Index: 21/03 GesmbH-Recht23/01 Konkursordnung66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §67 Abs10 idF 1986/111;ASVG §83 idF 1986/111;GmbHG §18;KO §1;KO §3 Abs1;KO §58; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/08/0283 E 19. September 1989 RS 2 Stammrechtssatz Wurde über das Vermögen einer GmbH der Konkurs eröffnet, kann dem Geschäftsführer die Nichtentrichtung von Zinsen der offenen Beiträge nicht mehr angel... mehr lesen...
Index: Sozialversicherung - ASVG - AlVG66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §67 Abs4ASVG §83 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2134/75 E 13. Mai 1976 VwSlg 9055 A/1976 RS 4 Stammrechtssatz Die Betriebsnachfolgehaftung nach § 64 Abs 4 ASVG erstreckt sich nicht nur auf die Beiträge als solche, sondern auch auf die Verzugszinsen, Mahngebühren und Verwaltungskostenersätze bei zwangsweiser Eintreibung.... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 21. Mai 1987 sprach die mitbeteiligte Wiener Gebietskrankenkasse aus, daß die Beschwerdeführerin als Betriebsnachfolgerin der IU, Kinder-Boutique, in Wien, W-straße 130, gemäß § 67 Abs. 4 und § 83 ASVG verpflichtet sei, der mitbeteiligten Partei rückständige Sozialversicherungsbeiträge samt Nebengebühren im Betrag von S 46.329,65 zuzüglich Verzugszinsen seit 1. November 1985, berechnet von S 46.329,65 zu bezahlen. Gegen diesen Bescheid erhob die Beschwerdeführerin Ein... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht23/01 Konkursordnung66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §67 Abs10 idF 1986/111;ASVG §83 idF 1986/111;GmbHG §18;KO §1;KO §3 Abs1;KO §58;
Rechtssatz: Wurde über das Vermögen einer GmbH der Konkurs eröffnet, kann dem Geschäftsführer die Nichtentrichtung von Zinsen der offenen Beiträge nicht mehr angelastet werden (Hinweis E 5.3.1979, 2645/78). Europe... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG;B-VG Art18 Abs2;B-VG Art89 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Die vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger aufgestellten Richtlinien haben, soweit sie nach der entsprechenden gesetzlichen Ermächtigung durch B des Hauptverbandes für verbindlich erklärt und in der im Gesetz ... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1469/62 E 5. Dezember 1962 RS 2 Stammrechtssatz Das Wesen der Sozialversicherung besteht in der Schaffung von Riskengemeinschaften, die die gegenseitige Verbundenheit des einzelnen und der Gemeinschaft und ihr wechselseitiges Eintreten füreinander in den Notfällen des Lebens bezwecken, wobei keineswegs jeder Beitragslei... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Grundrechte66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: ASVG;BSVG;B-VG Art2;StGG Art7 Abs1;
Rechtssatz: Aus der gesetzlichen Regelung der sozialversicherungsrechtlichen Riskengemeinschaft ergibt sich, dass es - die sachliche Abgrenzung der Versichertengemeinschaft vorausgesetzt - in Kauf genommen werden muss, wenn es in m... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG;EStG 1972 §16 Abs1 Z4;EStG 1972 §27;EStG 1972 §4 Abs4;KStG 1966 §8;
Rechtssatz: Bezahlt eine GmbH für ihren Gesellschafter-Geschäftsführer die von diesem geschuldeten Pflichtbeiträge (Arbeitnehmeranteile) zur gesetzlichen Sozialversicherung und wird dieser Vorteil als verdeckte Gewinnausschüttung beurteilt, so erzie... mehr lesen...
Index: L92104 Behindertenhilfe Rehabilitation Oberösterreich66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG;BehindertenG OÖ 1971 §2 Abs1 litd;BehindertenG OÖ 1971 §27 Abs3 lita;BehindertenG OÖ 1971 §28 Abs1 litb;BehindertenG OÖ 1971 §37 Abs1;
Rechtssatz: Die Voraussetzungen hinsichtlich der Gewährung von Pflegegeld der Stufe I gem den §§ 27 Abs 3 lit a und 28 Abs 1 OÖ BehG 1971 einerseits und der Zuerkennun... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG;VwRallg;
Rechtssatz: Es gehört zum Wesen jeder VERSICHERUNG, daß die auf Grund rechtlicher Verpflichtung geleisteten Beiträge nicht unbedingt und jedenfalls zu einer Versicherungsleistung führen müssen - und dies sogar dann, wenn der Betreffende seiner Leistungspflicht ordnungsgemäß und fristgerecht nachgekommen ist (Hinwe... mehr lesen...