Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang 1. Durch Übermittlung des Einkommenssteuerbescheids für das Jahr 2009 am 06.07.2010 erlangte die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (im Folgenden: SVA) Kenntnis von der selbständigen Erwerbstätigkeit des Beschwerdeführers (oder auch: BF) . Aufgrund des Einkommenssteuerbescheides war ersichtlich, dass der BF die für die Versicherungspflicht relevante Versicherungsgrenze überschritten hat. Folglich wurde der Beschwerdeführ... mehr lesen...