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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art131 Abs3;Rechtssatz
Bei der Ablehnung der Behandlung einer Beschwerde nach § 33a VwGG kommt es nicht darauf an, ob die verhängte Geldstrafe "im Verhältnis zum aktenkundigen monatlichen Einkommen des Besch geringfügig ist", sondern lediglich darauf, daß sie S 10000,-- nicht übersteigt (und demnach iSd Art 131 Abs 3 B-VG als gering anzusehen ist).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991010181.X01Im RIS seit
18.12.1991Zuletzt aktualisiert am
04.09.2009