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MilitärwesenNorm
B-VG Art20 Abs1Rechtssatz
Eine Weisung, die einen Landesbeamten dazu verhält, bei Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung Amtsgeschäfte zu besorgen, ist rechtswidrig. (Hier: Weisung an einen Amtsarzt bei der Stellungskommission mitzuwirken; Stmk).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1963:1961001211.X02Im RIS seit
07.12.2021Zuletzt aktualisiert am
09.12.2021