Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteB-VG Art144 Abs1 / Bescheid
Leitsatz: Art144 B-VG; weder Art144 B-VG noch eine andere Rechtsvorschrift
räumt dem VfGH die Befugnis ein, Akte der Gerichtsbarkeit zu
überprüfen (vgl. zB VfGH 3. Dezember 1984, B867/84); ebensowenig
kann gegen medizinische Gutachten Bes... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgte B-VG Art144 Abs1 / BescheidZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit
Leitsatz: B-VG Art144; die Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft löst
nur ein gerichtliches Strafverfahren aus (vgl. VfSlg. 2047/1950) und
ist daher weder ein Bescheid einer Verwaltungsbehörde noch... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgte B-VG Art144 Abs1 / BescheidZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit
Leitsatz: B-VG Art144; die Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft löst
nur ein gerichtliches Strafverfahren aus (vgl. VfSlg. 2047/1950) und
ist daher weder ein Bescheid einer Verwaltungsbehörde noch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Dr. med. A G begehrte in ihrer mit Berufung auf Art144 (Abs1) B-VG an den VfGH gerichteten Beschwerde der Sache nach die kostenpflichtige Feststellung, am 14. November 1982 in der Wohnung des Dr. med. F R in Wien ..., dadurch, daß die Sicherheitswachebeamten F D und K Z sie mit dem Zuruf, den Weg freizugeben, unter Gewaltanwendung zur Seite drängten und einige Zeit später am Büstenhalter erfaßten und zur Seite schleuderten, wobei sich ihre Brust entblöß... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteB-VG Art144 Abs1 / Bescheid
Leitsatz: Art144 B-VG; weder Art144 B-VG noch eine andere Rechtsvorschrift
räumt dem VfGH die Befugnis ein, Akte der Gerichtsbarkeit zu
überprüfen (vgl. zB VfGH 3. Dezember 1984, B867/84); ebensowenig
kann gegen medizinische Gutachten Bes... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgte B-VG Art144 Abs1 / BescheidZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit
Leitsatz: B-VG Art144; die Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft löst
nur ein gerichtliches Strafverfahren aus (vgl. VfSlg. 2047/1950) und
ist daher weder ein Bescheid einer Verwaltungsbehörde noch... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteB-VG Art144 Abs1 / Bescheid
Leitsatz: Art144 B-VG; weder Art144 B-VG noch eine andere Rechtsvorschrift
räumt dem VfGH die Befugnis ein, Akte der Gerichtsbarkeit zu
überprüfen (vgl. zB VfGH 3. Dezember 1984, B867/84); ebensowenig
kann gegen medizinische Gutachten Bes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Dr. med. F R begehrte in seiner mit Berufung auf Art144 (Abs1) B-VG an den VfGH gerichteten Beschwerde der Sache nach die kostenpflichtige Feststellung, er sei am 14. November 1982 durch Ausübung unmittelbarer verwaltungs-(bundespolizei-)behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt in verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten, nämlich auf Unverletzlichkeit des Hausrechts (Art9 StGG iVm. Art8 MRK), auf Glaubens- und Gewissensfreiheit (Art14 StGG iVm. Art9 ... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgte B-VG Art144 Abs1 / BescheidZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit
Leitsatz: B-VG Art144; die Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft löst
nur ein gerichtliches Strafverfahren aus (vgl. VfSlg. 2047/1950) und
ist daher weder ein Bescheid einer Verwaltungsbehörde noch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Dr. med. A G begehrte in ihrer mit Berufung auf Art144 (Abs1) B-VG an den VfGH gerichteten Beschwerde der Sache nach die kostenpflichtige Feststellung, am 14. November 1982 in der Wohnung des Dr. med. F R in Wien ..., dadurch, daß die Sicherheitswachebeamten F D und K Z sie mit dem Zuruf, den Weg freizugeben, unter Gewaltanwendung zur Seite drängten und einige Zeit später am Büstenhalter erfaßten und zur Seite schleuderten, wobei sich ihre Brust entblöß... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteB-VG Art144 Abs1 / Bescheid
Leitsatz: Art144 B-VG; weder Art144 B-VG noch eine andere Rechtsvorschrift
räumt dem VfGH die Befugnis ein, Akte der Gerichtsbarkeit zu
überprüfen (vgl. zB VfGH 3. Dezember 1984, B867/84); ebensowenig
kann gegen medizinische Gutachten Bes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Dr. med. F R begehrte in seiner mit Berufung auf Art144 (Abs1) B-VG an den VfGH gerichteten Beschwerde der Sache nach die kostenpflichtige Feststellung, er sei am 14. November 1982 durch Ausübung unmittelbarer verwaltungs-(bundespolizei-)behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt in verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten, nämlich auf Unverletzlichkeit des Hausrechts (Art9 StGG iVm. Art8 MRK), auf Glaubens- und Gewissensfreiheit (Art14 StGG iVm. Art9 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Dr. med. A G begehrte in ihrer mit Berufung auf Art144 (Abs1) B-VG an den VfGH gerichteten Beschwerde der Sache nach die kostenpflichtige Feststellung, am 14. November 1982 in der Wohnung des Dr. med. F R in Wien ..., dadurch, daß die Sicherheitswachebeamten F D und K Z sie mit dem Zuruf, den Weg freizugeben, unter Gewaltanwendung zur Seite drängten und einige Zeit später am Büstenhalter erfaßten und zur Seite schleuderten, wobei sich ihre Brust entblöß... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgte B-VG Art144 Abs1 / BescheidZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit
Leitsatz: B-VG Art144; die Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft löst
nur ein gerichtliches Strafverfahren aus (vgl. VfSlg. 2047/1950) und
ist daher weder ein Bescheid einer Verwaltungsbehörde noch... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteB-VG Art144 Abs1 / Bescheid
Leitsatz: Art144 B-VG; weder Art144 B-VG noch eine andere Rechtsvorschrift
räumt dem VfGH die Befugnis ein, Akte der Gerichtsbarkeit zu
überprüfen (vgl. zB VfGH 3. Dezember 1984, B867/84); ebensowenig
kann gegen medizinische Gutachten Bes... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgte B-VG Art144 Abs1 / BescheidZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit
Leitsatz: B-VG Art144; die Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft löst
nur ein gerichtliches Strafverfahren aus (vgl. VfSlg. 2047/1950) und
ist daher weder ein Bescheid einer Verwaltungsbehörde noch... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteB-VG Art144 Abs1 / Bescheid
Leitsatz: Art144 B-VG; weder Art144 B-VG noch eine andere Rechtsvorschrift
räumt dem VfGH die Befugnis ein, Akte der Gerichtsbarkeit zu
überprüfen (vgl. zB VfGH 3. Dezember 1984, B867/84); ebensowenig
kann gegen medizinische Gutachten Bes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Dr. med. F R begehrte in seiner mit Berufung auf Art144 (Abs1) B-VG an den VfGH gerichteten Beschwerde der Sache nach die kostenpflichtige Feststellung, er sei am 14. November 1982 durch Ausübung unmittelbarer verwaltungs-(bundespolizei-)behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt in verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten, nämlich auf Unverletzlichkeit des Hausrechts (Art9 StGG iVm. Art8 MRK), auf Glaubens- und Gewissensfreiheit (Art14 StGG iVm. Art9 ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgte B-VG Art144 Abs1 / BescheidZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit
Leitsatz: B-VG Art144; die Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft löst
nur ein gerichtliches Strafverfahren aus (vgl. VfSlg. 2047/1950) und
ist daher weder ein Bescheid einer Verwaltungsbehörde noch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Dr. med. A G begehrte in ihrer mit Berufung auf Art144 (Abs1) B-VG an den VfGH gerichteten Beschwerde der Sache nach die kostenpflichtige Feststellung, am 14. November 1982 in der Wohnung des Dr. med. F R in Wien ..., dadurch, daß die Sicherheitswachebeamten F D und K Z sie mit dem Zuruf, den Weg freizugeben, unter Gewaltanwendung zur Seite drängten und einige Zeit später am Büstenhalter erfaßten und zur Seite schleuderten, wobei sich ihre Brust entblöß... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteB-VG Art144 Abs1 / Bescheid
Leitsatz: Art144 B-VG; weder Art144 B-VG noch eine andere Rechtsvorschrift
räumt dem VfGH die Befugnis ein, Akte der Gerichtsbarkeit zu
überprüfen (vgl. zB VfGH 3. Dezember 1984, B867/84); ebensowenig
kann gegen medizinische Gutachten Bes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Dr. med. F R begehrte in seiner mit Berufung auf Art144 (Abs1) B-VG an den VfGH gerichteten Beschwerde der Sache nach die kostenpflichtige Feststellung, er sei am 14. November 1982 durch Ausübung unmittelbarer verwaltungs-(bundespolizei-)behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt in verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten, nämlich auf Unverletzlichkeit des Hausrechts (Art9 StGG iVm. Art8 MRK), auf Glaubens- und Gewissensfreiheit (Art14 StGG iVm. Art9 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Dr. med. A G begehrte in ihrer mit Berufung auf Art144 (Abs1) B-VG an den VfGH gerichteten Beschwerde der Sache nach die kostenpflichtige Feststellung, am 14. November 1982 in der Wohnung des Dr. med. F R in Wien ..., dadurch, daß die Sicherheitswachebeamten F D und K Z sie mit dem Zuruf, den Weg freizugeben, unter Gewaltanwendung zur Seite drängten und einige Zeit später am Büstenhalter erfaßten und zur Seite schleuderten, wobei sich ihre Brust entblöß... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgte B-VG Art144 Abs1 / BescheidZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit
Leitsatz: B-VG Art144; die Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft löst
nur ein gerichtliches Strafverfahren aus (vgl. VfSlg. 2047/1950) und
ist daher weder ein Bescheid einer Verwaltungsbehörde noch... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteB-VG Art144 Abs1 / Bescheid
Leitsatz: Art144 B-VG; weder Art144 B-VG noch eine andere Rechtsvorschrift
räumt dem VfGH die Befugnis ein, Akte der Gerichtsbarkeit zu
überprüfen (vgl. zB VfGH 3. Dezember 1984, B867/84); ebensowenig
kann gegen medizinische Gutachten Bes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Dr. med. F R begehrte in seiner mit Berufung auf Art144 (Abs1) B-VG an den VfGH gerichteten Beschwerde der Sache nach die kostenpflichtige Feststellung, er sei am 14. November 1982 durch Ausübung unmittelbarer verwaltungs-(bundespolizei-)behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt in verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten, nämlich auf Unverletzlichkeit des Hausrechts (Art9 StGG iVm. Art8 MRK), auf Glaubens- und Gewissensfreiheit (Art14 StGG iVm. Art9 ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgte B-VG Art144 Abs1 / BescheidZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit
Leitsatz: B-VG Art144; die Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft löst
nur ein gerichtliches Strafverfahren aus (vgl. VfSlg. 2047/1950) und
ist daher weder ein Bescheid einer Verwaltungsbehörde noch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Dr. med. A G begehrte in ihrer mit Berufung auf Art144 (Abs1) B-VG an den VfGH gerichteten Beschwerde der Sache nach die kostenpflichtige Feststellung, am 14. November 1982 in der Wohnung des Dr. med. F R in Wien ..., dadurch, daß die Sicherheitswachebeamten F D und K Z sie mit dem Zuruf, den Weg freizugeben, unter Gewaltanwendung zur Seite drängten und einige Zeit später am Büstenhalter erfaßten und zur Seite schleuderten, wobei sich ihre Brust entblöß... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteB-VG Art144 Abs1 / Bescheid
Leitsatz: Art144 B-VG; weder Art144 B-VG noch eine andere Rechtsvorschrift
räumt dem VfGH die Befugnis ein, Akte der Gerichtsbarkeit zu
überprüfen (vgl. zB VfGH 3. Dezember 1984, B867/84); ebensowenig
kann gegen medizinische Gutachten Bes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Dr. med. F R begehrte in seiner mit Berufung auf Art144 (Abs1) B-VG an den VfGH gerichteten Beschwerde der Sache nach die kostenpflichtige Feststellung, er sei am 14. November 1982 durch Ausübung unmittelbarer verwaltungs-(bundespolizei-)behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt in verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten, nämlich auf Unverletzlichkeit des Hausrechts (Art9 StGG iVm. Art8 MRK), auf Glaubens- und Gewissensfreiheit (Art14 StGG iVm. Art9 ... mehr lesen...