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27/01 RechtsanwälteNorm
DSt Rechtsanwälte 1990 §26;Rechtssatz
Eine Rechtsprechung der OBDK, wonach die jahrelange Nichtzahlung der den Rechtsanwälten obliegenden Kammerbeiträge und Umlagen für die Versorgungseinrichtung Desinteresse an einer weiteren Zugehörigkeit zum Rechtsanwaltstand zum Ausdruck bringe und dadurch der Rechtsanwalt unmißverständlich zu erkennen gebe, daß er den Beruf eines Rechtsanwaltes auszuüben nicht mehr in der Lage sei, vermag keine konkrete Besorgnis erkennen lassen, daß die an keine Weisungen gebundenen Richter der OBDK sich von anderen als sachlichen Erwägungen leiten lassen würden, zumal das Vertreten einer bestimmten Rechtsauffassung ganz allgemein keinen Ablehnungsgrund bildet.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998190001.X01Im RIS seit
21.02.2001