Index: 10 Verfassungsrecht;10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteB-VG Art144 Abs3MRK Art3VfGG §88
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; kein Nachweis für (behauptete) Mißhandlungen iS des Art3 MRK erbracht; kein tauglicher Beschwerdegegenstand; keine Abtretung an den VwGH Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs3MRK Art3StGG Art8EGVG ArtVIII zweiter TatbestandPersFrSchG §4VStG §35 litcVStG §36 Abs1
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; unter "Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt" wird auch die konkrete Gestaltung des jeweiligen Verwaltungsaktes vers... mehr lesen...
Begründung: 1.1. F W begehrte in seiner mit Berufung auf Art144 Abs1 B-VG an den VfGH gerichteten - nachträglich eingeschränkten - Beschwerde die kostenpflichtige Feststellung, er sei am 18. Mai 1984 in Wien (Donauinsel) von Sicherheitswachebeamten durch Abgabe eines gezielten Pistolenschusses und tätliche Mißhandlungen (Knüppel- und Faustschläge, Fußtritte), demnach durch Akte unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Zwangsgewalt, im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf U... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht;10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteB-VG Art144 Abs3MRK Art3VfGG §88
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; kein Nachweis für (behauptete) Mißhandlungen iS des Art3 MRK erbracht; kein tauglicher Beschwerdegegenstand; keine Abtretung an den VwGH Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs3MRK Art3StGG Art8EGVG ArtVIII zweiter TatbestandPersFrSchG §4VStG §35 litcVStG §36 Abs1
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; unter "Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt" wird auch die konkrete Gestaltung des jeweiligen Verwaltungsaktes vers... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Die P GesmbH beantragte mit ihrer auf Art144 Abs1 B-VG gestützten Beschwerde an den VfGH der Sache nach die kostenpflichtige Feststellung, sie sei am 3. Mai 1985 dadurch, daß Organe des Gendarmeriepostenkommandos Freistadt (Bezirk Freistadt, Land OÖ) das Geschäftslokal "H" in Freistadt, ... durchsuchten, demnach durch Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Hausrecht (Art9 StGG) verletzt wo... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG §144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgte VfGG §19 Abs3 Z2 lita idF BGBl 353/1981
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; Hausdurchsuchung dem auftraggebenden Gericht zuzurechnen; keine Zuständigkeit des VfGH zur Überprüfung von Gerichtsakten Entscheidungstexte B 36... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / Bescheid
Leitsatz: Art144 B-VG; ein von einer Staatsanwaltschaft an Organe der
Bundesgendarmerie gerichtetes Erhebungsansuchen stellt weder einen
Bescheid einer Verwaltungsbehörde noch die Ausübung unmittelbarer
Befehls- und Zwangsgewalt gegen eine bestimmte Person iS de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit dem im Instanzenzug erlassenen Bescheid vom 23. November 1981 versagte die Landesgrundverkehrskommission beim Amt der Oö. Landesregierung der aufgrund des vor dem Kreisgericht Wels abgeschlossenen Vergleichs erfolgten Übertragung des Eigentumsrechtes durch M R an die Verlassenschaft nach dem Rechtsvorgänger der Bf. die grundverkehrsbehördliche Genehmigung. Die Landesgrundverkehrskommission begründete diese Entscheidung nach einem Hinweis darauf, daß ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. a) Der Bf. bringt vor, er sei Untermieter in der Wohnung Wien, N-Straße. Am 3. Feber 1985 abends hätten Kriminalbeamte der Bundespolizeidirektion Wien ua. das von ihm benützte Zimmer durchsucht, ihn festgenommen und bis 4. Feber 1985 in einem Arrestlokal der Bundespolizeidirektion Wien angehalten, dies alles, obgleich gegen ihn kein richterlicher Haft- und Hausdurchsuchungsbefehl vorgelegen und er keiner strafbaren Handlung verdächtig gewesen sei. In d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. a) Der Bf. bringt vor, er sei Untermieter in der Wohnung Wien, N-Straße. Am 3. Feber 1985 abends hätten Kriminalbeamte der Bundespolizeidirektion Wien ua. das von ihm benützte Zimmer durchsucht, ihn festgenommen und bis 4. Feber 1985 in einem Arrestlokal der Bundespolizeidirektion Wien angehalten, dies alles, obgleich gegen ihn kein richterlicher Haft- und Hausdurchsuchungsbefehl vorgelegen und er keiner strafbaren Handlung verdächtig gewesen sei. In d... mehr lesen...
Begründung: I. Die vorliegende Beschwerde wendet sich gegen folgende, von Organen der Bundespolizeidirektion Wien verfügte Maßnahmen, die vom Bf. als in Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt ergangene Verwaltungsakte gewertet werden: 1. "Die Abnahme und das Einbehalten des (dem Beschwerdeführer) am 11. 11. 1981 abgenommenen Führerscheines ... bis zum 10. 12. 1984"; 2. "die durch Ausübung von Zwang erwirkte Abgabe der Kennzeichentafeln W ... u... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird im wesentlichen folgendes vorgebracht: Der Bf. habe am 30. Dezember 1981 gegen 15 Uhr seine Mutter E G vor dem Haus Wien, C-Gasse, aus dem von ihm gelenkten PKW aussteigen lassen wollen; infolge Schneehaufen auf beiden Seiten der Fahrbahn sei sein PKW mit halber Fahrzeugbreite in der rechten Fahrbahnhälfte gestanden. Das entgegenkommende, von Revierinspektor G gelenkte Polizeifahrzeug sei nach einem Bre... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. In der vorliegenden, auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird vorgebracht, der Bf. sei am 23. April 1985 in Wien, ..., von Sicherheitswachebeamten der Bundespolizeidirektion Wien festgenommen und sodann etwa eine halbe Stunde angehalten worden, obgleich kein Haftgrund vorgelegen sei. Der Bf. beantragt, kostenpflichtig festzustellen, daß er durch diese behördlichen Maßnahmen im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit verle... mehr lesen...
Begründung: 1. Das Kind S H wendet sich mit seiner an den VfGH gerichteten Beschwerde gemäß Art144 Abs1 B-VG der Sache nach gegen die als Akt der Befehls- und Zwangsgewalt bezeichnete, auf einem Beschluß des Gemeinderates der Gemeinde Sittersdorf (Bezirk Völkermarkt, Bundesland Ktn.) vom 3. Juni 1985 beruhende "faktische Entfernung" der (zweisprachigen) Beschriftung im Inneren des Gebäudes der Sittersdorfer Volksschule, bei der es zum zweisprachigen Unterricht angemeldet ist. 2.... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / Bescheid
Leitsatz: Art144 B-VG; ein von einer Staatsanwaltschaft an Organe der
Bundesgendarmerie gerichtetes Erhebungsansuchen stellt weder einen
Bescheid einer Verwaltungsbehörde noch die Ausübung unmittelbarer
Befehls- und Zwangsgewalt gegen eine bestimmte Person iS de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. a) Der Bf. bringt vor, er sei Untermieter in der Wohnung Wien, N-Straße. Am 3. Feber 1985 abends hätten Kriminalbeamte der Bundespolizeidirektion Wien ua. das von ihm benützte Zimmer durchsucht, ihn festgenommen und bis 4. Feber 1985 in einem Arrestlokal der Bundespolizeidirektion Wien angehalten, dies alles, obgleich gegen ihn kein richterlicher Haft- und Hausdurchsuchungsbefehl vorgelegen und er keiner strafbaren Handlung verdächtig gewesen sei. In d... mehr lesen...
Begründung: I. Die vorliegende Beschwerde wendet sich gegen folgende, von Organen der Bundespolizeidirektion Wien verfügte Maßnahmen, die vom Bf. als in Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt ergangene Verwaltungsakte gewertet werden: 1. "Die Abnahme und das Einbehalten des (dem Beschwerdeführer) am 11. 11. 1981 abgenommenen Führerscheines ... bis zum 10. 12. 1984"; 2. "die durch Ausübung von Zwang erwirkte Abgabe der Kennzeichentafeln W ... u... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / Bescheid
Leitsatz: Art144 B-VG; ein von einer Staatsanwaltschaft an Organe der
Bundesgendarmerie gerichtetes Erhebungsansuchen stellt weder einen
Bescheid einer Verwaltungsbehörde noch die Ausübung unmittelbarer
Befehls- und Zwangsgewalt gegen eine bestimmte Person iS de... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / Bescheid
Leitsatz: Art144 B-VG; ein von einer Staatsanwaltschaft an Organe der
Bundesgendarmerie gerichtetes Erhebungsansuchen stellt weder einen
Bescheid einer Verwaltungsbehörde noch die Ausübung unmittelbarer
Befehls- und Zwangsgewalt gegen eine bestimmte Person iS de... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / Bescheid
Leitsatz: Art144 B-VG; ein von einer Staatsanwaltschaft an Organe der
Bundesgendarmerie gerichtetes Erhebungsansuchen stellt weder einen
Bescheid einer Verwaltungsbehörde noch die Ausübung unmittelbarer
Befehls- und Zwangsgewalt gegen eine bestimmte Person iS de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. a) Der Bf. bringt vor, er sei Untermieter in der Wohnung Wien, N-Straße. Am 3. Feber 1985 abends hätten Kriminalbeamte der Bundespolizeidirektion Wien ua. das von ihm benützte Zimmer durchsucht, ihn festgenommen und bis 4. Feber 1985 in einem Arrestlokal der Bundespolizeidirektion Wien angehalten, dies alles, obgleich gegen ihn kein richterlicher Haft- und Hausdurchsuchungsbefehl vorgelegen und er keiner strafbaren Handlung verdächtig gewesen sei. In d... mehr lesen...
Begründung: I. Die vorliegende Beschwerde wendet sich gegen folgende, von Organen der Bundespolizeidirektion Wien verfügte Maßnahmen, die vom Bf. als in Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt ergangene Verwaltungsakte gewertet werden: 1. "Die Abnahme und das Einbehalten des (dem Beschwerdeführer) am 11. 11. 1981 abgenommenen Führerscheines ... bis zum 10. 12. 1984"; 2. "die durch Ausübung von Zwang erwirkte Abgabe der Kennzeichentafeln W ... u... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / Bescheid
Leitsatz: Art144 B-VG; ein von einer Staatsanwaltschaft an Organe der
Bundesgendarmerie gerichtetes Erhebungsansuchen stellt weder einen
Bescheid einer Verwaltungsbehörde noch die Ausübung unmittelbarer
Befehls- und Zwangsgewalt gegen eine bestimmte Person iS de... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / Bescheid
Leitsatz: Art144 B-VG; ein von einer Staatsanwaltschaft an Organe der
Bundesgendarmerie gerichtetes Erhebungsansuchen stellt weder einen
Bescheid einer Verwaltungsbehörde noch die Ausübung unmittelbarer
Befehls- und Zwangsgewalt gegen eine bestimmte Person iS de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. a) Der Bf. bringt vor, er sei Untermieter in der Wohnung Wien, N-Straße. Am 3. Feber 1985 abends hätten Kriminalbeamte der Bundespolizeidirektion Wien ua. das von ihm benützte Zimmer durchsucht, ihn festgenommen und bis 4. Feber 1985 in einem Arrestlokal der Bundespolizeidirektion Wien angehalten, dies alles, obgleich gegen ihn kein richterlicher Haft- und Hausdurchsuchungsbefehl vorgelegen und er keiner strafbaren Handlung verdächtig gewesen sei. In d... mehr lesen...
Begründung: I. Die vorliegende Beschwerde wendet sich gegen folgende, von Organen der Bundespolizeidirektion Wien verfügte Maßnahmen, die vom Bf. als in Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt ergangene Verwaltungsakte gewertet werden: 1. "Die Abnahme und das Einbehalten des (dem Beschwerdeführer) am 11. 11. 1981 abgenommenen Führerscheines ... bis zum 10. 12. 1984"; 2. "die durch Ausübung von Zwang erwirkte Abgabe der Kennzeichentafeln W ... u... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / Bescheid
Leitsatz: Art144 B-VG; ein von einer Staatsanwaltschaft an Organe der
Bundesgendarmerie gerichtetes Erhebungsansuchen stellt weder einen
Bescheid einer Verwaltungsbehörde noch die Ausübung unmittelbarer
Befehls- und Zwangsgewalt gegen eine bestimmte Person iS de... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / Bescheid
Leitsatz: Art144 B-VG; ein von einer Staatsanwaltschaft an Organe der
Bundesgendarmerie gerichtetes Erhebungsansuchen stellt weder einen
Bescheid einer Verwaltungsbehörde noch die Ausübung unmittelbarer
Befehls- und Zwangsgewalt gegen eine bestimmte Person iS de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. a) Der Bf. bringt vor, er sei Untermieter in der Wohnung Wien, N-Straße. Am 3. Feber 1985 abends hätten Kriminalbeamte der Bundespolizeidirektion Wien ua. das von ihm benützte Zimmer durchsucht, ihn festgenommen und bis 4. Feber 1985 in einem Arrestlokal der Bundespolizeidirektion Wien angehalten, dies alles, obgleich gegen ihn kein richterlicher Haft- und Hausdurchsuchungsbefehl vorgelegen und er keiner strafbaren Handlung verdächtig gewesen sei. In d... mehr lesen...