Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren63/06 Dienstrechtsverfahren
Norm: AVG §56;B-VG Art20 Abs1;DVV 1981 §1 Abs1 Z4;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0065/78 E 18. Oktober 1978 VwSlg 9662 A/1978 RS 1 Stammrechtssatz Der Beamte der eine Weisung befolgt hat, hat kein rechtliches Interesse an der Feststellung der Strafgesetzwidrigkeit dieser Weise... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)67 Versorgungsrecht
Norm: B-VG Art20 Abs1;KOVG 1957 §78;
Rechtssatz: Die Weisungsgebundenheit der Schiedskommission gegenüber dem Bundesminister für soziale Verwaltung ergibt sich aus Art 20 B-VG. Eine eigene gesetzliche "Ermächtigung" im KOVG oder im AVG ist nicht vonnöten. (Hinweis auf E 21.3.1956, 2556/53, VwSlg 4023 A/1956) European Case Law I... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §56 Abs1;AVG §73 Abs2;B-VG Art20 Abs1;B-VG Art69 Abs1;VwGG §27;
Rechtssatz: In Angelegenheiten des Arbeitslosengeldes ist eine Säumnisbeschwerde erst nach Anrufung des BM für soz. Verwaltung zulässig. Schlagworte ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Regierungssanitätsrat der Steiermärkischen Landesregierung in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Steiermark und wird als Amtsarzt am Ständigen Amtstag in G verwendet. Er wurde durch Weisungen von Landesorganen verhalten, mit Stellungskommissionen nach den §§ 19 bis 21 des Wehrgesetzes, BGBl. Nr. 181/1955, als „untersuchendes Organ“ (§ 20 Abs. 1 zweiter Satz des Wehrgesetzes), an der Erlassung von Wehrpflichtigen (§ 19 erster Satz des ... mehr lesen...
Index: MilitärwesenL22006 Landesbedienstete Steiermark10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/08 Sonstiges allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht
Norm: B-VG Art20 Abs1DP §22 Abs1LBG Stmk 1952 §2
Rechtssatz: Eine Weisung, die einen Landesbeamten dazu verhält, bei Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung Amtsgeschäfte zu besorgen, ist rechtswidrig. (Hier: Weisung an einen Amts... mehr lesen...
Index: Militärwesen10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
Norm: B-VG Art20 Abs1
Rechtssatz: Wenn Art 20 Abs 1 B-VG anordnet, daß das nachgeordnete Verwaltungsorgan die Befolgung einer Weisung ablehnen kann, weil die Weisung entweder von einem unzuständigen Organ erteilt wurde oder die Befolgung gegen strafgesetzliche Vorschriften verstoßen würde, so bedeutet dies zwar eine Bindung des nachgeordneten Verwaltungsorga... mehr lesen...