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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1333;Rechtssatz
§ 69 Abs 1 ASVG stellt eine abschließende Regelung dar, die keinen Anspruch auf Verzinsung zu Ungebühr entrichteter Beiträge einräumt. Hätte der Gesetzgeber einen derartigen Anspruch einräumen wollen, so hätte er dies ausdrücklich zum Ausdruck bringen müssen (Hinweis auf E 14.4.1988, 86/08/0166).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988080098.X01Im RIS seit
28.11.2006Zuletzt aktualisiert am
31.08.2018