Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs3
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; Nach der ständigen Rechtsprechung des VfGH (VfSlg. 9931/1984 mit Bezugnahme auf VfSlg. 8669/1979) bildet die Nichtausfolgung eines abgenommenen Führerscheines keinen tauglichen Beschwerdegegenstand, weil sie nicht als ein in ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbVfGG §88
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; Absperrung eines Gebietes mit der Wirkung, daß Autobusse in dieses nicht einfahren konnten; keine Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt gegen Benützer eines Autobusses Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs3
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; Aufforderung zur Bezahlung einer Geldstrafe, die mit einer an eine Adressatin ähnlichen Namens gerichteten Strafverfügung verhängt worden ist; keine Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt (mit Hinweis auf VfSlg. 828... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. C F begehrte in ihrer mit Berufung auf Art144 (Abs1) B-VG an den VfGH gerichteten Beschwerde der Sache nach die kostenpflichtige Feststellung, am 24. Oktober 1984 in Wien dadurch, daß Organe der Bundespolizeidirektion Wien sie a) festnahmen und anhielten sowie b) unter entwürdigenden Umständen zur Duldung einer Leibesvisitation veranlaßten, demnach durch Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, in verfassungsgesetzlich gew... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. G S begehrte in ihrer mit Berufung auf Art144 (Abs1) B-VG an den VfGH gerichteten Beschwerde der Sache nach die kostenpflichtige Feststellung, am 24. Oktober 1984 in Wien dadurch, daß Organe der Bundespolizeidirektion Wien sie a) festnahmen und anhielten sowie b) zur Duldung einer Leibesvisitation veranlaßten, demnach durch Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, in verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten, nämlich (... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. P und D M beantragten mit ihrer auf Art144 (Abs1) B-VG gestützten und gemeinsam eingebrachten Beschwerde an den VfGH der Sache nach die kostenpflichtige Feststellung, sie seien am 22. und 23. Feber 1985 dadurch, daß Organe der Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Neubau, in ihrer Wohnung in Wien ... insgesamt drei Hausdurchsuchungen durchführten, demnach durch Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, im ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. C F begehrte in ihrer mit Berufung auf Art144 (Abs1) B-VG an den VfGH gerichteten Beschwerde der Sache nach die kostenpflichtige Feststellung, am 24. Oktober 1984 in Wien dadurch, daß Organe der Bundespolizeidirektion Wien sie a) festnahmen und anhielten sowie b) unter entwürdigenden Umständen zur Duldung einer Leibesvisitation veranlaßten, demnach durch Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, in verfassungsgesetzlich gew... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. C F begehrte in ihrer mit Berufung auf Art144 (Abs1) B-VG an den VfGH gerichteten Beschwerde der Sache nach die kostenpflichtige Feststellung, am 24. Oktober 1984 in Wien dadurch, daß Organe der Bundespolizeidirektion Wien sie a) festnahmen und anhielten sowie b) unter entwürdigenden Umständen zur Duldung einer Leibesvisitation veranlaßten, demnach durch Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, in verfassungsgesetzlich gew... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. G S begehrte in ihrer mit Berufung auf Art144 (Abs1) B-VG an den VfGH gerichteten Beschwerde der Sache nach die kostenpflichtige Feststellung, am 24. Oktober 1984 in Wien dadurch, daß Organe der Bundespolizeidirektion Wien sie a) festnahmen und anhielten sowie b) zur Duldung einer Leibesvisitation veranlaßten, demnach durch Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, in verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten, nämlich (... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. P und D M beantragten mit ihrer auf Art144 (Abs1) B-VG gestützten und gemeinsam eingebrachten Beschwerde an den VfGH der Sache nach die kostenpflichtige Feststellung, sie seien am 22. und 23. Feber 1985 dadurch, daß Organe der Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Neubau, in ihrer Wohnung in Wien ... insgesamt drei Hausdurchsuchungen durchführten, demnach durch Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, im ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. C F begehrte in ihrer mit Berufung auf Art144 (Abs1) B-VG an den VfGH gerichteten Beschwerde der Sache nach die kostenpflichtige Feststellung, am 24. Oktober 1984 in Wien dadurch, daß Organe der Bundespolizeidirektion Wien sie a) festnahmen und anhielten sowie b) unter entwürdigenden Umständen zur Duldung einer Leibesvisitation veranlaßten, demnach durch Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, in verfassungsgesetzlich gew... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. G S begehrte in ihrer mit Berufung auf Art144 (Abs1) B-VG an den VfGH gerichteten Beschwerde der Sache nach die kostenpflichtige Feststellung, am 24. Oktober 1984 in Wien dadurch, daß Organe der Bundespolizeidirektion Wien sie a) festnahmen und anhielten sowie b) zur Duldung einer Leibesvisitation veranlaßten, demnach durch Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, in verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten, nämlich (... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. C F begehrte in ihrer mit Berufung auf Art144 (Abs1) B-VG an den VfGH gerichteten Beschwerde der Sache nach die kostenpflichtige Feststellung, am 24. Oktober 1984 in Wien dadurch, daß Organe der Bundespolizeidirektion Wien sie a) festnahmen und anhielten sowie b) unter entwürdigenden Umständen zur Duldung einer Leibesvisitation veranlaßten, demnach durch Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, in verfassungsgesetzlich gew... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. G S begehrte in ihrer mit Berufung auf Art144 (Abs1) B-VG an den VfGH gerichteten Beschwerde der Sache nach die kostenpflichtige Feststellung, am 24. Oktober 1984 in Wien dadurch, daß Organe der Bundespolizeidirektion Wien sie a) festnahmen und anhielten sowie b) zur Duldung einer Leibesvisitation veranlaßten, demnach durch Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, in verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten, nämlich (... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. C F begehrte in ihrer mit Berufung auf Art144 (Abs1) B-VG an den VfGH gerichteten Beschwerde der Sache nach die kostenpflichtige Feststellung, am 24. Oktober 1984 in Wien dadurch, daß Organe der Bundespolizeidirektion Wien sie a) festnahmen und anhielten sowie b) unter entwürdigenden Umständen zur Duldung einer Leibesvisitation veranlaßten, demnach durch Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, in verfassungsgesetzlich gew... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. C F begehrte in ihrer mit Berufung auf Art144 (Abs1) B-VG an den VfGH gerichteten Beschwerde der Sache nach die kostenpflichtige Feststellung, am 24. Oktober 1984 in Wien dadurch, daß Organe der Bundespolizeidirektion Wien sie a) festnahmen und anhielten sowie b) unter entwürdigenden Umständen zur Duldung einer Leibesvisitation veranlaßten, demnach durch Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, in verfassungsgesetzlich gew... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. C F begehrte in ihrer mit Berufung auf Art144 (Abs1) B-VG an den VfGH gerichteten Beschwerde der Sache nach die kostenpflichtige Feststellung, am 24. Oktober 1984 in Wien dadurch, daß Organe der Bundespolizeidirektion Wien sie a) festnahmen und anhielten sowie b) unter entwürdigenden Umständen zur Duldung einer Leibesvisitation veranlaßten, demnach durch Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, in verfassungsgesetzlich gew... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. G S begehrte in ihrer mit Berufung auf Art144 (Abs1) B-VG an den VfGH gerichteten Beschwerde der Sache nach die kostenpflichtige Feststellung, am 24. Oktober 1984 in Wien dadurch, daß Organe der Bundespolizeidirektion Wien sie a) festnahmen und anhielten sowie b) zur Duldung einer Leibesvisitation veranlaßten, demnach durch Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, in verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten, nämlich (... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. C F begehrte in ihrer mit Berufung auf Art144 (Abs1) B-VG an den VfGH gerichteten Beschwerde der Sache nach die kostenpflichtige Feststellung, am 24. Oktober 1984 in Wien dadurch, daß Organe der Bundespolizeidirektion Wien sie a) festnahmen und anhielten sowie b) unter entwürdigenden Umständen zur Duldung einer Leibesvisitation veranlaßten, demnach durch Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, in verfassungsgesetzlich gew... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. G S begehrte in ihrer mit Berufung auf Art144 (Abs1) B-VG an den VfGH gerichteten Beschwerde der Sache nach die kostenpflichtige Feststellung, am 24. Oktober 1984 in Wien dadurch, daß Organe der Bundespolizeidirektion Wien sie a) festnahmen und anhielten sowie b) zur Duldung einer Leibesvisitation veranlaßten, demnach durch Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, in verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten, nämlich (... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. P und D M beantragten mit ihrer auf Art144 (Abs1) B-VG gestützten und gemeinsam eingebrachten Beschwerde an den VfGH der Sache nach die kostenpflichtige Feststellung, sie seien am 22. und 23. Feber 1985 dadurch, daß Organe der Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Neubau, in ihrer Wohnung in Wien ... insgesamt drei Hausdurchsuchungen durchführten, demnach durch Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, im ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. C F begehrte in ihrer mit Berufung auf Art144 (Abs1) B-VG an den VfGH gerichteten Beschwerde der Sache nach die kostenpflichtige Feststellung, am 24. Oktober 1984 in Wien dadurch, daß Organe der Bundespolizeidirektion Wien sie a) festnahmen und anhielten sowie b) unter entwürdigenden Umständen zur Duldung einer Leibesvisitation veranlaßten, demnach durch Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, in verfassungsgesetzlich gew... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. C F begehrte in ihrer mit Berufung auf Art144 (Abs1) B-VG an den VfGH gerichteten Beschwerde der Sache nach die kostenpflichtige Feststellung, am 24. Oktober 1984 in Wien dadurch, daß Organe der Bundespolizeidirektion Wien sie a) festnahmen und anhielten sowie b) unter entwürdigenden Umständen zur Duldung einer Leibesvisitation veranlaßten, demnach durch Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, in verfassungsgesetzlich gew... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: 1.1. C F begehrte in ihrer mit Berufung auf Art144 (Abs1) B-VG an den VfGH gerichteten Beschwerde der Sache nach die kostenpflichtige Feststellung, am 24. Oktober 1984 in Wien dadurch, daß Organe der Bundespolizeidirektion Wien sie a) festnahmen und anhielten sowie b) unter entwürdigenden Umständen zur Duldung einer Leibesvisitation veranlaßten, demnach durch Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, in verfassungsgesetzlich gew... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. G S begehrte in ihrer mit Berufung auf Art144 (Abs1) B-VG an den VfGH gerichteten Beschwerde der Sache nach die kostenpflichtige Feststellung, am 24. Oktober 1984 in Wien dadurch, daß Organe der Bundespolizeidirektion Wien sie a) festnahmen und anhielten sowie b) zur Duldung einer Leibesvisitation veranlaßten, demnach durch Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, in verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten, nämlich (... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. C F begehrte in ihrer mit Berufung auf Art144 (Abs1) B-VG an den VfGH gerichteten Beschwerde der Sache nach die kostenpflichtige Feststellung, am 24. Oktober 1984 in Wien dadurch, daß Organe der Bundespolizeidirektion Wien sie a) festnahmen und anhielten sowie b) unter entwürdigenden Umständen zur Duldung einer Leibesvisitation veranlaßten, demnach durch Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, in verfassungsgesetzlich gew... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. C F begehrte in ihrer mit Berufung auf Art144 (Abs1) B-VG an den VfGH gerichteten Beschwerde der Sache nach die kostenpflichtige Feststellung, am 24. Oktober 1984 in Wien dadurch, daß Organe der Bundespolizeidirektion Wien sie a) festnahmen und anhielten sowie b) unter entwürdigenden Umständen zur Duldung einer Leibesvisitation veranlaßten, demnach durch Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, in verfassungsgesetzlich gew... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. C F begehrte in ihrer mit Berufung auf Art144 (Abs1) B-VG an den VfGH gerichteten Beschwerde der Sache nach die kostenpflichtige Feststellung, am 24. Oktober 1984 in Wien dadurch, daß Organe der Bundespolizeidirektion Wien sie a) festnahmen und anhielten sowie b) unter entwürdigenden Umständen zur Duldung einer Leibesvisitation veranlaßten, demnach durch Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, in verfassungsgesetzlich gew... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. G S begehrte in ihrer mit Berufung auf Art144 (Abs1) B-VG an den VfGH gerichteten Beschwerde der Sache nach die kostenpflichtige Feststellung, am 24. Oktober 1984 in Wien dadurch, daß Organe der Bundespolizeidirektion Wien sie a) festnahmen und anhielten sowie b) zur Duldung einer Leibesvisitation veranlaßten, demnach durch Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, in verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten, nämlich (... mehr lesen...