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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbRechtssatz
Art144 Abs1 B-VG; Auflösung einer Veranstaltung ohne vorangehendes Verfahren - Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt; Bf. als Veranstalter beschwerdelegitimiert
VersammlungsG; Veranstaltung einer als allgemein zugänglich zu wertenden Versammlung (Sonnwendfeuer mit politischem Hintergrund) unter Verletzung der Anzeigepflicht iS des §2 Abs1; vertretbare Annahme, daß sich bei der Versammlung strafgesetzwidrige Vorgänge ereignen würden (Propagierung nationalsozialistischen Gedankengutes); rechtmäßige Auflösung iS des §13 Abs1; keine Verletzung im Recht auf Versammlungsfreiheit
Schlagworte
Versammlungsrecht, VfGH / Legitimation, VfGH / Prüfungsmaßstab, Geltungsbereich eines Staatsvertrages, Ausübung unmittelbarer Befehls- und ZwangsgewaltEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1985:B567.1984Dokumentnummer
JFR_10149390_84B00567_01