Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schinko als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Fellinger und Dr. Hoch sowie die fachkundigen Laienrichter Sen. h.c. Prof. Mag. Dr. Günther Schön (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und AR Angelika Neuhauser (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Hermann V***... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger erlitt am 20. 7. 1994 als KFZ-Mechanikerlehrling im Betrieb der Raiffeisen-Lagerhaus Zwettl regGenmbH einen Arbeitsunfall. Mit Schreiben vom 9. 2. 2000, das bei der beklagten Partei am 10. 2. 2000 einlangte, begehrte der Kläger die Zuerkennung einer Versehrtenrente für die Folgen seines am 20. 7. 1994 erlittenen Arbeitsunfalls. Mit Bescheid vom 21. 11. 2000 hat die beklagte Partei den Unfall des Klägers als Arbeitsunfall anerkannt, die durch diesen Un... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger wurde am 2. 12. 1996 wegen eines Karzinoms des rechten Lungen-Oberlappens in dem von der beklagten Partei betriebenen Krankenhaus K***** einer Operation unterzogen. Er gab gegenüber den behandelnden Ärzten an, als Steinmetz gearbeitet zu haben. Die Krankheit des Klägers wurde dem zuständigen Träger der Unfallversicherung vom Krankenhaus nicht angezeigt. Erst Mitte 1999 stellte der Kläger einen Antrag auf Gewährung einer Versehrtenrente bei der Allge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 13.1.1986 bis 2.9.1988 als Isolierspengler in der Niederlassung der beklagten Partei in Innsbruck, welche am 2.9.1988 an ein anderes Unternehmen verkauft wurde, beschäftigt. Anschließend arbeitete der Kläger bis 1992 bei dem Nachfolgeunternehmen weiter. Am 19.10.1987 erlitt der Kläger auf einer Baustelle der beklagten Partei einen Arbeitsunfall, wobei er sich eine Verletzung im Bereich des linken Unterarmes mit Speichentrümmerbruch und ... mehr lesen...
Norm: ASVG §86 Abs4ASVG §363
Rechtssatz: Bei auch amtswegig zu erbringenden Leistungen entsteht die Leistungspflicht (Entscheidungspflicht) des Versicherungsträgers bereits in dem Zeitpunkt, in dem alle materiellen Leistungsvoraussetzungen erfüllt sind, wenn der Versicherungsträger diese kennt. Dabei kommt es nicht darauf an, wie er diese Kenntnis erlangt hat. Entscheidungstexte 10 ObS 83/... mehr lesen...
Norm: ASVG §86 Abs4ASVG §363
Rechtssatz: Unter Unfallsanzeigen im Sinne des § 86 Abs 4 sind nicht nur die Unfallsanzeigen nach § 363 Abs 1 ASVG, sondern alle Mitteilungen zu verstehen, die den Unfallsversicherungsträger in die Lage versetzen, ein Feststellungsverfahren einzuleiten. Entscheidungstexte 10 ObS 83/94 Entscheidungstext OGH 26.04.1994 10 ObS 83/94 ... mehr lesen...
Norm: ASVG §363
Rechtssatz: (Zum AUVG) Haftung des Unternehmers für den durch die Unterlassung der Unfallsanzeige entstandenen Schaden. Die Pflicht zur Anzeige ist noch nicht mit deren Aufgabe zur Post, sondern erst mit deren Einlangen bei der zuständigen Stelle erfüllt. Mitverschulden des Verletzten an der Unterlassung der Anzeige. Entscheidungstexte 1 Ob 841/26 Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Norm: ASVG §363
Rechtssatz: (Zum AUVG) Die Unterlassung der Unfallsanzeige durch den Unternehmer läßt einen Schadenersatzanspruch des Entschädigungsansprechers gegen jenen nicht entstehen. Entscheidungstexte 2 Ob 1/26 Entscheidungstext OGH 09.02.1926 2 Ob 1/26 Veröff: SZ 8/47 9 ObA 163/97d Entscheidungstext OGH 26.11.1997 ... mehr lesen...