Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art131 Abs3;VwGG §33a;
Rechtssatz: Bei der Ablehnung der Behandlung einer Beschwerde nach § 33a VwGG kommt es nicht darauf an, ob die verhängte Geldstrafe "im Verhältnis zum aktenkundigen monatlichen Einkommen des Besch geringfügig ist", sondern lediglich darauf, daß sie S 10000,-- nicht übersteigt (und demnach iSd Art 131 Abs 3 B... mehr lesen...