Norm: B-VG Art133 Abs4B-VG Art144 Abs1DSt 1990 §41DSt 1990 §72
Rechtssatz: Die Rechtskraft von Entscheidungen der Obersten Berufungs- und Disziplinarkommission, welche eine Kollegialbehörde nach Art 133 Abs 4 B-VG (mit richterlichem Einschlag) ist, ist bereits mit ihrer Erlassung eingetreten. Die Erhebung des außerordentlichen Rechtsmittels der Verfassungsgerichtshofbeschwerde nach Artikel 144 B-VG ändert nichts am Eintritt der Rechtskraft des ... mehr lesen...
Norm: DSt 1990 ArtVDSt 1990 §41
Rechtssatz: Wegen Disziplinarvergehen, die vor dem Inkrafttreten des DSt 1990 begangen worden sind, dürfen zwar Disziplinarstrafen und einstweilige Maßnahmen, die nach den bisherigen Bestimmungen nicht oder nicht in dem Ausmaß vorgesehen waren, nicht verhängt werden; auf Verfahrenskosten ist aber diese Ausnahmevorschrift nicht anzuwenden. Entscheidungstexte 10 B... mehr lesen...
Norm: DSt 1990 §41
Rechtssatz: Eine sinngemäße Anwendung der StPO, wie sie im DSt 1872 normiert war, ist in Ansehung der vom Disziplinarbeschuldigten zu ersetzenden Verfahrenskosten nicht mehr vorgesehen. Entscheidungstexte 16 Bkd 1/92 Entscheidungstext OGH 22.06.1992 16 Bkd 1/92 16 Bkd 3/96 Entscheidungstext OGH 20.05.1996 16 Bkd 3/96 ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §41
Rechtssatz: Neben dem allgemeinen Kostenbeitrag können die Fahrtkosten und Spesen des auswärtigen Anwaltsrichters auferlegt werden (AnwZ 1933,113; AnwBl 1979,126 und 275 ua; vgl auch VfGH 104/75). Entscheidungstexte Bkd 96/88 Entscheidungstext OGH 17.04.1989 Bkd 96/88 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §41GebAG 1975 §1GebAG 1975 §39
Rechtssatz: Zur Geltendmachung und Bestimmung von Gebühren auf Grund einer Übersetzung für eine Rechtsanwaltskammer. Entscheidungstexte Bkd 22/79 Entscheidungstext OGH 21.05.1979 Bkd 22/79 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0055667 Dokumentn... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §41
Rechtssatz: Das Erkenntnis des Disziplinarrates hat lediglich (wie nach der StPO) den Ausspruch über die grundsätzliche Kostenersatzpflicht zu enthalten. Die Höhe der Kosten ist hernach mit gesondertem Beschluß zu bestimmen. Entscheidungstexte Bkd 41/78 Entscheidungstext OGH 05.02.1979 Bkd 41/78 Bkd 105/86 Entsch... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §41
Rechtssatz: Dem Referenten als Anwaltsrichter der Obersten Berufungskommission und Disziplinarkommission für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter oder des Kammeranwaltes oder Kammeranwalt - Stellvertreters gebühren Nächtigungskosten und Verpflegskosten auf Grund der Zureise nach Wien am Vortage der Disziplinarverhandlung. Entscheidungstexte Bkd 3/69 Entsche... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §41
Rechtssatz: Kosten des Disziplinarverfahrens - Verhandlungsdauer schließt nicht die Dauer der Beratung ein. Entscheidungstexte Bkd 62/58 Entscheidungstext OGH 12.03.1959 Bkd 62/58 Veröff: AnwBl 1959,72 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0055680 Dokumentnummer ... mehr lesen...