Norm
DSt 1990 §41Rechtssatz
Eine sinngemäße Anwendung der StPO, wie sie im DSt 1872 normiert war, ist in Ansehung der vom Disziplinarbeschuldigten zu ersetzenden Verfahrenskosten nicht mehr vorgesehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0057133Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
21.08.2013