Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Erkenntnis des Disziplinarrates der Vorarlberger Rechtsanwaltskammer vom 6. April 2006 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, gegen Berufspflichten verstoßen sowie Ehre und Ansehen des Rechtsanwaltsstandes beeinträchtigt zu haben, indem er: 1. in einem Schreiben an die Marktgemeinde S vom 13. Mai 2003 formulierte: "Sinnfälliger könnte eine sittenwidrige Schädigungsabsicht ... nicht dokumentiert werden." und "Die Tatsach... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: EMRK Art6 Abs1 / VerfahrensgarantienEMRK Art7EMRK Art10DSt 1990 §5, §59StPO §281 Abs1 Z4
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durchVerhängung einer Disziplinarstrafe über einen Rechtsanwalt wegenunsachlicher kritischer Äußerungen, insbesondere durch Erhebung desVorwurfs des Amtsmissbrauches in einem Schreiben; keine Verletzungder Meinungsäußerungsfreiheit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Wie dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes VfSlg. 12957/1991 zu entnehmen ist, war der beschwerdeführende Rechtsanwalt mit Erkenntnis des Disziplinarrates der Rechtsanwaltskammer für Kärnten vom 13. Dezember 1989 für schuldig befunden worden, die Disziplinarvergehen der Verletzung von Berufspflichten und der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes dadurch begangen zu haben, daß er "die aus der Konsultierung des Rechtsanwaltes (folgt Name) d... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: EMRK Art6 Abs1 / TribunalEMRK Art6 Abs1 / VerfahrensgarantienEMRK Art7DSt 1990 §5 ffDSt 1990 §59RL-BA 1977 §38
Leitsatz: Keine Bedenken gegen die Regelung der Haftung eines Rechtsanwalts
für Honorar und Auslagen eines im Substitutionsweg in Anspruch
genommenen ausländischen Anwalts; keine Verletzung
verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch die Verhängung
einer Disziplinarstrafe w... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I.1.a) Der Disziplinarrat der Rechtsanwaltskammer für Wien, NÖ und Bgld. hat am 22. Mai 1974 unter Z D 36/1973 den Beschluß gefaßt, daß Grund zur Disziplinarbehandlung des Beschwerdeführers vorhanden sei, weil ihm ua. zur Last gelegt werde, "er habe am 4. Juli 1972 in den Geschäftsräumen der R. Gesellschaft bmH. in Wien verschiedene dort anwesende Personen 'unfähig', 'Lügnerinnen', 'Gesindel' und 'kriminell' und die Firma R. durch die Vorwürfe des Betruges u... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art83 Abs2B-VG Art87 Abs3B-VG Art133 Z4StGG Art6 / ErwerbsausübungStGG Art13AVG §59 Abs1DSt 1872 §2DSt 1872 §5DSt 1872 §25 Abs1DSt 1872 §29 Abs3DSt 1872 §40 Abs2DSt 1872 §49 Abs4DSt 1872 §50 Abs2StPO §258 Abs1
Rechtssatz: Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter; keine Bedenken gegen §2, §25 u... mehr lesen...