Norm: AHG §9 Abs4B-VG Art83
Rechtssatz: Die bloße Befürchtung, einer erst zu fällenden Entscheidung werde eine bestimmte Rechtsansicht zu Grunde gelegt werden, rechtfertigt die Zuständigkeitsverschiebung nicht und würde Art 83 B-VG zuwiderlaufen. Entscheidungstexte 1 Nd 12/00 Entscheidungstext OGH 21.06.2000 1 Nd 12/00 European Ca... mehr lesen...
Norm: StPO §13 Abs2StPO §210 Abs1B-VG Art83
Rechtssatz: Der Vorsitzende oder Einzelrichter ist im Zwischenverfahren nur dann zur Entscheidung über die Haftfrage zuständig, wenn die Haftfrist vor der Hauptverhandlung ablaufen würde oder der Beschuldigte nach Rechtskraft der Anklage beziehungsweise Übersendung des Aktes an den Einzelrichter gemäß § 494 Abs 3 letzter Satz StPO einen Enthaftungsantrag stellt und über diesen nicht ohne Verzug in der... mehr lesen...
Norm: B-VG Art83B-VG Art87
Rechtssatz: Wer die Verfassungswidrigkeit bzw Gesetzwidrigkeit der Geschäftsordnung eines Gerichtes zweite Instanz behauptet, muß hiefür konkrete Umstände anführen. Entscheidungstexte 5 Ob 366/87 Entscheidungstext OGH 22.12.1987 5 Ob 366/87 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1987:R... mehr lesen...
Norm: ABGB §19ABGB §879 CIIgABGB §879 CIIsB-VG Art83JN §1 A
Rechtssatz: Eine in Vereinsstatuten vorgesehene Pflicht jedes Mitgliedes, die ausschließliche Zuständigkeit des Vereinsschiedsgerichtes ( hier: Gewerkschaft ) für Streitigkeiten aus dem Mitgliedschaftsverhältnis anzuerkennen, ist gesetzwidrig. Entscheidungstexte 6 Ob 647/85 Entscheidungstext OGH 14.11.1985 6 Ob 647/85 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §6ABGB §7B-VG Art83
Rechtssatz: Auch eine "verfassungskonforme Auslegung" eines Gesetzes muss ihre Grundlage im Gesetz selbst haben. Die Auslegung kann die fehlende gesetzliche Grundlage - also "das" oder "das andere" (fehlende) Gesetz - nicht ersetzen. (Anrufung des VfGH) Entscheidungstexte 4 Ob 513/84 Entscheidungstext OGH 15.10.1985 4 Ob 513/84 ... mehr lesen...
Norm: B-VG Art83ZPO §500 Abs2 IIE1ZPO §500 Abs2 IIH
Rechtssatz: Der erkennende Senat vermag weder in § 500 Abs 2 Z 3 ZPO noch in den anderen Bewertungsvorschriften des § 500 Abs 2 ZPO einen Verstoß gegen des "Vorhersehbarkeitsgebot des Grundrechtes auf den gesetzlichen Richter" zu erkennen. Entscheidungstexte 4 Ob 314/85 Entscheidungstext OGH 27.02.1985 4 Ob 314/85 Veröff: Ö... mehr lesen...
Norm: B-VG Art83B-VG Art87 Abs3
Rechtssatz: Der Grundsatz der festen Geschäftsverteilung soll jedenfalls vorzüglich das Recht der Parteien auf den gesetzlichen Richter gewährleisten. Entscheidungstexte Ds 8/78 Entscheidungstext OGH 27.06.1978 Ds 8/78 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0053535 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §19ABGB §879 Abs3ABGB §1444 DeB-VG Art83JN §1 AZPO §226 IVZPO §240 CIIe
Rechtssatz: Das pactum de non petendo und die Vereinbarung, den Rechtsweg auszuschließen, sind nicht dasselbe. Ersterer begründet einer materiell-rechtliche Einwendung, über die mit Sachentscheidung zu erkennen, letztere hingegen eine prozessuale Einrede, über die mittels Beschluss zu entscheiden ist. Der gänzliche Ausschluss des Rechtsweges durch Vertrag ist unz... mehr lesen...
Norm: AHG §1 cd1aB-VG Art83B-VG Art87GOG §32GOG §34JN §30RDG §36
Rechtssatz: Handelt es sich um eine Einzelrichtersache bei einem GH ist § 30 JN erst anwendbar, wenn bei allen Richtern des GH die Voraussetzungen des § 19 JN vorliegen. Sonst ist es Sache des Personalsenates, unter Ausschöpfung der sich aus dem Personalstand ergebenden Möglichkeiten dafür zu sorgen, daß der angerufene GH auch tätig werden kann. Tut er dies nicht, könnten sich dar... mehr lesen...
Norm: B-VG Art83B-VG Art87Geo §17GOG §32GOG §34RDG §36
Rechtssatz: Wenn durch als gerechtfertigt anerkannte Befangenheitserklärungen weder der mit der Leitung der Gerichtsabteilung beauftragte Richter noch seine Stellvertreter judizieren können, hat der zuständige Personalsenat durch richterlichen Akt (Änderung der Geschäftsverteilung) eine zur Bereinigung der Situation geeignete Verfügung zu treffen. Veränderungen der Geschäftsverteilung sind ... mehr lesen...