Entscheidungsgründe: I. 1. In seiner auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde erachtet sich der Bf. durch die von zwei Organen der Bundespolizeidirektion Wien vorgenommene Durchsuchung seines PKW am 15. Oktober 1980 in Wien 16, Lerchenfeldergürtel, im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Hausrecht verletzt und beantragt, der VfGH wolle aussprechen, daß diese Verletzung stattgefunden hat, und möge die bel. Beh. zum Kostenersatz verhalten. 2. Die bel. Beh., vertreten durch die Finan... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabStGG Art9HausRSchGWaffenG 1967 §39a
Rechtssatz: StGG Art9; Durchsuchen eines PKW - kein Durchsuchen einer "Räumlichkeit" iS des Gesetzes zum Schutze des Hausrechtes; keine Verletzung des Hausrechtes Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. In seiner auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde erachtet sich der Bf. durch die von zwei Organen der Bundespolizeidirektion Wien vorgenommene Durchsuchung seines PKW am 15. Oktober 1980 in Wien 16, Lerchenfeldergürtel, im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Hausrecht verletzt und beantragt, der VfGH wolle aussprechen, daß diese Verletzung stattgefunden hat, und möge die bel. Beh. zum Kostenersatz verhalten. 2. Die bel. Beh., vertreten durch die Finan... mehr lesen...
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Rechtssatz: StGG Art9; Durchsuchen eines PKW - kein Durchsuchen einer "Räumlichkeit" iS des Gesetzes zum Schutze des Hausrechtes; keine Verletzung des Hausrechtes Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. In seiner auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde erachtet sich der Bf. durch die von zwei Organen der Bundespolizeidirektion Wien vorgenommene Durchsuchung seines PKW am 15. Oktober 1980 in Wien 16, Lerchenfeldergürtel, im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Hausrecht verletzt und beantragt, der VfGH wolle aussprechen, daß diese Verletzung stattgefunden hat, und möge die bel. Beh. zum Kostenersatz verhalten. 2. Die bel. Beh., vertreten durch die Finan... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabStGG Art9HausRSchGWaffenG 1967 §39a
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Entscheidungsgründe: I. 1. a) Der Bf. Dr. E S (Erstbf.) ist Rechtsanwalt und betrieb, jedenfalls während des Jahres 1975, mit einem zweiten Rechtsanwalt eine Rechtsanwaltskanzlei in der Form einer Gesellschaft nach bürgerlichem Recht. Mit Wirkung vom 1. Jänner 1975 schlossen sich der Erstbf. und seine Ehegattin H S (Zweitbf.) zu einer Gesellschaft bürgerlichen Rechtes zusammen (auch der zweite Rechtsanwalt schloß mit seiner Ehegattin einen gleichen Gesellschaftsvertrag ab). Nach... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Mit Bescheid der Zivildienstkommission beim Bundesministerium für Inneres (ZDK), Senat 6, vom 22. September 1982, Z 126046/1-ZDK/6/82, wurde der von E M - unter Bezugnahme auf §2 Abs1 Zivildienstgesetz, BGBl. 187/1974, (ZDG) - gestellte Antrag auf Befreiung von der Wehrpflicht - nach durchgeführter mündlicher Verhandlung - gemäß §2 Abs1 iVm. §6 Abs1 ZDG abgewiesen. 1.2.1. Der dagegen von E M erhobenen Berufung wurde mit Bescheid der Zivildienstoberkommi... mehr lesen...