Begründung: Der am 5. 8. 1944 geborene Kläger hat den Beruf des Maschinenschlossers erlernt und im gesamten Berufsleben (ab 1958) mit Ausnahme einer kurzen Zeit in Deutschland immer ausgeübt. Dabei war er durchgehend bei der Firma G***** Textil beschäftigt. Zusätzlich zur Lehrausbildung hat der Kläger spezielle Maschinenkurse im Herstellerwerk für die Reparatur von Getrieben der Webmaschinen absolviert und den Staplerführerschein erworben. Dieser hatte ihn berechtigt, innerbetrieb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 30. 7. 1947 geborene Kläger erlernte den Lehrberuf Installateur, übte diesen Beruf jedoch nicht aus. Er schloss vielmehr 1967 die Werkmeisterschule an der HTL, Fachrichtung Maschinenbau, mit der Werkmeisterprüfung ab und arbeitete anschließend zunächst als Maschinenschlosser, in weiterer Folge (seit 1995) als Werkstättenleiter und Werkmeister bei den Österreichischen Bundesforsten. Als Werkmeister hatte der Kläger etwa 20 ihm unterstellte Mitarbeiter; er ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid der beklagten Partei vom 2. 11. 1999 wurde der Antrag des Klägers vom 6. 8. 1999 auf Zuerkennung einer Invaliditätspension abgelehnt. Aufgrund der dagegen erhobenen Klage verpflichtete das Erstgericht die beklagte Partei, dem Kläger die Invaliditätspension für den Zeitraum 1. 9. 1999 bis 31. 8. 2001 in der gesetzlichen Höhe zu gewähren und sprach aus, dass die Pension erst nach Aufgabe der Tätigkeit, aufgrund welcher der Kläger als invalid gelte, an... mehr lesen...
Norm: ASGG §89 Abs2ASVG §85ASVG §86ASVG §254 Abs1
Rechtssatz: Erfüllt der (die) auf Gewährung einer Invaliditätspension gegen den ablehnenden Bescheid des Pensionsversicherungsträgers klagende Versicherte die materiellen und formellen Leistungsvoraussetzungen der begehrten Leistung und ist deren Anfall deshalb gehemmt, weil er (sie) spätestens im Zeitpunkt des Schlusses der mündlichen Verhandlung die Tätigkeit, auf Grund der er (sie) als invali... mehr lesen...
Norm: ASVG §85ASVG §86ASVG §254 Abs1
Rechtssatz: Die Entstehung des Anspruchs auf Invaliditätspension zum Stichtag gemäß § 85 ASVG -das Leistungsverhältnis- ist die Grundlage für die Gewährung der Leistung. Soweit eine Leistung für einen bestimmten Zeitraum gebührt, wie etwa eine Pension, bedarf es noch der Festlegung, ab welchem Zeitpunkt diese Leistung zusteht. Das Gesetz bezeichnet diesen Zeitpunkt als Anfall der Leistung (§86 ASVG). Soweit ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 20. 2. 1944 geborene Kläger stellte am 30. 5. 2000 an die Beklagte den Antrag auf Zuerkennung der Invaliditätspension. Die Beklagte lehnte mit Bescheid vom 6. 12. 2000 diesen Antrag ab, weil der Kläger gesundheitlich in der Lage sei, sowohl eine auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bewertete als auch eine Tätigkeit innerhalb des betreffenden Berufsbilds auszuüben. Dagegen erhob der Kläger das auf Gewährung einer Invaliditätspension ab Antragstellung gerichtet... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Elvira K*****, eine Dienstnehmerin der klagenden Partei (im Folgenden: Dienstnehmerin), hat am 19. 1. 1999 einen Sohn geboren. Aus diesem Anlass bezog sie bis 16. 3. 1999 Wochengeld und vom 17. 3. 1999 bis (einschließlich) 17. 7. 2000 Karenzgeld. Zwischen der klagenden Partei und der Dienstnehmerin war ein Karenzurlaub in der Dauer von 18 Monaten (gerechnet ab der Geburt des Kindes) vereinbart. Die Dienstnehmerin befand sich auch tatsächlich vom 19. 1. 1999 bis... mehr lesen...
Begründung: Aufgrund des ablehnenden Bescheides der beklagten Partei vom 18. 2. 1999 begehrt der Kläger mit der vorliegenden Klage die Gewährung der Invaliditätspension. Die beklagte Partei beantragte die Abweisung des Klagebegehrens. Folgender wesentlicher Sachverhalt steht fest: Der Kläger kann leichte und mittelschwere Arbeiten in der normalen Arbeitszeit mit den übrigen Pausen leisten. Arbeiten unter durchschnittlichem Zeitdruck sind möglich. Der Kläger ist unterweisba... mehr lesen...
Norm: ASVG §85ASVG §223 Abs2§258 Abs2 Z2
Rechtssatz: Bei Prüfung der Voraussetzungen nach § 258 Abs 2 Z 2 ASVG kommt es nicht auf den materiellen Pensionsanspruch (§ 85 ASVG) oder auf das Datum der Antragstellung (§ 223 Abs 2 ASVG) an, sondern auf das Vorliegen eines Bescheides über die Zuerkennung der Pension im Zeitpunkt der Eheschließung. Entscheidungstexte 10 ObS 334/98k Entscheidu... mehr lesen...
Norm: ASVG §85ASVG §361 Abs1 Z1
Rechtssatz: Für die Entstehung des Anspruchs auf die Leistungen aus der Unfallversicherung ist die Antragstellung auf die Leistung nicht Voraussetzung. Die Antragstellung ist nur in den Fällen, in denen Leistungen nur auf Antrag festgestellt werden (§ 361 Abs 1 Z 1 ASVG), Voraussetzung für die Leistungspflicht des Versicherungsträgers. Entscheidungstexte 10 O... mehr lesen...
Norm: ASVG §40ASVG §85ASVG §357BSVG §18
Rechtssatz: Auch wenn ein Versicherter von sich aus tätig werden muß, wenn er betreut werden will, ist der zuständige Versicherungsträger im Rahmen seiner Nebenpflichten verpflichtet, Auskünfte, Informationen und Ratschläge, vor allem aber auch Rechtsbelehrung zu erteilen und Anleitungen zu korrektem Vorgehen zu geben. Entscheidungstexte 10 ObS 189/93... mehr lesen...
Norm: ASVG §85
Rechtssatz: Versicherungsleistungen stehen grundsätzlich nur für den Fall des Eintrittes eines Versicherungsfalles zu. Entscheidungstexte 10 ObS 17/88 Entscheidungstext OGH 20.06.1989 10 ObS 17/88 Veröff: SSV-NF 3/75 = JBl 1990,336 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0083025 ... mehr lesen...
Norm: ASVG §85ASVG §86ASVG §368 Abs2
Rechtssatz: Mit dem Entstehen des Anspruchs beginnt das Leistungsverhältnis zwischen dem Versicherungsträger und dem Anspruchsberechtigten, ab dem Zeitpunkt des Anfalls der Leistung gebührt sie. Das bedeutet aber noch nicht unbedingt, daß sie schon damit fällig ist. Leistungen, über deren Gewährung durch Bescheid zu entscheiden ist, werden nicht vor Wirksamkeit des Bescheides und damit nicht vor dessen Zuste... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger hat der Beklagten auf Grund des am 11.Oktober 1985 vor dem Erstgericht geschlossenen Vergleiches 32 % seines jeweiligen monatlichen Nettoeinkommens jeweils bis zum 10. eines Monats im vorhinein zu bezahlen. Die Beklagte brachte am 25.Februar 1987 beim Erstgericht den Antrag ein, ihr zur Hereinbringung des Unterhaltsrückstands für die Zeit vom 1. bis 28.Februar 1987 und der ab 1.März 1987 fällig werdenden Unterhaltsbeträge die Exekution durch Pfändun... mehr lesen...