Begründung: 1. a) Mit Bescheid vom 10. April 1985 wies die Bundespolizeidirektion Wien, Fremdenpolizeiliches Büro, den mit 28. Dezember 1984 datierten Antrag der Bf. - einer Staatsangehörigen der CSSR - auf Erteilung eines Sichtvermerkes gemäß §25 Abs1 und 3 lite des Paßgesetzes 1969, BGBl. 422 (PaßG), ab. Dieser Bescheid wurde damit begründet, daß der Aufenthalt der Bf. im Bundesgebiet zu einer finanziellen Belastung der Republik Österreich führen würde; sie sei nämlich nicht in ... mehr lesen...
Index: 41 Innere Angelegenheiten41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / ZurücknahmeVfGG §19 Abs3 Z3VfGG §86VfGG §88
Rechtssatz: PaßG 1969; VerfGG §§86, 88; Erteilung eines Sichtvermerkes auf neuerlichen Antrag nach Einbringung der Beschwerde gegen Abweisung eines Antrages auf Erteilung eines Sichtvermerkes; keine Klaglosstellung iS des §88 Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteB-VG Art144 Abs1 / Bescheid
Rechtssatz: Art144 B-VG; Stellungnahme eines Gendarmeriepostenkommandos zu einem Gesuch um eine gewerberechtliche Bewilligung ist weder ein Bescheid einer Verwaltungsbehörde noch die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbeh... mehr lesen...
Begründung: 1. a) Mit Bescheid vom 10. April 1985 wies die Bundespolizeidirektion Wien, Fremdenpolizeiliches Büro, den mit 28. Dezember 1984 datierten Antrag der Bf. - einer Staatsangehörigen der CSSR - auf Erteilung eines Sichtvermerkes gemäß §25 Abs1 und 3 lite des Paßgesetzes 1969, BGBl. 422 (PaßG), ab. Dieser Bescheid wurde damit begründet, daß der Aufenthalt der Bf. im Bundesgebiet zu einer finanziellen Belastung der Republik Österreich führen würde; sie sei nämlich nicht in ... mehr lesen...
Index: 41 Innere Angelegenheiten41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / ZurücknahmeVfGG §19 Abs3 Z3VfGG §86VfGG §88
Rechtssatz: PaßG 1969; VerfGG §§86, 88; Erteilung eines Sichtvermerkes auf neuerlichen Antrag nach Einbringung der Beschwerde gegen Abweisung eines Antrages auf Erteilung eines Sichtvermerkes; keine Klaglosstellung iS des §88 Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteB-VG Art144 Abs1 / Bescheid
Rechtssatz: Art144 B-VG; Stellungnahme eines Gendarmeriepostenkommandos zu einem Gesuch um eine gewerberechtliche Bewilligung ist weder ein Bescheid einer Verwaltungsbehörde noch die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbeh... mehr lesen...
Begründung: 1. a) Mit Bescheid vom 10. April 1985 wies die Bundespolizeidirektion Wien, Fremdenpolizeiliches Büro, den mit 28. Dezember 1984 datierten Antrag der Bf. - einer Staatsangehörigen der CSSR - auf Erteilung eines Sichtvermerkes gemäß §25 Abs1 und 3 lite des Paßgesetzes 1969, BGBl. 422 (PaßG), ab. Dieser Bescheid wurde damit begründet, daß der Aufenthalt der Bf. im Bundesgebiet zu einer finanziellen Belastung der Republik Österreich führen würde; sie sei nämlich nicht in ... mehr lesen...
Index: 41 Innere Angelegenheiten41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / ZurücknahmeVfGG §19 Abs3 Z3VfGG §86VfGG §88
Rechtssatz: PaßG 1969; VerfGG §§86, 88; Erteilung eines Sichtvermerkes auf neuerlichen Antrag nach Einbringung der Beschwerde gegen Abweisung eines Antrages auf Erteilung eines Sichtvermerkes; keine Klaglosstellung iS des §88 Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteB-VG Art144 Abs1 / Bescheid
Rechtssatz: Art144 B-VG; Stellungnahme eines Gendarmeriepostenkommandos zu einem Gesuch um eine gewerberechtliche Bewilligung ist weder ein Bescheid einer Verwaltungsbehörde noch die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbeh... mehr lesen...
Begründung: 1. a) Mit Bescheid vom 10. April 1985 wies die Bundespolizeidirektion Wien, Fremdenpolizeiliches Büro, den mit 28. Dezember 1984 datierten Antrag der Bf. - einer Staatsangehörigen der CSSR - auf Erteilung eines Sichtvermerkes gemäß §25 Abs1 und 3 lite des Paßgesetzes 1969, BGBl. 422 (PaßG), ab. Dieser Bescheid wurde damit begründet, daß der Aufenthalt der Bf. im Bundesgebiet zu einer finanziellen Belastung der Republik Österreich führen würde; sie sei nämlich nicht in ... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / ZurücknahmeVfGG §19 Abs3 Z3VfGG §86VfGG §88
Rechtssatz: PaßG 1969; VerfGG §§86, 88; Erteilung eines Sichtvermerkes auf neuerlichen Antrag nach Einbringung der Beschwerde gegen Abweisung eines Antrages auf Erteilung eines Sichtvermerkes; keine Klaglosstellung iS des §88 Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteB-VG Art144 Abs1 / Bescheid
Rechtssatz: Art144 B-VG; Stellungnahme eines Gendarmeriepostenkommandos zu einem Gesuch um eine gewerberechtliche Bewilligung ist weder ein Bescheid einer Verwaltungsbehörde noch die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbeh... mehr lesen...
Begründung: 1. a) Mit Bescheid vom 10. April 1985 wies die Bundespolizeidirektion Wien, Fremdenpolizeiliches Büro, den mit 28. Dezember 1984 datierten Antrag der Bf. - einer Staatsangehörigen der CSSR - auf Erteilung eines Sichtvermerkes gemäß §25 Abs1 und 3 lite des Paßgesetzes 1969, BGBl. 422 (PaßG), ab. Dieser Bescheid wurde damit begründet, daß der Aufenthalt der Bf. im Bundesgebiet zu einer finanziellen Belastung der Republik Österreich führen würde; sie sei nämlich nicht in ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteB-VG Art144 Abs1 / Bescheid
Leitsatz: Art144 B-VG; Stellungnahme eines Gendarmeriepostenkommandos zu einem
Gesuch um eine gewerberechtliche Bewilligung ist weder ein Bescheid
einer Verwaltungsbehörde noch die Ausübung unmittelbarer
verwaltungsbehördlicher Befehls- u... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteB-VG Art144 Abs1 / Bescheid
Leitsatz: Art144 B-VG; Stellungnahme eines Gendarmeriepostenkommandos zu einem
Gesuch um eine gewerberechtliche Bewilligung ist weder ein Bescheid
einer Verwaltungsbehörde noch die Ausübung unmittelbarer
verwaltungsbehördlicher Befehls- u... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteB-VG Art144 Abs1 / Bescheid
Leitsatz: Art144 B-VG; Stellungnahme eines Gendarmeriepostenkommandos zu einem
Gesuch um eine gewerberechtliche Bewilligung ist weder ein Bescheid
einer Verwaltungsbehörde noch die Ausübung unmittelbarer
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteB-VG Art144 Abs1 / Bescheid
Leitsatz: Art144 B-VG; Stellungnahme eines Gendarmeriepostenkommandos zu einem
Gesuch um eine gewerberechtliche Bewilligung ist weder ein Bescheid
einer Verwaltungsbehörde noch die Ausübung unmittelbarer
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Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteB-VG Art144 Abs1 / Bescheid
Leitsatz: Art144 B-VG; Stellungnahme eines Gendarmeriepostenkommandos zu einem
Gesuch um eine gewerberechtliche Bewilligung ist weder ein Bescheid
einer Verwaltungsbehörde noch die Ausübung unmittelbarer
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteB-VG Art144 Abs1 / Bescheid
Leitsatz: Art144 B-VG; Stellungnahme eines Gendarmeriepostenkommandos zu einem
Gesuch um eine gewerberechtliche Bewilligung ist weder ein Bescheid
einer Verwaltungsbehörde noch die Ausübung unmittelbarer
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Index: 41 Innere Angelegenheiten41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / ZurücknahmeVfGG §19 Abs3 Z3VfGG §86VfGG §88
Rechtssatz: PaßG 1969; VerfGG §§86, 88; Erteilung eines Sichtvermerkes auf neuerlichen Antrag nach Einbringung der Beschwerde gegen Abweisung eines Antrages auf Erteilung eines Sichtvermerkes; keine Klaglosstellung iS des §88 Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteB-VG Art144 Abs1 / Bescheid
Rechtssatz: Art144 B-VG; Stellungnahme eines Gendarmeriepostenkommandos zu einem Gesuch um eine gewerberechtliche Bewilligung ist weder ein Bescheid einer Verwaltungsbehörde noch die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbeh... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteB-VG Art144 Abs1 / Bescheid
Leitsatz: Art144 B-VG; Stellungnahme eines Gendarmeriepostenkommandos zu einem
Gesuch um eine gewerberechtliche Bewilligung ist weder ein Bescheid
einer Verwaltungsbehörde noch die Ausübung unmittelbarer
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Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteB-VG Art144 Abs1 / Bescheid
Leitsatz: Art144 B-VG; Stellungnahme eines Gendarmeriepostenkommandos zu einem
Gesuch um eine gewerberechtliche Bewilligung ist weder ein Bescheid
einer Verwaltungsbehörde noch die Ausübung unmittelbarer
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteB-VG Art144 Abs1 / Bescheid
Leitsatz: Art144 B-VG; Stellungnahme eines Gendarmeriepostenkommandos zu einem
Gesuch um eine gewerberechtliche Bewilligung ist weder ein Bescheid
einer Verwaltungsbehörde noch die Ausübung unmittelbarer
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Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteB-VG Art144 Abs1 / Bescheid
Leitsatz: Art144 B-VG; Stellungnahme eines Gendarmeriepostenkommandos zu einem
Gesuch um eine gewerberechtliche Bewilligung ist weder ein Bescheid
einer Verwaltungsbehörde noch die Ausübung unmittelbarer
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Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteB-VG Art144 Abs1 / Bescheid
Leitsatz: Art144 B-VG; Stellungnahme eines Gendarmeriepostenkommandos zu einem
Gesuch um eine gewerberechtliche Bewilligung ist weder ein Bescheid
einer Verwaltungsbehörde noch die Ausübung unmittelbarer
verwaltungsbehördlicher Befehls- u... mehr lesen...
Begründung: 1. a) Mit Bescheid vom 10. April 1985 wies die Bundespolizeidirektion Wien, Fremdenpolizeiliches Büro, den mit 28. Dezember 1984 datierten Antrag der Bf. - einer Staatsangehörigen der CSSR - auf Erteilung eines Sichtvermerkes gemäß §25 Abs1 und 3 lite des Paßgesetzes 1969, BGBl. 422 (PaßG), ab. Dieser Bescheid wurde damit begründet, daß der Aufenthalt der Bf. im Bundesgebiet zu einer finanziellen Belastung der Republik Österreich führen würde; sie sei nämlich nicht in ... mehr lesen...
Index: 41 Innere Angelegenheiten41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / ZurücknahmeVfGG §19 Abs3 Z3VfGG §86VfGG §88
Rechtssatz: PaßG 1969; VerfGG §§86, 88; Erteilung eines Sichtvermerkes auf neuerlichen Antrag nach Einbringung der Beschwerde gegen Abweisung eines Antrages auf Erteilung eines Sichtvermerkes; keine Klaglosstellung iS des §88 Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteB-VG Art144 Abs1 / Bescheid
Rechtssatz: Art144 B-VG; Stellungnahme eines Gendarmeriepostenkommandos zu einem Gesuch um eine gewerberechtliche Bewilligung ist weder ein Bescheid einer Verwaltungsbehörde noch die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbeh... mehr lesen...
Begründung: 1. a) Mit Bescheid vom 10. April 1985 wies die Bundespolizeidirektion Wien, Fremdenpolizeiliches Büro, den mit 28. Dezember 1984 datierten Antrag der Bf. - einer Staatsangehörigen der CSSR - auf Erteilung eines Sichtvermerkes gemäß §25 Abs1 und 3 lite des Paßgesetzes 1969, BGBl. 422 (PaßG), ab. Dieser Bescheid wurde damit begründet, daß der Aufenthalt der Bf. im Bundesgebiet zu einer finanziellen Belastung der Republik Österreich führen würde; sie sei nämlich nicht in ... mehr lesen...