Entscheidungsgründe: 1.1.1. Unter Berufung auf §93 Abs1 FinStrG erließ das Finanzamt St. Pölten als Finanzstrafbehörde erster Instanz am 6. Juli 1982 zur Straflisten-Nr. 85/82 einen schriftlichen (Hausdurchsuchungs-)Befehl gegen die Raiffeisenbank N reg. Genossenschaft mbH zur Vornahme einer Hausdurchsuchung in den Betriebsräumen des Unternehmens in N ..., weil dort - wie es in der
Begründung: dieses Befehls sinngemäß zusammengefaßt hieß - laut Angaben des Geschäftsleiters der Bank... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Mit Erk. des Disziplinarrates der Österreichischen Ärztekammer - Disziplinarkommission für Wien, NÖ und Bgld. - vom 28. März 1984, Z Dk 33/83 W, wurde der Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde Dr. H T nach mündlicher nichtöffentlicher Verhandlung ua. eines Disziplinarvergehens nach §55 f Abs1 lita Ärztegesetz, BGBl. 92/1949 (= §95 Abs1 Z1 des mit BGBl. 373/1984 wiederverlautbarten Ärztegesetzes (Ärztegesetz 1984 - ÄrzteG)) schuldig erkannt und z... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. C F begehrte in ihrer mit Berufung auf Art144 (Abs1) B-VG an den VfGH gerichteten Beschwerde der Sache nach die kostenpflichtige Feststellung, am 24. Oktober 1984 in Wien dadurch, daß Organe der Bundespolizeidirektion Wien sie a) festnahmen und anhielten sowie b) zur Duldung einer Leibesvisitation veranlaßten, demnach durch Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, in verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten, nämlich i... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / BescheidVfGG §19 Abs3 Z2 lita
Leitsatz: Art144 B-VG; der Mitteilung einer Behörde, daß sie zu
aufsichtsbehördlichen Verfügungen keinen Anlaß finde, fehlt jeder
rechtsgestaltende oder rechtsfeststellende Inhalt; ein derartiger
Verwaltungsakt ist kein Bescheid iS des Art144 Abs1 B-VG
(VfSlg. 4113/1961, 5623/1967, 5885/1969, 100... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. C F begehrte in ihrer mit Berufung auf Art144 (Abs1) B-VG an den VfGH gerichteten Beschwerde der Sache nach die kostenpflichtige Feststellung, am 24. Oktober 1984 in Wien dadurch, daß Organe der Bundespolizeidirektion Wien sie a) festnahmen und anhielten sowie b) zur Duldung einer Leibesvisitation veranlaßten, demnach durch Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, in verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten, nämlich i... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. C F begehrte in ihrer mit Berufung auf Art144 (Abs1) B-VG an den VfGH gerichteten Beschwerde der Sache nach die kostenpflichtige Feststellung, am 24. Oktober 1984 in Wien dadurch, daß Organe der Bundespolizeidirektion Wien sie a) festnahmen und anhielten sowie b) zur Duldung einer Leibesvisitation veranlaßten, demnach durch Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, in verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten, nämlich i... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. C F begehrte in ihrer mit Berufung auf Art144 (Abs1) B-VG an den VfGH gerichteten Beschwerde der Sache nach die kostenpflichtige Feststellung, am 24. Oktober 1984 in Wien dadurch, daß Organe der Bundespolizeidirektion Wien sie a) festnahmen und anhielten sowie b) zur Duldung einer Leibesvisitation veranlaßten, demnach durch Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, in verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten, nämlich i... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. C F begehrte in ihrer mit Berufung auf Art144 (Abs1) B-VG an den VfGH gerichteten Beschwerde der Sache nach die kostenpflichtige Feststellung, am 24. Oktober 1984 in Wien dadurch, daß Organe der Bundespolizeidirektion Wien sie a) festnahmen und anhielten sowie b) zur Duldung einer Leibesvisitation veranlaßten, demnach durch Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, in verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten, nämlich i... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. C F begehrte in ihrer mit Berufung auf Art144 (Abs1) B-VG an den VfGH gerichteten Beschwerde der Sache nach die kostenpflichtige Feststellung, am 24. Oktober 1984 in Wien dadurch, daß Organe der Bundespolizeidirektion Wien sie a) festnahmen und anhielten sowie b) zur Duldung einer Leibesvisitation veranlaßten, demnach durch Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, in verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten, nämlich i... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbMRK Art5StGG Art8EGVG ArtVIII. 2. TatbestandEGVG ArtIX Abs1 Z1PersFrSchGVersammlungsG §13 Abs1VersammlungsG §14 Abs2VfGG §88VStG §35, §35 litc Beachte in den wesentlichen Entscheidungsgründen ähnlich B877/84, B887/84
und B888/84, alle vom 27. Feber 1986
Rechtssatz: Art... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabB-VG Art144 Abs3StGG Art8StVO 1960 §5 Abs2VStG §35 litcVStG §36 Abs1 erster Satz
Rechtssatz: Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; StGG Art8; MRK Art5; vertretbare Annahme, daß Bf. strafbare Handlung wiederholen würde (Wiederinbetriebnahme des Fahrzeugs in alkoholisiertem Zustand); Festnehmung und ... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Norm: B-VG Art140 Abs7 zweiter SatzB-VG Art144 Abs1 / Anlaßfall Beachte Anlaßfall zu VfSlg. 10716/1985
Rechtssatz: FinStrG; Rechtsverletzung im Anlaßfall (Beschwerde gegen schriftlichen Hausdurchsuchungsbefehl) nach Aufhebung einiger Worte in §93 Abs2 als verfassungswidrig - Anwendung dieses Gesetzes als nachteilig nicht auszuschließen... mehr lesen...
Index: 82 Gesundheitsrecht82/03 Ärzte, sonstiges Sanitätspersonal
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art18 Abs1B-VG Art133 Z4B-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungMRK Art6StGG Art6 Abs1 / ErwerbsausübungÄrzteG §55k .= §100 Abs1 ÄrzteG 1984.ÄrzteG §55i Abs3 erster Satz .= §98 Abs3 erster Satz ÄrzteG 1984.ÄrzteG 1984 §25ÄrzteG 1984 §41ÄrzteG 1984 §101 Abs1 Z1, Z2, Z3
Rechtssatz: ÄrzteG ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / BescheidVfGG §19 Abs3 Z2 lita
Rechtssatz: Art144 B-VG; der Mitteilung einer Behörde, daß sie zu aufsichtsbehördlichen Verfügungen keinen Anlaß finde, fehlt jeder rechtsgestaltende oder rechtsfeststellende Inhalt; ein derartiger Verwaltungsakt ist kein Bescheid iS des Art144 Abs1 B-VG (VfSlg. 4113/1961, 5623/... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. C F begehrte in ihrer mit Berufung auf Art144 (Abs1) B-VG an den VfGH gerichteten Beschwerde der Sache nach die kostenpflichtige Feststellung, am 24. Oktober 1984 in Wien dadurch, daß Organe der Bundespolizeidirektion Wien sie a) festnahmen und anhielten sowie b) zur Duldung einer Leibesvisitation veranlaßten, demnach durch Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, in verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten, nämlich i... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. C F begehrte in ihrer mit Berufung auf Art144 (Abs1) B-VG an den VfGH gerichteten Beschwerde der Sache nach die kostenpflichtige Feststellung, am 24. Oktober 1984 in Wien dadurch, daß Organe der Bundespolizeidirektion Wien sie a) festnahmen und anhielten sowie b) zur Duldung einer Leibesvisitation veranlaßten, demnach durch Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, in verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten, nämlich i... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbMRK Art5StGG Art8EGVG ArtVIII. 2. TatbestandEGVG ArtIX Abs1 Z1PersFrSchGVersammlungsG §13 Abs1VersammlungsG §14 Abs2VfGG §88VStG §35, §35 litc Beachte in den wesentlichen Entscheidungsgründen ähnlich B877/84, B887/84
und B888/84, alle vom 27. Feber 1986
Rechtssatz: Art... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. C F begehrte in ihrer mit Berufung auf Art144 (Abs1) B-VG an den VfGH gerichteten Beschwerde der Sache nach die kostenpflichtige Feststellung, am 24. Oktober 1984 in Wien dadurch, daß Organe der Bundespolizeidirektion Wien sie a) festnahmen und anhielten sowie b) zur Duldung einer Leibesvisitation veranlaßten, demnach durch Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, in verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten, nämlich i... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbMRK Art5StGG Art8EGVG ArtVIII. 2. TatbestandEGVG ArtIX Abs1 Z1PersFrSchGVersammlungsG §13 Abs1VersammlungsG §14 Abs2VfGG §88VStG §35, §35 litc Beachte in den wesentlichen Entscheidungsgründen ähnlich B877/84, B887/84
und B888/84, alle vom 27. Feber 1986
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Entscheidungsgründe: 1.1. C F begehrte in ihrer mit Berufung auf Art144 (Abs1) B-VG an den VfGH gerichteten Beschwerde der Sache nach die kostenpflichtige Feststellung, am 24. Oktober 1984 in Wien dadurch, daß Organe der Bundespolizeidirektion Wien sie a) festnahmen und anhielten sowie b) zur Duldung einer Leibesvisitation veranlaßten, demnach durch Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, in verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten, nämlich i... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. C F begehrte in ihrer mit Berufung auf Art144 (Abs1) B-VG an den VfGH gerichteten Beschwerde der Sache nach die kostenpflichtige Feststellung, am 24. Oktober 1984 in Wien dadurch, daß Organe der Bundespolizeidirektion Wien sie a) festnahmen und anhielten sowie b) zur Duldung einer Leibesvisitation veranlaßten, demnach durch Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, in verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten, nämlich i... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. C F begehrte in ihrer mit Berufung auf Art144 (Abs1) B-VG an den VfGH gerichteten Beschwerde der Sache nach die kostenpflichtige Feststellung, am 24. Oktober 1984 in Wien dadurch, daß Organe der Bundespolizeidirektion Wien sie a) festnahmen und anhielten sowie b) zur Duldung einer Leibesvisitation veranlaßten, demnach durch Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, in verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten, nämlich i... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbMRK Art5StGG Art8EGVG ArtVIII. 2. TatbestandEGVG ArtIX Abs1 Z1PersFrSchGVersammlungsG §13 Abs1VersammlungsG §14 Abs2VfGG §88VStG §35, §35 litc Beachte in den wesentlichen Entscheidungsgründen ähnlich B877/84, B887/84
und B888/84, alle vom 27. Feber 1986
Rechtssatz: Art... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. C F begehrte in ihrer mit Berufung auf Art144 (Abs1) B-VG an den VfGH gerichteten Beschwerde der Sache nach die kostenpflichtige Feststellung, am 24. Oktober 1984 in Wien dadurch, daß Organe der Bundespolizeidirektion Wien sie a) festnahmen und anhielten sowie b) zur Duldung einer Leibesvisitation veranlaßten, demnach durch Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, in verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten, nämlich i... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbMRK Art5StGG Art8EGVG ArtVIII. 2. TatbestandEGVG ArtIX Abs1 Z1PersFrSchGVersammlungsG §13 Abs1VersammlungsG §14 Abs2VfGG §88VStG §35, §35 litc Beachte in den wesentlichen Entscheidungsgründen ähnlich B877/84, B887/84
und B888/84, alle vom 27. Feber 1986
Rechtssatz: Art... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. C F begehrte in ihrer mit Berufung auf Art144 (Abs1) B-VG an den VfGH gerichteten Beschwerde der Sache nach die kostenpflichtige Feststellung, am 24. Oktober 1984 in Wien dadurch, daß Organe der Bundespolizeidirektion Wien sie a) festnahmen und anhielten sowie b) zur Duldung einer Leibesvisitation veranlaßten, demnach durch Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, in verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten, nämlich i... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbMRK Art5StGG Art8EGVG ArtVIII. 2. TatbestandEGVG ArtIX Abs1 Z1PersFrSchGVersammlungsG §13 Abs1VersammlungsG §14 Abs2VfGG §88VStG §35, §35 litc Beachte in den wesentlichen Entscheidungsgründen ähnlich B877/84, B887/84
und B888/84, alle vom 27. Feber 1986
Rechtssatz: Art... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. C F begehrte in ihrer mit Berufung auf Art144 (Abs1) B-VG an den VfGH gerichteten Beschwerde der Sache nach die kostenpflichtige Feststellung, am 24. Oktober 1984 in Wien dadurch, daß Organe der Bundespolizeidirektion Wien sie a) festnahmen und anhielten sowie b) zur Duldung einer Leibesvisitation veranlaßten, demnach durch Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, in verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten, nämlich i... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbMRK Art5StGG Art8EGVG ArtVIII. 2. TatbestandEGVG ArtIX Abs1 Z1PersFrSchGVersammlungsG §13 Abs1VersammlungsG §14 Abs2VfGG §88VStG §35, §35 litc Beachte in den wesentlichen Entscheidungsgründen ähnlich B877/84, B887/84
und B888/84, alle vom 27. Feber 1986
Rechtssatz: Art... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. C F begehrte in ihrer mit Berufung auf Art144 (Abs1) B-VG an den VfGH gerichteten Beschwerde der Sache nach die kostenpflichtige Feststellung, am 24. Oktober 1984 in Wien dadurch, daß Organe der Bundespolizeidirektion Wien sie a) festnahmen und anhielten sowie b) zur Duldung einer Leibesvisitation veranlaßten, demnach durch Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, in verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten, nämlich i... mehr lesen...