Mit der vor dem Verwaltungsgerichtshof bekämpften, als Beschluß bezeichneten Entscheidung erkannte der Präsident der Obersten Berufungs- und Disziplinarkommission für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter (OBDK), daß die vom Beschwerdeführer als Beschuldigten in einem gegen ihn gerichteten Disziplinarverfahren geltend gemachte Befangenheit der näher genannten Mitglieder des Senates 7 der OBDK nicht vorliege. Der Verfassungsgerichtshof lehnte mit Beschluß vom 11. Dezember 1995, B... mehr lesen...
Index: 27/01 Rechtsanwälte
Norm: DSt Rechtsanwälte 1990 §26;DSt Rechtsanwälte 1990 §64 Abs1;DSt Rechtsanwälte 1990 §64 Abs3;
Rechtssatz: Eine Rechtsprechung der OBDK, wonach die jahrelange Nichtzahlung der den Rechtsanwälten obliegenden Kammerbeiträge und Umlagen für die Versorgungseinrichtung Desinteresse an einer weiteren Zugehörigkeit zum Rechtsanwaltstand zum Ausdruck bringe und dadurch der Rechtsanwalt unmißv... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art133 Z4;DSt Rechtsanwälte 1990 §59 Abs1;DSt Rechtsanwälte 1990 §64 Abs1;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1992/10/14 92/01/0855 1 Stammrechtssatz Die Oberste Berufungskommission und Disziplinarkommission für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter ist eine Kollegialbehörde iSd Art 133 AZ 4 ... mehr lesen...
Nach dem Beschwerdevorbringen beantragte der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 25. August 1997 beim Präsidenten des Oberlandesgerichtes Innsbruck gemäß § 68 Abs. 2 AVG die amtswegige ersatzlose Aufhebung des Bescheides des Präsidenten des OLG Innsbruck vom 20. Jänner 1997, mit welchem der Beschwerdeführer zur Rechtsanwaltsprüfung beim OLG Innsbruck zugelassen wurde, sowie die Annullierung der Rechtsanwaltsprüfung und die Refundierung der Kosten für diese. Eventualiter beantragte der Be... mehr lesen...
Mit der angefochtenen Erledigung der Obersten Berufungs- und Disziplinarkommission für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter wurde der Berufung des Beschwerdeführers gegen das Erkenntnis des Disziplinarrates der Tiroler Rechtsanwaltskammer vom 14. November 1996 nicht Folge gegeben. Mit dem letztgenannten Bescheid war der Beschwerdeführer für schuldig erkannt worden, durch näher bezeichnete Tathandlungen die Disziplinarvergehen der Berufspflichtenverletzung und der Beeinträchtigung v... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art133 Z4;DSt Rechtsanwälte 1990 §64 Abs1;DSt Rechtsanwälte 1990 §64 Abs5;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1995/01/26 94/19/0424 1 Stammrechtssatz Bei der Obersten Berufungskommission und Disziplinarkommission für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter handelt es sich um eine Kollegialbehör... mehr lesen...
Mit der angefochtenen Erledigung erkannte der Präsident der Obersten Berufungs- und Disziplinarkommission für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter dahin, daß die vom Beschwerdeführer geltend gemachte Befangenheit mehrerer näher genannter Mitglieder der Obersten Berufungs- und Disziplinarkommission nicht vorliege. Der Verfassungsgerichtshof lehnte mit Beschluß vom 11. Dezember 1995, B 2633/94-12, die Behandlung der dagegen erhobenen Beschwerde ab und trat diese dem Verwaltungsge... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art133 Z4;DSt Rechtsanwälte 1990 §64 Abs1;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1995/01/26 94/19/0424 1 Stammrechtssatz Bei der Obersten Berufungskommission und Disziplinarkommission für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter handelt es sich um eine Kollegialbehörde iSd Art 133 Z 4 B-VG. Diese V... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Beschluß erkannte der Präsident der Obersten Berufungs- und Disziplinarkommission für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter dahin, daß die vom Beschwerdeführer geltend gemachte Befangenheit (auch) des Präsidenten des Disziplinarrates der Rechtsanwaltskammer Niederösterreich nicht vorliege und wies den Ablehnungsantrag hinsichtlich des Präsidenten der Disziplinarräte der übrigen Rechtsanwaltskammer in Österreich zurück. Mit der weiters bekämpften Zustellverfügun... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art133 Z4;DSt Rechtsanwälte 1990 §64 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Bei der Obersten Berufungskommission und Disziplinarkommission für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter handelt es sich um eine Kollegialbehörde iSd Art 133 Z 4 B-VG. Diese Vorschrift schließt die Zuständigkeit des VwGH in den darin genannten... mehr lesen...