1. Die Beschwerdeführerin besteht (dem Beschwerdevorbringen zufolge zumindest) seit dem Jahre 1889 als Betriebskrankenkasse der (vormaligen) Firma JP. Dieses Unternehmen habe ursprünglich aus einem Drahtwerk, einem Walzwerk, einem Kettenwerk, einem Säge- und Zimmereibetrieb sowie einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb bestanden, wobei der letztgenannte vom Alleininhaber der Firma JP, JP, geführt worden sei. Die Firma JP sei mit Wirkung vom 1. Jänner 1962 unter Beibehaltung des ... mehr lesen...
1. Die Beschwerdeführerin besteht (dem Beschwerdevorbringen zufolge zumindest) seit dem Jahre 1889 als Betriebskrankenkasse der (vormaligen) Firma JP. Dieses Unternehmen habe ursprünglich aus einem Drahtwerk, einem Walzwerk, einem Kettenwerk, einem Säge- und Zimmereibetrieb sowie einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb bestanden, wobei der letztgenannte vom Alleininhaber der Firma JP, JP, geführt worden sei. Die Firma JP sei mit Wirkung vom 1. Jänner 1962 unter Beibehaltung des ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §435 Abs1 Z4;ASVG §448 Abs1;ASVG §449 Abs1;ASVG §453 Abs1;ASVG §455 Abs1;ASVG §455 Abs2;AVG §56;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/09/21 93/08/0032 3 Stammrechtssatz Die gesetzlich erforderliche Genehmigung genereller Rechtssetzungsakte von Selbstverwaltungskörpern durch die (st... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §435 Abs1 Z4;ASVG §448 Abs1;ASVG §449 Abs1;ASVG §453 Abs1;ASVG §455 Abs1;ASVG §455 Abs2;AVG §56;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/09/21 93/08/0032 3 Stammrechtssatz Die gesetzlich erforderliche Genehmigung genereller Rechtssetzungsakte von Selbstverwaltungskörpern durch die (st... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 9. Februar 1993 an den Bundesminister für Arbeit und Soziales teilte die beschwerdeführende Betriebskrankenkasse mit, daß im Zuge der gesellschaftsrechtlichen Neuordnung der VOEST-ALPINE Maschinenbau Ges.m.b.H. die einzelnen Unternehmensbereiche mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestattet worden seien. In der Hauptversammlung der Beschwerdeführerin vom 16. Dezember 1992 sei die Satzungsänderung beschlossen worden, welche die Bezeichnung der Beschwerdeführerin zum A... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §435 Abs1 Z4;ASVG §448 Abs1;ASVG §453 Abs1;ASVG §455 Abs1;ASVG §455 Abs2;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/09/21 93/08/0032 5 Stammrechtssatz Der Genehmigungsvorbehalt des § 455 Abs 1 ASVG knüpft am (einheitlichen) Beschluß des zuständigen Verwaltungskörpers an und mit den dort genannten Begriffen Satzu... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 9. Februar 1993 an den Bundesminister für Arbeit und Soziales teilte die beschwerdeführende Betriebskrankenkasse mit, daß im Zuge der gesellschaftsrechtlichen Neuordnung der VOEST-ALPINE Maschinenbau Ges.m.b.H. die einzelnen Unternehmensbereiche mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestattet worden seien. In der Hauptversammlung der Beschwerdeführerin vom 16. Dezember 1992 sei die Satzungsänderung beschlossen worden, welche die Bezeichnung der Beschwerdeführerin zum A... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §435 Abs1 Z4;ASVG §448 Abs1;ASVG §453 Abs1;ASVG §455 Abs1;ASVG §455 Abs2;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/09/21 93/08/0032 5 Stammrechtssatz Der Genehmigungsvorbehalt des § 455 Abs 1 ASVG knüpft am (einheitlichen) Beschluß des zuständigen Verwaltungskörpers an und mit den dort genannten Begriffen Satzu... mehr lesen...
Die Hauptversammlung der beschwerdeführenden Betriebskrankenkasse hat am 12. November 1992 die Neufassung der Kassensatzung in Anpassung an die Mustersatzung 1992 beschlossen, wobei unter anderem § 1 der neuen Satzung (Name, Sitz und Wirkungsbereich) in seinem Abs. 2 dahin geändert wurde, daß die Aufzählung der Unternehmen, für deren Dienstnehmer die Betriebskrankenkasse zuständig ist, dem Ergebnis verschiedener, zwischenzeitig im Unternehmen vorgenommener gesellschaftsrechtlicher Maß... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §435 Abs1 Z4;ASVG §448 Abs1;ASVG §453 Abs1;ASVG §455 Abs1;ASVG §455 Abs2;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/09/21 93/08/0032 5
(hier besteht neben dem inneren Zusammenhang zwischen dem
genehmigten und nichtgenehmigten Teil der Satzung überdies ein
Sachzusammenhang, der es ausschließt, den Rest der Satzung ohne
die Bestimmung ... mehr lesen...
Die Hauptversammlung der beschwerdeführenden Betriebskrankenkasse hat am 12. November 1992 die Neufassung der Kassensatzung in Anpassung an die Mustersatzung 1992 beschlossen, wobei unter anderem § 1 der neuen Satzung (Name, Sitz und Wirkungsbereich) in seinem Abs. 2 dahin geändert wurde, daß die Aufzählung der Unternehmen, für deren Dienstnehmer die Betriebskrankenkasse zuständig ist, dem Ergebnis verschiedener, zwischenzeitig im Unternehmen vorgenommener gesellschaftsrechtlicher Maß... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §435 Abs1 Z4;ASVG §448 Abs1;ASVG §453 Abs1;ASVG §455 Abs1;ASVG §455 Abs2;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/09/21 93/08/0032 5
(hier besteht neben dem inneren Zusammenhang zwischen dem
genehmigten und nichtgenehmigten Teil der Satzung überdies ein
Sachzusammenhang, der es ausschließt, den Rest der Satzung ohne
die Bestimmung ... mehr lesen...
Die Hauptversammlung der beschwerdeführenden Gebietskrankenkasse hat am 12. Dezember 1991 die 8. Änderung ihrer Satzung beschlossen; diese enthält in insgesamt fünf Punkten Änderungen der §§ 22 (Einführung eines neuen Abs. 3), 41 (Anfügung eines Abs. 15), 44, 46 sowie eine Änderung des Anhanges 1 betreffend die Leistung eines Kostenzuschusses für bestimmte, näher bezeichnete Arten des Zahnersatzes. Diese Änderungen sollten mit 1. Jänner 1992 in Kraft treten, Art. I Z. 1 (diese Änderun... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §435 Abs1 Z4;ASVG §453 Abs1;ASVG §455 Abs1;ASVG §455 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Die Satzung eines Versicherungsträgers (sowie des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger) hat Verordnungscharakter. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993080032.X02 Im... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §435 Abs1 Z4;ASVG §448 Abs1;ASVG §449 Abs1;ASVG §453 Abs1;ASVG §455 Abs1;ASVG §455 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Ein solcher Genehmigungsvorbehalt, wie ihn § 455 Abs 1 ASVG vorsieht, eröffnet der Aufsichtsbehörde insbesondere kein Weisungsrecht. Die Aufsichtsbehörde kann bei Wahrung der grundsätzlichen Eigenverantwortung des S... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §435 Abs1 Z4;ASVG §448 Abs1;ASVG §449 Abs1;ASVG §453 Abs1;ASVG §455 Abs1;ASVG §455 Abs2;AVG §56;VwRallg;
Rechtssatz: Die gesetzlich erforderliche Genehmigung genereller Rechtssetzungsakte von Selbstverwaltungskörpern durch die (staatliche) Aufsichtsbehörde ist ein Teilakt im Verfahren zur Erlassun... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §435 Abs1 Z4;ASVG §448 Abs1;ASVG §453 Abs1;ASVG §455 Abs1;ASVG §455 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Der Genehmigungsvorbehalt des § 455 Abs 1 ASVG knüpft am (einheitlichen) Beschluß des zuständigen Verwaltungskörpers an und mit den dort genannten Begriffen Satzung bzw Satzungsänderung ist jeweils der Beschluß (iSd § 435 Abs 1 Z ... mehr lesen...
Die Hauptversammlung der beschwerdeführenden Gebietskrankenkasse hat am 12. Dezember 1991 die 8. Änderung ihrer Satzung beschlossen; diese enthält in insgesamt fünf Punkten Änderungen der §§ 22 (Einführung eines neuen Abs. 3), 41 (Anfügung eines Abs. 15), 44, 46 sowie eine Änderung des Anhanges 1 betreffend die Leistung eines Kostenzuschusses für bestimmte, näher bezeichnete Arten des Zahnersatzes. Diese Änderungen sollten mit 1. Jänner 1992 in Kraft treten, Art. I Z. 1 (diese Änderun... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §435 Abs1 Z4;ASVG §453 Abs1;ASVG §455 Abs1;ASVG §455 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Die Satzung eines Versicherungsträgers (sowie des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger) hat Verordnungscharakter. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993080032.X02 Im... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §435 Abs1 Z4;ASVG §448 Abs1;ASVG §449 Abs1;ASVG §453 Abs1;ASVG §455 Abs1;ASVG §455 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Ein solcher Genehmigungsvorbehalt, wie ihn § 455 Abs 1 ASVG vorsieht, eröffnet der Aufsichtsbehörde insbesondere kein Weisungsrecht. Die Aufsichtsbehörde kann bei Wahrung der grundsätzlichen Eigenverantwortung des S... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §435 Abs1 Z4;ASVG §448 Abs1;ASVG §449 Abs1;ASVG §453 Abs1;ASVG §455 Abs1;ASVG §455 Abs2;AVG §56;VwRallg;
Rechtssatz: Die gesetzlich erforderliche Genehmigung genereller Rechtssetzungsakte von Selbstverwaltungskörpern durch die (staatliche) Aufsichtsbehörde ist ein Teilakt im Verfahren zur Erlassun... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §435 Abs1 Z4;ASVG §448 Abs1;ASVG §453 Abs1;ASVG §455 Abs1;ASVG §455 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Der Genehmigungsvorbehalt des § 455 Abs 1 ASVG knüpft am (einheitlichen) Beschluß des zuständigen Verwaltungskörpers an und mit den dort genannten Begriffen Satzung bzw Satzungsänderung ist jeweils der Beschluß (iSd § 435 Abs 1 Z ... mehr lesen...