Index: 60/03 Kollektives Arbeitsrecht66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: AKG 1954 §1 Abs1;AKG 1954 §10;AKG 1954 §19 Abs1;AKG 1954 §5 Abs2 lita;AKG 1954 §9;ASVG §21 Abs1;ASVG §21 Abs3;ASVG §69 Abs1;ASVG §69 Abs2;
Rechtssatz: Gemäß § 19 Abs 1 erster Satz AKG heben die Arbeiterkammern, die nach § 1 Abs 1 AKG dazu berufen sind, die sozialen, wirtschaftlichen, beruflichen und kulturellen Interessen der Di... mehr lesen...
Beachte Alter Stammrechtssatz (vor Entscheidungsdatum 1. Jänner 1990): 88/08/0098 E 22. September 1988 RS 1; (RIS: AStRS) Rechtssatz: § 69 Abs 1 ASVG stellt eine abschließende Regelung dar, die keinen Anspruch auf Verzinsung zu Ungebühr entrichteter Beiträge einräumt. Hätte der Gesetzgeber einen derartigen Anspruch einräumen wollen, so hätte er dies ausdrücklich zum Ausdruck bringen müssen (Hinweis E 14.4.1988, 86/08/0166). Im RIS seit 22.10.1990 mehr lesen...
Hinsichtlich der Vorgeschichte wird auf die Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofes vom 29. Jänner 1987, Zl. 85/08/0163, und vom 10. September 1987, Zl. 87/08/0101, verwiesen. Mit Bescheid vom 18. Februar 1988 stellte die mitbeteiligte Gebietskrankenkasse gemäß § 410 Abs. 1 Z. 4 ASVG fest, daß der Beschwerdeführer als „Offener Handelsgesellschafter“ der Firma VW gemäß § 67 Abs. 3 ASVG für die auf dem Beitragskonto dieser Gesellschaft vorgeschriebenen, ab 15. Dezember 1978 fällig gew... mehr lesen...
Index: Sozialversicherung - ASVG - AlVG66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §67 Abs4ASVG §69 Abs1 Beachte Vorgeschichte:85/08/0163 E 29.01.1987; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/08/0262 E 22. September 1988 VwSlg 12778 A/1988 RS 7 Stammrechtssatz Die Rechtswirksamkeit einer Haftung nach § 67 ASVG setzt deren bescheidmäßigen Ausspruch dem Haftpflichtigen gegenüber voraus. ... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §67 Abs4;ASVG §69 Abs1;
Rechtssatz: Die Rechtswirksamkeit einer Haftung nach § 67 ASVG setzt deren bescheidmäßigen Ausspruch dem Haftpflichtigen gegenüber voraus. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987080262.X07 Im RIS seit 11.07.2001 Zuletzt aktualisiert... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ABGB §1438;ASVG §69 Abs1;
Rechtssatz: Die Aufrechnung zu Unrecht entrichteter Beiträge nach dem ASVG wirkt auf den Zeitpunkt der Aufrechnungslage, in dem die Forderungen erstmals aufrechenbar gegenüberstanden, zurück (Hinweis auf Rummel in Rummel, ABGB, Rdg 14 zu § 1438). European Case L... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ABGB §1333;ABGB §877;ASVG §69 Abs1;
Rechtssatz: § 69 Abs 1 ASVG stellt eine abschließende Regelung dar, die keinen Anspruch auf Verzinsung zu Ungebühr entrichteter Beiträge einräumt. Hätte der Gesetzgeber einen derartigen Anspruch einräumen wollen, so hätte er dies ausdrücklich zum Ausdruck bringen müssen (Hin... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §67 Abs4;ASVG §69 Abs1;
Rechtssatz: Zahlungen, die eine als haftpflichtig gemäß § 67 ASVG in Anspruch genommene Person nicht auf Grund eines Haftungsbescheides sondern bloß auf Grund einer mit dem Versicherungsträger abgeschlossenen Vereinbarung geleistet hat, können gemäß § 69 ASVG im Verwaltungsweg zurückgefordert werden. (Hinweis auf E 4.7.1985, 84/0... mehr lesen...