier wertet. Entscheidungstexte 8 Ob 233/63 Entscheidungstext OGH 17.09.1963 8 Ob 233/63 European Case Law Identifier ... mehr lesen...