Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch einen in Rechtskraft erwachsenen Schuldspruch des Angeklagten wegen der Vergehen der fahrlässigen Krida nach §§ 159 Abs 1 Z 1 und 2, 161 Abs 1 StGB sowie wegen § 114 Abs 1 und 2 ASVG enthält, wurde Heimo S***** von der wider ihn erhobenen Anklage, er habe zwischen 15. Februar und 15. September 1997 in Gmunden als Eigentümer der Einzelfirma Heimo S***** (Steuer-Nummer *****) sowie als selbständig vertretungsbefugter Geschäftsführer der F... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Heinz C***** der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 FinStrG (A I) und der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 2 lit a FinStrG (A II) sowie Waltraud K***** des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 FinStrG als Beteiligte nach § 11 dritter Fall FinStrG (B) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurden Heinz C***** der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach Paragraph 33, Absatz eins, F... mehr lesen...
Norm: FinStrG §13FinStrG §14
Rechtssatz: § 14 Abs 1 FinStrG verlangt bei mehreren Tatbeteiligten für die strafbefreiende Wirkung des Rücktrittes vom Versuch eines der Beteiligten, daß der Zurücktretende die Ausführung der Tat aktiv verhindert oder den Erfolg abwendet. Setzt ein anderer (unmittelbarer) Täter die strafbare Handlung fort und vollendet sie, so bewirkt der Rücktritt eines Beteiligungstäters nicht seine Straflosigkeit. ... mehr lesen...
Gründe: Richard B*** wurde im zweiten Rechtsgang abermals des Finanzvergehens der versuchten Abgabenhinterziehung nach §§ 13, 33 Abs. 1 FinStrG. für das Jahr 1982 schuldig erkannt, weil die allein noch zu prüfende Frage, ob ihm der Strafaufhebungsgrund des § 14 FinStrG. zugute kommt, vom Erstgericht verneint wurde. Rechtliche Beurteilung Die vom Angeklagten erhobene Nichtigkeitsbeschwerde (§ 281 Abs. 1 Z. 5 und 9 lit. b StPO.) ist schon damit im Recht, daß ... mehr lesen...
Norm: FinStrG §14FinStrG §33 Abs1
Rechtssatz: Verfolgungshandlungen nach § 14 Abs 3 FinStrG sind solche Akte, die nach Art und ihrer Bedeutung die Absicht der Finanzstrafbehörde - nach außen - erkennen lassen, den gegen eine bestimmte Person wegen einer bestimmten Tat bestehenden konkreten Verdacht auf eine in den Verfahrensvorschriften vorgesehene Weise zu prüfen (JBl 1984,215 ff, insbesondere S 218 mit weiteren Nachweisen). 2. Abgabenbehörd... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden Urteil wurden (u.a.) der am 20.Juni 1945 geborene, zuletzt als freier Mitarbeiter einer Handelsgesellschaft tätig gewesene tschechoslowakische Staatsangehßrige Petr B*** des Vergehens des Ansammelns von Kampfmitteln nach § 280 Abs. 1 StGB. (A/1 des Urteilssatzes), des Finanzvergehens des teils vollendeten, teils versuchten Schmuggels nach §§ 35 Abs. 1 und 13 FinStrG. (A/2 und 3) und des Vergehens nach § 36 ... mehr lesen...
Gründe: Der am 18. August 1941 geborene dänische Staatsbürger Alex Immanuel Austeen A wurde des Verbrechens wider die Volksgesundheit nach § 12 Abs. 1 SuchtgiftG., teils in der Entwicklungsstufe des Versuchs nach § 15 StGB, schuldig erkannt, weil er am 17. Oktober 1984 vorsätzlich den bestehenden Vorschriften zuwider 1181 Gramm Kokain, sohin ein Suchtgift in solchen Mengen, daß daraus in größerer Ausdehnung eine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von Menschen entstehen konnte,... mehr lesen...
Norm: FinStrG §14FinStrG §35 Abs2FinStrG §44 Abs1 litcZollG §46 Abs1ZollG §47 Abs1 litaZollG §47 Abs1 litcZollG §52ZollG §103 Abs4ZollG §109 Abs1ZollG §174 Abs3
Rechtssatz: Die wegen der Aufdeckung einer absichtlich unrichtigen Bezeichnung eines über die Staatsgrenze ins Zollinland gelangten Transportguts in der Warenerklärung durch die Zollorgane, denen das Gut im übrigen jedoch vollständig vorgeführt wird, erfolglos beantragte Einfuhrabfertig... mehr lesen...
Norm: FinStrG §14FinStrG §35 Abs1
Rechtssatz: Der Schmuggel ist mit der Verbringung der Ware vom Amtsplatz des Zollamts vollendet; darnach ist strafbefreiender Rücktritt vom Versuch (§ 14 Abs 2 FinStrG) begrifflich nicht mehr möglich, auch wenn die Ware in der Folge richtig deklariert und ordnungsgemäß wieder ausgeführt wird. Entscheidungstexte 11 Os 170/72 Entscheidungstext OGH 09.0... mehr lesen...
Norm: FinStrG §14FinStrG §35 Abs1 litb
Rechtssatz: Vollendet ist der Schmuggel nach § 35 Abs 1 lit b FinStrG, wenn der Täter die falsch deklarierte Ware im Begleitscheinverfahren anweisen läßt, sodaß ein strafbefreiender Rücktritt vom Versuch nicht mehr in Frage kommt, mag auch die Ware später richtig deklariert und ordnungsgemäß verzollt ausgeführt werden. Entscheidungstexte 11 Os 170/72 ... mehr lesen...