Begründung: 1. a) Der Bf. meldete sich am 14. Dezember 1982 in Sbg., H-Gasse, beim Meldeamt der Bundespolizeidirektion (BPD) Sbg. polizeilich an. Am 3. Mai 1983 meldete ihn die BPD Sbg. von Amts wegen ab. b) Gegen diese Abmeldung wendet sich die vorliegende, auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde, in der die Anträge gestellt werden, "a) festzustellen, daß der Beschwerdeführer in Salzburg unbeschadet seiner anderen ordentlichen Wohnsitze, einen ordentlichen Wohnsitz gegründet h... mehr lesen...
Index: 41 Innere Angelegenheiten41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / BescheidMeldeG 1972 §11
Rechtssatz: B-VG Art144; amtswegige Berichtigung des Melderegisters iS des §11 MeldeG kein Beschwerdegegenstand; keine Kompetenz des VfGH zur Feststellung des Wohnsitzes des Bf. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Index: L7 WirtschaftsrechtL7400 Fremdenverkehr
Norm: B-VG Art83 Abs2B-VG Art140 Abs7B-VG Art144 Abs1 / AnlaßfallB-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabBgld FremdenverkehrsG §21 Abs7Bgld LAO §48VfGG §84 Beachte Anlaßfälle zu VfSlg. 9937/1984
Rechtssatz: Bgld. Fremdenverkehrsgesetz; Vorschreibung von Beiträgen; Verletzung des Verfahrens vor dem gesetzlichen Richter durch Einschreiten von nach der bereinigten R... mehr lesen...
Begründung: 1. a) Der Bf. meldete sich am 14. Dezember 1982 in Sbg., H-Gasse, beim Meldeamt der Bundespolizeidirektion (BPD) Sbg. polizeilich an. Am 3. Mai 1983 meldete ihn die BPD Sbg. von Amts wegen ab. b) Gegen diese Abmeldung wendet sich die vorliegende, auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde, in der die Anträge gestellt werden, "a) festzustellen, daß der Beschwerdeführer in Salzburg unbeschadet seiner anderen ordentlichen Wohnsitze, einen ordentlichen Wohnsitz gegründet h... mehr lesen...
Index: 41 Innere Angelegenheiten41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / BescheidMeldeG 1972 §11
Rechtssatz: B-VG Art144; amtswegige Berichtigung des Melderegisters iS des §11 MeldeG kein Beschwerdegegenstand; keine Kompetenz des VfGH zur Feststellung des Wohnsitzes des Bf. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: 1. a) Der Bf. meldete sich am 14. Dezember 1982 in Sbg., H-Gasse, beim Meldeamt der Bundespolizeidirektion (BPD) Sbg. polizeilich an. Am 3. Mai 1983 meldete ihn die BPD Sbg. von Amts wegen ab. b) Gegen diese Abmeldung wendet sich die vorliegende, auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde, in der die Anträge gestellt werden, "a) festzustellen, daß der Beschwerdeführer in Salzburg unbeschadet seiner anderen ordentlichen Wohnsitze, einen ordentlichen Wohnsitz gegründet h... mehr lesen...
Index: 41 Innere Angelegenheiten41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / BescheidMeldeG 1972 §11
Rechtssatz: B-VG Art144; amtswegige Berichtigung des Melderegisters iS des §11 MeldeG kein Beschwerdegegenstand; keine Kompetenz des VfGH zur Feststellung des Wohnsitzes des Bf. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: 1. a) Der Bf. meldete sich am 14. Dezember 1982 in Sbg., H-Gasse, beim Meldeamt der Bundespolizeidirektion (BPD) Sbg. polizeilich an. Am 3. Mai 1983 meldete ihn die BPD Sbg. von Amts wegen ab. b) Gegen diese Abmeldung wendet sich die vorliegende, auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde, in der die Anträge gestellt werden, "a) festzustellen, daß der Beschwerdeführer in Salzburg unbeschadet seiner anderen ordentlichen Wohnsitze, einen ordentlichen Wohnsitz gegründet h... mehr lesen...
Begründung: 1. a) Der Bf. meldete sich am 14. Dezember 1982 in Sbg., H-Gasse, beim Meldeamt der Bundespolizeidirektion (BPD) Sbg. polizeilich an. Am 3. Mai 1983 meldete ihn die BPD Sbg. von Amts wegen ab. b) Gegen diese Abmeldung wendet sich die vorliegende, auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde, in der die Anträge gestellt werden, "a) festzustellen, daß der Beschwerdeführer in Salzburg unbeschadet seiner anderen ordentlichen Wohnsitze, einen ordentlichen Wohnsitz gegründet h... mehr lesen...
Index: 41 Innere Angelegenheiten41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / BescheidMeldeG 1972 §11
Rechtssatz: B-VG Art144; amtswegige Berichtigung des Melderegisters iS des §11 MeldeG kein Beschwerdegegenstand; keine Kompetenz des VfGH zur Feststellung des Wohnsitzes des Bf. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: 1. a) Der Bf. meldete sich am 14. Dezember 1982 in Sbg., H-Gasse, beim Meldeamt der Bundespolizeidirektion (BPD) Sbg. polizeilich an. Am 3. Mai 1983 meldete ihn die BPD Sbg. von Amts wegen ab. b) Gegen diese Abmeldung wendet sich die vorliegende, auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde, in der die Anträge gestellt werden, "a) festzustellen, daß der Beschwerdeführer in Salzburg unbeschadet seiner anderen ordentlichen Wohnsitze, einen ordentlichen Wohnsitz gegründet h... mehr lesen...
Index: 41 Innere Angelegenheiten41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / BescheidMeldeG 1972 §11
Rechtssatz: B-VG Art144; amtswegige Berichtigung des Melderegisters iS des §11 MeldeG kein Beschwerdegegenstand; keine Kompetenz des VfGH zur Feststellung des Wohnsitzes des Bf. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: 1. a) Der Bf. meldete sich am 14. Dezember 1982 in Sbg., H-Gasse, beim Meldeamt der Bundespolizeidirektion (BPD) Sbg. polizeilich an. Am 3. Mai 1983 meldete ihn die BPD Sbg. von Amts wegen ab. b) Gegen diese Abmeldung wendet sich die vorliegende, auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde, in der die Anträge gestellt werden, "a) festzustellen, daß der Beschwerdeführer in Salzburg unbeschadet seiner anderen ordentlichen Wohnsitze, einen ordentlichen Wohnsitz gegründet h... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / BescheidMeldeG 1972 §11
Rechtssatz: B-VG Art144; amtswegige Berichtigung des Melderegisters iS des §11 MeldeG kein Beschwerdegegenstand; keine Kompetenz des VfGH zur Feststellung des Wohnsitzes des Bf. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: 1. a) Der Bf. meldete sich am 14. Dezember 1982 in Sbg., H-Gasse, beim Meldeamt der Bundespolizeidirektion (BPD) Sbg. polizeilich an. Am 3. Mai 1983 meldete ihn die BPD Sbg. von Amts wegen ab. b) Gegen diese Abmeldung wendet sich die vorliegende, auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde, in der die Anträge gestellt werden, "a) festzustellen, daß der Beschwerdeführer in Salzburg unbeschadet seiner anderen ordentlichen Wohnsitze, einen ordentlichen Wohnsitz gegründet h... mehr lesen...
Index: 41 Innere Angelegenheiten41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / BescheidMeldeG 1972 §11
Rechtssatz: B-VG Art144; amtswegige Berichtigung des Melderegisters iS des §11 MeldeG kein Beschwerdegegenstand; keine Kompetenz des VfGH zur Feststellung des Wohnsitzes des Bf. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: 1. a) Der Bf. meldete sich am 14. Dezember 1982 in Sbg., H-Gasse, beim Meldeamt der Bundespolizeidirektion (BPD) Sbg. polizeilich an. Am 3. Mai 1983 meldete ihn die BPD Sbg. von Amts wegen ab. b) Gegen diese Abmeldung wendet sich die vorliegende, auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde, in der die Anträge gestellt werden, "a) festzustellen, daß der Beschwerdeführer in Salzburg unbeschadet seiner anderen ordentlichen Wohnsitze, einen ordentlichen Wohnsitz gegründet h... mehr lesen...
Index: 41 Innere Angelegenheiten41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / BescheidMeldeG 1972 §11
Rechtssatz: B-VG Art144; amtswegige Berichtigung des Melderegisters iS des §11 MeldeG kein Beschwerdegegenstand; keine Kompetenz des VfGH zur Feststellung des Wohnsitzes des Bf. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: 1. a) Der Bf. meldete sich am 14. Dezember 1982 in Sbg., H-Gasse, beim Meldeamt der Bundespolizeidirektion (BPD) Sbg. polizeilich an. Am 3. Mai 1983 meldete ihn die BPD Sbg. von Amts wegen ab. b) Gegen diese Abmeldung wendet sich die vorliegende, auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde, in der die Anträge gestellt werden, "a) festzustellen, daß der Beschwerdeführer in Salzburg unbeschadet seiner anderen ordentlichen Wohnsitze, einen ordentlichen Wohnsitz gegründet h... mehr lesen...
Index: 41 Innere Angelegenheiten41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / BescheidMeldeG 1972 §11
Rechtssatz: B-VG Art144; amtswegige Berichtigung des Melderegisters iS des §11 MeldeG kein Beschwerdegegenstand; keine Kompetenz des VfGH zur Feststellung des Wohnsitzes des Bf. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: 1. a) Der Bf. meldete sich am 14. Dezember 1982 in Sbg., H-Gasse, beim Meldeamt der Bundespolizeidirektion (BPD) Sbg. polizeilich an. Am 3. Mai 1983 meldete ihn die BPD Sbg. von Amts wegen ab. b) Gegen diese Abmeldung wendet sich die vorliegende, auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde, in der die Anträge gestellt werden, "a) festzustellen, daß der Beschwerdeführer in Salzburg unbeschadet seiner anderen ordentlichen Wohnsitze, einen ordentlichen Wohnsitz gegründet h... mehr lesen...
Index: 41 Innere Angelegenheiten41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / BescheidMeldeG 1972 §11
Rechtssatz: B-VG Art144; amtswegige Berichtigung des Melderegisters iS des §11 MeldeG kein Beschwerdegegenstand; keine Kompetenz des VfGH zur Feststellung des Wohnsitzes des Bf. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: 1. a) Der Bf. meldete sich am 14. Dezember 1982 in Sbg., H-Gasse, beim Meldeamt der Bundespolizeidirektion (BPD) Sbg. polizeilich an. Am 3. Mai 1983 meldete ihn die BPD Sbg. von Amts wegen ab. b) Gegen diese Abmeldung wendet sich die vorliegende, auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde, in der die Anträge gestellt werden, "a) festzustellen, daß der Beschwerdeführer in Salzburg unbeschadet seiner anderen ordentlichen Wohnsitze, einen ordentlichen Wohnsitz gegründet h... mehr lesen...
Index: 41 Innere Angelegenheiten41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / BescheidMeldeG 1972 §11
Rechtssatz: B-VG Art144; amtswegige Berichtigung des Melderegisters iS des §11 MeldeG kein Beschwerdegegenstand; keine Kompetenz des VfGH zur Feststellung des Wohnsitzes des Bf. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: 1. a) Der Bf. meldete sich am 14. Dezember 1982 in Sbg., H-Gasse, beim Meldeamt der Bundespolizeidirektion (BPD) Sbg. polizeilich an. Am 3. Mai 1983 meldete ihn die BPD Sbg. von Amts wegen ab. b) Gegen diese Abmeldung wendet sich die vorliegende, auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde, in der die Anträge gestellt werden, "a) festzustellen, daß der Beschwerdeführer in Salzburg unbeschadet seiner anderen ordentlichen Wohnsitze, einen ordentlichen Wohnsitz gegründet h... mehr lesen...
Index: 41 Innere Angelegenheiten41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / BescheidMeldeG 1972 §11
Rechtssatz: B-VG Art144; amtswegige Berichtigung des Melderegisters iS des §11 MeldeG kein Beschwerdegegenstand; keine Kompetenz des VfGH zur Feststellung des Wohnsitzes des Bf. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: 1. a) Der Bf. meldete sich am 14. Dezember 1982 in Sbg., H-Gasse, beim Meldeamt der Bundespolizeidirektion (BPD) Sbg. polizeilich an. Am 3. Mai 1983 meldete ihn die BPD Sbg. von Amts wegen ab. b) Gegen diese Abmeldung wendet sich die vorliegende, auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde, in der die Anträge gestellt werden, "a) festzustellen, daß der Beschwerdeführer in Salzburg unbeschadet seiner anderen ordentlichen Wohnsitze, einen ordentlichen Wohnsitz gegründet h... mehr lesen...
Index: 41 Innere Angelegenheiten41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / BescheidMeldeG 1972 §11
Rechtssatz: B-VG Art144; amtswegige Berichtigung des Melderegisters iS des §11 MeldeG kein Beschwerdegegenstand; keine Kompetenz des VfGH zur Feststellung des Wohnsitzes des Bf. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: 1. a) Der Bf. meldete sich am 14. Dezember 1982 in Sbg., H-Gasse, beim Meldeamt der Bundespolizeidirektion (BPD) Sbg. polizeilich an. Am 3. Mai 1983 meldete ihn die BPD Sbg. von Amts wegen ab. b) Gegen diese Abmeldung wendet sich die vorliegende, auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde, in der die Anträge gestellt werden, "a) festzustellen, daß der Beschwerdeführer in Salzburg unbeschadet seiner anderen ordentlichen Wohnsitze, einen ordentlichen Wohnsitz gegründet h... mehr lesen...
Index: 41 Innere Angelegenheiten41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / BescheidMeldeG 1972 §11
Rechtssatz: B-VG Art144; amtswegige Berichtigung des Melderegisters iS des §11 MeldeG kein Beschwerdegegenstand; keine Kompetenz des VfGH zur Feststellung des Wohnsitzes des Bf. Entscheidungstexte ... mehr lesen...