RS Vfgh 1985/6/10 B567/84

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Veröffentlicht am 10.06.1985
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Index

10 Verfassungsrecht
10/11 Vereins- und Versammlungsrecht

Norm

B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
B-VG Art144 Abs1 / Legitimation
B-VG Art144 Abs1 / Prüfungsmaßstab
MRK Art11
StGG Art12 / Versammlungsrecht
VersammlungsG §2 Abs1
VersammlungsG §5
VersammlungsG §13 Abs1

Rechtssatz

Art144 Abs1 B-VG; Auflösung einer Veranstaltung ohne vorangehendes Verfahren - Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt; Bf. als Veranstalter beschwerdelegitimiert

VersammlungsG; Veranstaltung einer als allgemein zugänglich zu wertenden Versammlung (Sonnwendfeuer mit politischem Hintergrund) unter Verletzung der Anzeigepflicht iS des §2 Abs1; vertretbare Annahme, daß sich bei der Versammlung strafgesetzwidrige Vorgänge ereignen würden (Propagierung nationalsozialistischen Gedankengutes); rechtmäßige Auflösung iS des §13 Abs1; keine Verletzung im Recht auf Versammlungsfreiheit

Entscheidungstexte

Schlagworte

Versammlungsrecht, VfGH / Legitimation, VfGH / Prüfungsmaßstab, Geltungsbereich eines Staatsvertrages, Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1985:B567.1984

Dokumentnummer

JFR_10149390_84B00567_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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