1.1. Mit Bescheid vom 11. November 1999 verpflichtete die mitbeteiligte Gebietskrankenkasse den Beschwerdeführer als Geschäftsführer einer näher bezeichneten GesmbH gemäß § 67 Abs. 10 ASVG, die auf dem Beitragskonto der Beitragsschuldnerin rückständigen Sozialversicherungsbeiträge samt Nebengebühren im Gesamtbetrag von S 104.640,36 (EUR 7.604,51) zuzüglich Verzugszinsen zu bezahlen. Dieser Bescheid wurde nach Ausweis des mit den Verwaltungsakten vorgelegten Rückscheins (Formular ... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichthofes (VfSlg. 13305/1992 zu § 412 Abs. 6 ASVG mit Hinweisen auf die Vorjud... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §412 Abs6 impl;ASVG §67 Abs10;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Stattgebung - Haftung für Beitragsschuldigkeiten gemäß § 67 Abs. 10 ASVG - Nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichthofes (VfSlg 13305/1992 zu § 412 Abs. 6 ASVG mit Hinweisen auf die Vorjudikatur) geht es unter dem Aspekt des rechtsstaatlichen Prinzips nicht an, de... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Um die vom Gesetzgeber geforderte Interessenabwägung durchführen zu können, ist es überdies erforderlich, dass der Beschw... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §412 Abs6 impl;ASVG §67 Abs10;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Stattgebung - Haftung für Beitragsschuldigkeiten gemäß § 67 Abs. 10 ASVG - Nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichthofes (VfSlg. 13305/1992 zu § 412 Abs. 6 ASVG mit Hinweisen auf die Vorjudikatur) geht es unter dem Aspekt des rechtsstaatlichen Prinzips nicht an, d... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde Anträge des Beschwerdeführers auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung für gegen mehrere Beitragsbescheide der Kärntner Gebietskrankenkasse erhobene Einsprüche gemäß § 412 Abs. 6 ASVG als verspätet eingebracht zurückgewiesen. Nach der Begründung: des angefochtenen Bescheides sei gemäß § 412 Abs. 6 letzter Satz ASVG der Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung des Einspruches innerhalb der für die Einbringung des Einspru... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §412 Abs6 idF 1993/335;B-VG Art140;
Rechtssatz: Ungeachtet des Umstandes, daß § 412 Abs 6 ASVG idF BGBl 1991/676 vom VfGH mit E 14.12.1992, VfSlg 13305, zur Gänze als verfassungswidrig aufgehoben wurde, scheint der Gesetzgeber (wie der Einleitungssatz des Art I Z 137a der Nov BGBl 1993/335 zeigt) irrigerweise vom For... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §412 Abs1;ASVG §412 Abs6 idF 1993/335;ASVG §415;B-VG Art103 Abs4;VwGG §34 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: In verfahrensrechtlichen Fragen richtet sich der Instanzenzug grundsätzlich (abgesehen vom Sonderfall der erstinstanzlichen Entscheidung des im Devolutionsweg ... mehr lesen...
Mit Bescheid der mitbeteiligten Gebietskrankenkasse vom 15. Juni 1993 wurde die Beschwerdeführerin zur Zahlung nachverrechneter Beiträge in der Höhe von S 116.841,58 verpflichtet. Die Beschwerdeführerin erhob Einspruch und stellte einen Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung. Begründet wurde dieser Antrag im wesentlichen damit, daß der Beschwerdeführerin durch die vorzeitige Vollstreckung ein nicht wiedergutzumachender Schaden erwachse und öffentliche Interessen die soforti... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §412 Abs6 idF 1993/335;ASVGNov 51te;
Rechtssatz: Das bloße Tätigen von Investitionen in einem solchen Ausmaß, daß dadurch ein finanzieller Engpaß entsteht, bei dem schon eine geringfügige Änderung der Kalkulation den finanziellen Ruin bedeuten könnte, muß nicht in jedem Fall den zweiten Tatbestand des § 412 Abs 6 ASVG idF 51te ASVGNov darstellen. ... mehr lesen...