RS Vwgh 1988/9/22 88/08/0098

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Veröffentlicht am 22.09.1988
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ABGB §1438;
ASVG §69 Abs1;

Rechtssatz

Die Aufrechnung zu Unrecht entrichteter Beiträge nach dem ASVG wirkt auf den Zeitpunkt der Aufrechnungslage, in dem die Forderungen erstmals aufrechenbar gegenüberstanden, zurück (Hinweis auf Rummel in Rummel, ABGB, Rdg 14 zu § 1438).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988080098.X02

Im RIS seit

28.11.2006

Zuletzt aktualisiert am

31.08.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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