RS Vwgh 1991/12/18 91/01/0181

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Veröffentlicht am 18.12.1991
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

B-VG Art131 Abs3;
VwGG §33a;

Rechtssatz

Bei der Ablehnung der Behandlung einer Beschwerde nach § 33a VwGG kommt es nicht darauf an, ob die verhängte Geldstrafe "im Verhältnis zum aktenkundigen monatlichen Einkommen des Besch geringfügig ist", sondern lediglich darauf, daß sie S 10000,-- nicht übersteigt (und demnach iSd Art 131 Abs 3 B-VG als gering anzusehen ist).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991010181.X01

Im RIS seit

18.12.1991

Zuletzt aktualisiert am

04.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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