Entscheidungsgründe: 1. Mit Schreiben vom 17. März 1993 stellte die Beschwerdeführerin - die Vorarlberger Gebietskrankenkasse - an den Bundesminister für Arbeit und Soziales den Antrag, dieser wolle "1. den Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger verpflichten, der Vorarlberger Gebietskrankenkasse für das Jahr 1990 S 1,673.180,44 an Jahresausgleichszahlung für dieses Geschäftsjahr zu erstatten - allenfalls durch Nachdotierung der entsprechenden Rücklage un... mehr lesen...
Index: 66 Sozialversicherung66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktBG BGBl 702/1991 betr Zahlungen der Krankenversicherungsträger an KRAZAF ArtIV Abs2ASVG-Nov 45, ArtVIII §4 Abs2
Leitsatz: Keine Verletzung im Gleichheitsrecht durch die Abweisung eines
Antrags auf Rückerstattung von Jahresausgleichszahlungen einer
Krankenkasse durch den Hauptverband der österreichischen
Sozialversicherungsträger;... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Beim Verfassungsgerichtshof ist zu B2246/93 eine Beschwerde gegen den Bescheid des Bundesministers für Arbeit und Soziales vom 22. November 1993 anhängig, mit welchem den Anträgen der beschwerdeführenden Vorarlberger Gebietskrankenkasse vom 17. März 1993, den Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger zu verpflichten, ihr für das Jahr 1990 S 1.673.180,44 an Jahresausgleichszahlung zu erstatten und festzustellen, daß für sie eine Zahlungspf... mehr lesen...
Index: 66 Sozialversicherung66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzBG BGBl 702/1991 betr Zahlungen der Krankenversicherungsträger an KRAZAF ArtIV Abs2ASVG-Nov 45, ArtVIII §4 Abs2ASVG §447f
Leitsatz: Keine Verletzung des Gleichheitsrechtes durch den an der
einnahmenorientierten KRAZAF-Regelung orientierten Schlüssel für die
Jahresausgleichszahlungen der Krankenversicherungsträger an den
KRAZAF; keine sys... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Die Wr. Gebietskrankenkasse für Arbeiter und Angestellte stellte mit Bescheid vom 19. April 1973 fest, daß die ebenfalls bf. Ehegattin des Erstbf. aufgrund ihrer Beschäftigung bei ihm ab 1. Juni 1969 gemäß §4 Abs1 Z1 des Allgemeine Sozialversicherungsgesetzes (ASVG) und §1 Abs1 lita des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1958 (AlVG) der Voll- (Kranken-, Unfall-, Pensions-) und Arbeitslosenversicherungspflicht unterliege. Ferner wurde der Bf. als Dienstgebe... mehr lesen...
Index: 66 Sozialversicherung66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: B-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabStGG Art5ASVG §4 Abs1 Z1ASVG §4 Abs2ASVG §10ASVG §58 Abs5
Rechtssatz: ASVG; keine Bedenken gegen §4 Abs2 ASVG; Feststellung der Versicherungspflicht und Vorschreibung von Beitragsleistungen für eine im Betrieb des Gatten mittätige Ehefrau nicht denkunmöglich VerfGG §27; keine Kosten für anwaltlich nicht ver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. a) Mit dem Bescheid der Wr. Gebietskrankenkasse für Arbeiter und Angestellte vom 3. Juni 1977 wurde ausgesprochen, daß die Beschwerdeführerin "ab 13. 9. 1976 zu Dr. H. W., Rechtsanwalt, Wien VII., ... als Heimschreibkraft in keinem die Voll- (Kranken-, Unfall-, Pensions-) und Arbeitslosenversicherungspflicht gemäß §4 Abs1 Z1 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes und §1 Abs1 lita des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1958 begründenden Beschäftigungs... mehr lesen...
Index: 66 Sozialversicherung66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktASVG §1 ffASVG §4 Abs1 Z1ASVG §4 Abs2HeimarbeitsG 1960 §2 Abs1 lita
Rechtssatz: ASVG; keine Bedenken gegen §4 Abs1 Z1 und Abs2; keine gleichheitswidrige Anwendung Entscheidungstexte B 5/80 Entscheidungstext VfGH Erkenntnis 25.11.198... mehr lesen...