Entscheidungsgründe: I. 1. In der auf Art144 B-VG gestützten, am 6. November 1980 zur Post gegebenen Beschwerde wird im wesentlichen folgendes vorgebracht: Der Beschwerdeführer habe am 24. September 1980 gegen 22,30 Uhr in Wien 22, Eipeldauerstraße ein Taxi gelenkt. Ein Sicherheitswachebeamter habe ihn beanstandet, weil er nicht die rechte Fahrspur benützt und weil er die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten habe. Nachdem er die Organmandatstrafen bezahlt ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs3VfGG §82 Abs2VStG §35VStG §36 Abs1 erster Satz
Rechtssatz: Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; gesetzmäßige Festnehmung nach §35 litc VStG 1950; ungewöhnlich lange, aber noch in §36 Abs1 VStG 1950 gedeckte Anhaltung Entscheidungstexte ... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs3VfGG §82 Abs2VStG §35VStG §36 Abs1 erster Satz
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs3VfGG §82 Abs2VStG §35VStG §36 Abs1 erster Satz
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs3VfGG §82 Abs2VStG §35VStG §36 Abs1 erster Satz
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs3VfGG §82 Abs2VStG §35VStG §36 Abs1 erster Satz
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs3VfGG §82 Abs2VStG §35VStG §36 Abs1 erster Satz
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Entscheidungsgründe: I. 1. In der auf Art144 B-VG gestützten, am 6. November 1980 zur Post gegebenen Beschwerde wird im wesentlichen folgendes vorgebracht: Der Beschwerdeführer habe am 24. September 1980 gegen 22,30 Uhr in Wien 22, Eipeldauerstraße ein Taxi gelenkt. Ein Sicherheitswachebeamter habe ihn beanstandet, weil er nicht die rechte Fahrspur benützt und weil er die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten habe. Nachdem er die Organmandatstrafen bezahlt ... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs3VfGG §82 Abs2VStG §35VStG §36 Abs1 erster Satz
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Entscheidungsgründe: I. 1. In der auf Art144 B-VG gestützten, am 6. November 1980 zur Post gegebenen Beschwerde wird im wesentlichen folgendes vorgebracht: Der Beschwerdeführer habe am 24. September 1980 gegen 22,30 Uhr in Wien 22, Eipeldauerstraße ein Taxi gelenkt. Ein Sicherheitswachebeamter habe ihn beanstandet, weil er nicht die rechte Fahrspur benützt und weil er die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten habe. Nachdem er die Organmandatstrafen bezahlt ... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs3VfGG §82 Abs2VStG §35VStG §36 Abs1 erster Satz
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Entscheidungsgründe: I. 1. In der auf Art144 B-VG gestützten, am 6. November 1980 zur Post gegebenen Beschwerde wird im wesentlichen folgendes vorgebracht: Der Beschwerdeführer habe am 24. September 1980 gegen 22,30 Uhr in Wien 22, Eipeldauerstraße ein Taxi gelenkt. Ein Sicherheitswachebeamter habe ihn beanstandet, weil er nicht die rechte Fahrspur benützt und weil er die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten habe. Nachdem er die Organmandatstrafen bezahlt ... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs3VfGG §82 Abs2VStG §35VStG §36 Abs1 erster Satz
Rechtssatz: Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; gesetzmäßige Festnehmung nach §35 litc VStG 1950; ungewöhnlich lange, aber noch in §36 Abs1 VStG 1950 gedeckte Anhaltung Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. In der auf Art144 B-VG gestützten, am 6. November 1980 zur Post gegebenen Beschwerde wird im wesentlichen folgendes vorgebracht: Der Beschwerdeführer habe am 24. September 1980 gegen 22,30 Uhr in Wien 22, Eipeldauerstraße ein Taxi gelenkt. Ein Sicherheitswachebeamter habe ihn beanstandet, weil er nicht die rechte Fahrspur benützt und weil er die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten habe. Nachdem er die Organmandatstrafen bezahlt ... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs3VfGG §82 Abs2VStG §35VStG §36 Abs1 erster Satz
Rechtssatz: Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; gesetzmäßige Festnehmung nach §35 litc VStG 1950; ungewöhnlich lange, aber noch in §36 Abs1 VStG 1950 gedeckte Anhaltung Entscheidungstexte ... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs3VfGG §82 Abs2VStG §35VStG §36 Abs1 erster Satz
Rechtssatz: Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; gesetzmäßige Festnehmung nach §35 litc VStG 1950; ungewöhnlich lange, aber noch in §36 Abs1 VStG 1950 gedeckte Anhaltung Entscheidungstexte ... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs3VfGG §82 Abs2VStG §35VStG §36 Abs1 erster Satz
Rechtssatz: Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; gesetzmäßige Festnehmung nach §35 litc VStG 1950; ungewöhnlich lange, aber noch in §36 Abs1 VStG 1950 gedeckte Anhaltung Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. In der auf Art144 B-VG gestützten, am 6. November 1980 zur Post gegebenen Beschwerde wird im wesentlichen folgendes vorgebracht: Der Beschwerdeführer habe am 24. September 1980 gegen 22,30 Uhr in Wien 22, Eipeldauerstraße ein Taxi gelenkt. Ein Sicherheitswachebeamter habe ihn beanstandet, weil er nicht die rechte Fahrspur benützt und weil er die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten habe. Nachdem er die Organmandatstrafen bezahlt ... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs3VfGG §82 Abs2VStG §35VStG §36 Abs1 erster Satz
Rechtssatz: Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; gesetzmäßige Festnehmung nach §35 litc VStG 1950; ungewöhnlich lange, aber noch in §36 Abs1 VStG 1950 gedeckte Anhaltung Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. In der auf Art144 B-VG gestützten, am 6. November 1980 zur Post gegebenen Beschwerde wird im wesentlichen folgendes vorgebracht: Der Beschwerdeführer habe am 24. September 1980 gegen 22,30 Uhr in Wien 22, Eipeldauerstraße ein Taxi gelenkt. Ein Sicherheitswachebeamter habe ihn beanstandet, weil er nicht die rechte Fahrspur benützt und weil er die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten habe. Nachdem er die Organmandatstrafen bezahlt ... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs3VfGG §82 Abs2VStG §35VStG §36 Abs1 erster Satz
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