Begründung: 1.1. F W begehrte in seiner mit Berufung auf Art144 Abs1 B-VG an den VfGH gerichteten - nachträglich eingeschränkten - Beschwerde die kostenpflichtige Feststellung, er sei am 18. Mai 1984 in Wien (Donauinsel) von Sicherheitswachebeamten durch Abgabe eines gezielten Pistolenschusses und tätliche Mißhandlungen (Knüppel- und Faustschläge, Fußtritte), demnach durch Akte unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Zwangsgewalt, im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf U... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht;10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteB-VG Art144 Abs3MRK Art3VfGG §88
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; kein Nachweis für (behauptete) Mißhandlungen iS des Art3 MRK erbracht; kein tauglicher Beschwerdegegenstand; keine Abtretung an den VwGH Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs3MRK Art3StGG Art8EGVG ArtVIII zweiter TatbestandPersFrSchG §4VStG §35 litcVStG §36 Abs1
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; unter "Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt" wird auch die konkrete Gestaltung des jeweiligen Verwaltungsaktes vers... mehr lesen...
Begründung: 1.1. F W begehrte in seiner mit Berufung auf Art144 Abs1 B-VG an den VfGH gerichteten - nachträglich eingeschränkten - Beschwerde die kostenpflichtige Feststellung, er sei am 18. Mai 1984 in Wien (Donauinsel) von Sicherheitswachebeamten durch Abgabe eines gezielten Pistolenschusses und tätliche Mißhandlungen (Knüppel- und Faustschläge, Fußtritte), demnach durch Akte unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Zwangsgewalt, im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf U... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht;10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteB-VG Art144 Abs3MRK Art3VfGG §88
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; kein Nachweis für (behauptete) Mißhandlungen iS des Art3 MRK erbracht; kein tauglicher Beschwerdegegenstand; keine Abtretung an den VwGH Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs3MRK Art3StGG Art8EGVG ArtVIII zweiter TatbestandPersFrSchG §4VStG §35 litcVStG §36 Abs1
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; unter "Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt" wird auch die konkrete Gestaltung des jeweiligen Verwaltungsaktes vers... mehr lesen...
Begründung: 1.1. F W begehrte in seiner mit Berufung auf Art144 Abs1 B-VG an den VfGH gerichteten - nachträglich eingeschränkten - Beschwerde die kostenpflichtige Feststellung, er sei am 18. Mai 1984 in Wien (Donauinsel) von Sicherheitswachebeamten durch Abgabe eines gezielten Pistolenschusses und tätliche Mißhandlungen (Knüppel- und Faustschläge, Fußtritte), demnach durch Akte unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Zwangsgewalt, im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf U... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteB-VG Art144 Abs3MRK Art3VfGG §88
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; kein Nachweis für (behauptete) Mißhandlungen iS des Art3 MRK erbracht; kein tauglicher Beschwerdegegenstand; keine Abtretung an den VwGH Entscheidungstexte ... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs3MRK Art3StGG Art8EGVG ArtVIII zweiter TatbestandPersFrSchG §4VStG §35 litcVStG §36 Abs1
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; unter "Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt" wird auch die konkrete Gestaltung des jeweiligen Verwaltungsaktes vers... mehr lesen...
Begründung: 1.1. F W begehrte in seiner mit Berufung auf Art144 Abs1 B-VG an den VfGH gerichteten - nachträglich eingeschränkten - Beschwerde die kostenpflichtige Feststellung, er sei am 18. Mai 1984 in Wien (Donauinsel) von Sicherheitswachebeamten durch Abgabe eines gezielten Pistolenschusses und tätliche Mißhandlungen (Knüppel- und Faustschläge, Fußtritte), demnach durch Akte unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Zwangsgewalt, im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf U... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht;10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteB-VG Art144 Abs3MRK Art3VfGG §88
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; kein Nachweis für (behauptete) Mißhandlungen iS des Art3 MRK erbracht; kein tauglicher Beschwerdegegenstand; keine Abtretung an den VwGH Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs3MRK Art3StGG Art8EGVG ArtVIII zweiter TatbestandPersFrSchG §4VStG §35 litcVStG §36 Abs1
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; unter "Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt" wird auch die konkrete Gestaltung des jeweiligen Verwaltungsaktes vers... mehr lesen...
Begründung: 1.1. F W begehrte in seiner mit Berufung auf Art144 Abs1 B-VG an den VfGH gerichteten - nachträglich eingeschränkten - Beschwerde die kostenpflichtige Feststellung, er sei am 18. Mai 1984 in Wien (Donauinsel) von Sicherheitswachebeamten durch Abgabe eines gezielten Pistolenschusses und tätliche Mißhandlungen (Knüppel- und Faustschläge, Fußtritte), demnach durch Akte unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Zwangsgewalt, im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf U... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht;10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteB-VG Art144 Abs3MRK Art3VfGG §88
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; kein Nachweis für (behauptete) Mißhandlungen iS des Art3 MRK erbracht; kein tauglicher Beschwerdegegenstand; keine Abtretung an den VwGH Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs3MRK Art3StGG Art8EGVG ArtVIII zweiter TatbestandPersFrSchG §4VStG §35 litcVStG §36 Abs1
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; unter "Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt" wird auch die konkrete Gestaltung des jeweiligen Verwaltungsaktes vers... mehr lesen...
Begründung: 1.1. F W begehrte in seiner mit Berufung auf Art144 Abs1 B-VG an den VfGH gerichteten - nachträglich eingeschränkten - Beschwerde die kostenpflichtige Feststellung, er sei am 18. Mai 1984 in Wien (Donauinsel) von Sicherheitswachebeamten durch Abgabe eines gezielten Pistolenschusses und tätliche Mißhandlungen (Knüppel- und Faustschläge, Fußtritte), demnach durch Akte unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Zwangsgewalt, im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf U... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht;10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteB-VG Art144 Abs3MRK Art3VfGG §88
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; kein Nachweis für (behauptete) Mißhandlungen iS des Art3 MRK erbracht; kein tauglicher Beschwerdegegenstand; keine Abtretung an den VwGH Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs3MRK Art3StGG Art8EGVG ArtVIII zweiter TatbestandPersFrSchG §4VStG §35 litcVStG §36 Abs1
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; unter "Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt" wird auch die konkrete Gestaltung des jeweiligen Verwaltungsaktes vers... mehr lesen...
Begründung: 1.1. F W begehrte in seiner mit Berufung auf Art144 Abs1 B-VG an den VfGH gerichteten - nachträglich eingeschränkten - Beschwerde die kostenpflichtige Feststellung, er sei am 18. Mai 1984 in Wien (Donauinsel) von Sicherheitswachebeamten durch Abgabe eines gezielten Pistolenschusses und tätliche Mißhandlungen (Knüppel- und Faustschläge, Fußtritte), demnach durch Akte unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Zwangsgewalt, im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf U... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. G S begehrte in seiner mit Berufung auf Art144 Abs1 B-VG an den VfGH gerichteten Beschwerde teils ausdrücklich, teils der Sache nach die kostenpflichtige Feststellung, er sei dadurch, daß Organe der Bundespolizeidirektion Wien ihn am 18. Mai 1984 in Wien (Donauinsel) festnahmen und bis zum nächsten Tag in Haft hielten sowie während seiner Anhaltung tätlich mißhandelten (nämlich mit Füßen traten, schlugen und an den Haaren zogen, ferner ihn knapp nach de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. G S begehrte in seiner mit Berufung auf Art144 Abs1 B-VG an den VfGH gerichteten Beschwerde teils ausdrücklich, teils der Sache nach die kostenpflichtige Feststellung, er sei dadurch, daß Organe der Bundespolizeidirektion Wien ihn am 18. Mai 1984 in Wien (Donauinsel) festnahmen und bis zum nächsten Tag in Haft hielten sowie während seiner Anhaltung tätlich mißhandelten (nämlich mit Füßen traten, schlugen und an den Haaren zogen, ferner ihn knapp nach de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. G S begehrte in seiner mit Berufung auf Art144 Abs1 B-VG an den VfGH gerichteten Beschwerde teils ausdrücklich, teils der Sache nach die kostenpflichtige Feststellung, er sei dadurch, daß Organe der Bundespolizeidirektion Wien ihn am 18. Mai 1984 in Wien (Donauinsel) festnahmen und bis zum nächsten Tag in Haft hielten sowie während seiner Anhaltung tätlich mißhandelten (nämlich mit Füßen traten, schlugen und an den Haaren zogen, ferner ihn knapp nach de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. G S begehrte in seiner mit Berufung auf Art144 Abs1 B-VG an den VfGH gerichteten Beschwerde teils ausdrücklich, teils der Sache nach die kostenpflichtige Feststellung, er sei dadurch, daß Organe der Bundespolizeidirektion Wien ihn am 18. Mai 1984 in Wien (Donauinsel) festnahmen und bis zum nächsten Tag in Haft hielten sowie während seiner Anhaltung tätlich mißhandelten (nämlich mit Füßen traten, schlugen und an den Haaren zogen, ferner ihn knapp nach de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. G S begehrte in seiner mit Berufung auf Art144 Abs1 B-VG an den VfGH gerichteten Beschwerde teils ausdrücklich, teils der Sache nach die kostenpflichtige Feststellung, er sei dadurch, daß Organe der Bundespolizeidirektion Wien ihn am 18. Mai 1984 in Wien (Donauinsel) festnahmen und bis zum nächsten Tag in Haft hielten sowie während seiner Anhaltung tätlich mißhandelten (nämlich mit Füßen traten, schlugen und an den Haaren zogen, ferner ihn knapp nach de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. G S begehrte in seiner mit Berufung auf Art144 Abs1 B-VG an den VfGH gerichteten Beschwerde teils ausdrücklich, teils der Sache nach die kostenpflichtige Feststellung, er sei dadurch, daß Organe der Bundespolizeidirektion Wien ihn am 18. Mai 1984 in Wien (Donauinsel) festnahmen und bis zum nächsten Tag in Haft hielten sowie während seiner Anhaltung tätlich mißhandelten (nämlich mit Füßen traten, schlugen und an den Haaren zogen, ferner ihn knapp nach de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. G S begehrte in seiner mit Berufung auf Art144 Abs1 B-VG an den VfGH gerichteten Beschwerde teils ausdrücklich, teils der Sache nach die kostenpflichtige Feststellung, er sei dadurch, daß Organe der Bundespolizeidirektion Wien ihn am 18. Mai 1984 in Wien (Donauinsel) festnahmen und bis zum nächsten Tag in Haft hielten sowie während seiner Anhaltung tätlich mißhandelten (nämlich mit Füßen traten, schlugen und an den Haaren zogen, ferner ihn knapp nach de... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht;10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteB-VG Art144 Abs3MRK Art3VfGG §88
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; kein Nachweis für (behauptete) Mißhandlungen iS des Art3 MRK erbracht; kein tauglicher Beschwerdegegenstand; keine Abtretung an den VwGH Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs3MRK Art3StGG Art8EGVG ArtVIII zweiter TatbestandPersFrSchG §4VStG §35 litcVStG §36 Abs1
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; unter "Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt" wird auch die konkrete Gestaltung des jeweiligen Verwaltungsaktes vers... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. G S begehrte in seiner mit Berufung auf Art144 Abs1 B-VG an den VfGH gerichteten Beschwerde teils ausdrücklich, teils der Sache nach die kostenpflichtige Feststellung, er sei dadurch, daß Organe der Bundespolizeidirektion Wien ihn am 18. Mai 1984 in Wien (Donauinsel) festnahmen und bis zum nächsten Tag in Haft hielten sowie während seiner Anhaltung tätlich mißhandelten (nämlich mit Füßen traten, schlugen und an den Haaren zogen, ferner ihn knapp nach de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. G S begehrte in seiner mit Berufung auf Art144 Abs1 B-VG an den VfGH gerichteten Beschwerde teils ausdrücklich, teils der Sache nach die kostenpflichtige Feststellung, er sei dadurch, daß Organe der Bundespolizeidirektion Wien ihn am 18. Mai 1984 in Wien (Donauinsel) festnahmen und bis zum nächsten Tag in Haft hielten sowie während seiner Anhaltung tätlich mißhandelten (nämlich mit Füßen traten, schlugen und an den Haaren zogen, ferner ihn knapp nach de... mehr lesen...