Norm
ABGB §6Rechtssatz
Auch eine "verfassungskonforme Auslegung" eines Gesetzes muss ihre Grundlage im Gesetz selbst haben. Die Auslegung kann die fehlende gesetzliche Grundlage - also "das" oder "das andere" (fehlende) Gesetz - nicht ersetzen.
(Anrufung des VfGH)
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0008798Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
21.04.2022