Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheiden des ehemaligen Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger vom 23. August 2019 wurden die Anträge auf Aufnahme von der beschwerdeführenden Partei vertriebenen Arzneispezialitäten in den Erstattungskodex abgewiesen. 2. Gegen diese Bescheide wurden fristgerecht Beschwerden erhoben. 3. Mit Schriftsatz vom 14. April 2020 wurden die verfahrenseinleitenden Anträge zurückgezogen. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheiden des ehemaligen Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger vom 23. August 2019 wurden die Anträge auf Aufnahme von der beschwerdeführenden Partei vertriebenen Arzneispezialitäten in den Erstattungskodex abgewiesen. 2. Gegen diese Bescheide wurden fristgerecht Beschwerden erhoben. 3. Mit Schriftsatz vom 14. April 2020 wurden die verfahrenseinleitenden Anträge zurückgezogen. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger vom 22. Juni 2018, Zl. VPM-68.1/18/Bar:Rag:Hch/Stv, Abschnitt IV/4271-2018, wurde der Antrag auf Aufnahme einer von der beschwerdeführenden Partei vertriebenen Arzneispezialität in den Erstattungskodex abgewiesen. 2. Gegen diesen Bescheid wurde fristgerecht Beschwerde erhoben. 3. Mit Schriftsatz vom 21. Jänner 2020 wurde der verfahrenseinleitende Antrag zur... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit Schreiben vom 8. November 2016 leitete der Hauptverband der Österreichischen Sozialversicherungsträger (nunmehr: Dachverband) ein Verfahren auf Streichung der im
Spruch: genannten Arzneispezialitäten ein und begründete dies mit dem Umstand, dass mit 1. November 2016 dritte wirkstoffgleiche Nachfolgeprodukte (mit dem Wirkstoff: Buprenorphin) in den Gelben Bereich des Erstattungskodex aufgenommen worden seien. Eine Preissenkung der Originalprodukte (d... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit Schreiben vom 8. November 2016 leitete der Hauptverband der Österreichischen Sozialversicherungsträger (nunmehr: Dachverband) ein Verfahren auf Streichung der im
Spruch: genannten Arzneispezialitäten ein und begründete dies mit dem Umstand, dass mit 1. November 2016 dritte wirkstoffgleiche Nachfolgeprodukte (mit dem Wirkstoff: Buprenorphin) in den Gelben Bereich des Erstattungskodex aufgenommen worden seien. Eine Preissenkung der Originalprodukte (d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Schreiben vom 26. April 2018 leitete der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger (in weiterer Folge: Hauptverband; nunmehr: Dachverband) ein Verfahren auf Streichung der im
Spruch: genannten Arzneispezialitäten (mit dem Wirkstoff: Memantin) aus dem Gelben Bereich des Erstattungskodex ein. In diesem Schreiben wird ausgeführt, dass der Hauptverband gemäß § 36 Abs. 1 VO-EKO ein Verfahren einleiten könne, wenn die Voraussetz... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Schreiben vom 26. April 2018 leitete der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger (in weiterer Folge: Hauptverband; nunmehr: Dachverband) ein Verfahren auf Streichung der im
Spruch: genannten Arzneispezialitäten (mit dem Wirkstoff: Memantin) aus dem Gelben Bereich des Erstattungskodex ein. In diesem Schreiben wird ausgeführt, dass der Hauptverband gemäß § 36 Abs. 1 VO-EKO ein Verfahren einleiten könne, wenn die Voraussetz... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Schreiben vom 26. April 2018 leitete der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger (in weiterer Folge: Hauptverband; nunmehr: Dachverband) ein Verfahren auf Streichung der im
Spruch: genannten Arzneispezialitäten (mit dem Wirkstoff: Memantin) aus dem Gelben Bereich des Erstattungskodex ein. In diesem Schreiben wird ausgeführt, dass der Hauptverband gemäß § 36 Abs. 1 VO-EKO ein Verfahren einleiten könne, wenn die Voraussetz... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Antrag vom 19.09.2018 begehrte die XXXX (in weiterer Folge: Beschwerdeführerin) als vertriebsberechtigtes Unternehmen für die verfahrensgegenständliche Arzneispezialität (mit dem Wirkstoff Vedolizumab), die seit 01.05.2015 im Gelben Bereich des Erstattungskodex des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger für die Abgabe von Arzneispezialitäten (in weiterer Folge: Erstattungskodex) mit den Indikationen XXXX (in wei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Schreiben vom 11. August 2017 leitete der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger (in weiterer Folge: Hauptverband) ein Verfahren auf Streichung der im
Spruch: genannten Arzneispezialität (mit dem Wirkstoff: Oxybutynin) aus dem Gelben Bereich des Erstattungskodex ein. In diesem Schreiben wird ausgeführt, dass der Hauptverband gemäß § 36 Abs. 1 VO-EKO ein Verfahren einleiten könne, wenn die Voraussetzungen für die Auf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger vom 22. Oktober 2018, Zl. VPM-68.1/18/Stl:Nl:Pat/Stv, Abschnitt IV/4228-2018, wurde der Antrag auf Aufnahme einer von der beschwerdeführenden Partei vertriebenen Arzneispezialität in den Erstattungskodex abgewiesen. 2. Gegen diesen Bescheid wurde fristgerecht Beschwerde erhoben. 3. Mit Schriftsatz vom 11. Februar 2019 wurde der verfahrenseinleitende Antrag ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit 30. Oktober 2017 beantragte die Beschwerdeführerin die Aufnahme der im
Spruch: genannten Arzneispezialitäten (mit den Wirkstoffen: Tramadol und Paracetamol) in den Grünen Bereich des Erstattungskodex. Die beantragten Arzneispezialitäten wurde von der Beschwerdeführerin gemäß § 23 Abs. 2 Z 3 VO-EKO (die beantragte Arzneispezialität hat eine neue Kombination von Wirkstoffen, die bereits im Erstattungskodex angeführt sind) und gemäß § 2... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit 30. Oktober 2017 beantragte die Beschwerdeführerin die Aufnahme der im
Spruch: genannten Arzneispezialitäten (mit den Wirkstoffen: Tramadol und Paracetamol) in den Grünen Bereich des Erstattungskodex. Die beantragten Arzneispezialitäten wurde von der Beschwerdeführerin gemäß § 23 Abs. 2 Z 3 VO-EKO (die beantragte Arzneispezialität hat eine neue Kombination von Wirkstoffen, die bereits im Erstattungskodex angeführt sind) und gemäß § 2... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger vom 22. Juni 2018, Zl. VPM-68.1 /18/Bar:Sem:Hch/Stv Abschnitt IV/4148-2017, wurde der Antrag auf Aufnahme einer von der beschwerdeführenden Partei vertriebenen Arzneispezialität in den Erstattungskodex abgewiesen. 2. Gegen diesen Bescheid wurde fristgerecht Beschwerde erhoben. 3. Mit Schriftsatz vom 11. Jänner 2019 wurde der verfahrenseinleitende Antrag zur... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 10. Oktober 2017 leitete der Hauptverband der Österreichischen Sozialversicherungsträger (Hauptverband) ein Verfahren auf Streichung der im
Spruch: genannten Arzneispezialität (mit dem Wirkstoff: XXXX) aus dem Grünen Bereich des Erstattungskodex ein und begründete dies mit dem Eintritt neuer gesundheitsökonomischer Umstände. 2. Die Beschwerdeführerin teilte in ihrer Stellungnahme vom 11. Dezember 2017 mit, dass für die ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheiden des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger vom 26. Feburar 2018, Zlen. VPM-68.1/18/War:Stl:Sem:Hat/Stv, Abschnitt IV/4068-2017 und VPM-68.1/18/War:Stl:Sem:Hat/Stv, Abschnitt IV/4067-2017, wurden die Anträge auf Aufnahme der von der beschwerdeführenden Partei vertriebenen Arzneispezialitäten in den Erstattungskodex abgewiesen. 2. Gegen diese Bescheide wurden fristgerecht Beschwerden erhoben. 3. Mit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheiden des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger vom 26. Feburar 2018, Zlen. VPM-68.1/18/War:Stl:Sem:Hat/Stv, Abschnitt IV/4068-2017 und VPM-68.1/18/War:Stl:Sem:Hat/Stv, Abschnitt IV/4067-2017, wurden die Anträge auf Aufnahme der von der beschwerdeführenden Partei vertriebenen Arzneispezialitäten in den Erstattungskodex abgewiesen. 2. Gegen diese Bescheide wurden fristgerecht Beschwerden erhoben. 3. Mit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Schreiben vom 1. März 2018 leitete der Hauptverband ein Verfahren auf Streichung der im
Spruch: genannten Arzneispezialität (mit dem Wirkstoff: XXXX) aus dem Grünen Bereich des Erstattungskodex (EKO) ein. Begründend wurde in dem an die Beschwerdeführerin gerichteten Schreiben ausgeführt, die im
Spruch: genannte Arzneispezialität sei das im Grünen Bereich des Erstattungskodex angeführte Originalprodukt. Mit 1. März 2018 sei ein drittes ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger vom 23. Juli 2018, Zl. VPM-68.1/18/Kr:Rag:Pt/Stv, Abschnitt IV/4217-2018, wurde der Antrag auf Aufnahme einer von der beschwerdeführenden Partei vertriebenen Arzneispezialität in den Erstattungskodex abgewiesen. 2. Gegen diesen Bescheid wurde fristgerecht Beschwerde erhoben. 3. Mit Schriftsatz vom 27. August 2018 wurde der verfahrenseinleitende Antrag zurüc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 31. Mai 2017 leitete der Hauptverband ein Verfahren auf Streichung der im
Spruch: genannten Arzneispezialitäten (mit dem Wirkstoff: Olmesartanmedoxomil) aus dem Grünen Bereich des Erstattungskodex ein und begründete dies mit dem Eintritt neuer medizinisch-therapeutischer Umstände gemäß § 36 Abs. 1 VO-EKO. Zu den Arzneispezialitäten bestünden Bedenken bzw. Zweifel: Olmesartanmedoxomil sei 2002 in den USA und 2003 in de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 31. Mai 2017 leitete der Hauptverband ein Verfahren auf Streichung der im
Spruch: genannten Arzneispezialitäten (mit dem Wirkstoff: Olmesartanmedoxomil) aus dem Grünen Bereich des Erstattungskodex ein und begründete dies mit dem Eintritt neuer medizinisch-therapeutischer Umstände gemäß § 36 Abs. 1 VO-EKO. Zu den Arzneispezialitäten bestünden Bedenken bzw. Zweifel: Olmesartanmedoxomil sei 2002 in den USA und 2003 in de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 31. Mai 2017 leitete der Hauptverband ein Verfahren auf Streichung der im
Spruch: genannten Arzneispezialitäten (mit dem Wirkstoff: Olmesartanmedoxomil) aus dem Grünen Bereich des Erstattungskodex ein und begründete dies mit dem Eintritt neuer medizinisch-therapeutischer Umstände gemäß § 36 Abs. 1 VO-EKO. Zu den Arzneispezialitäten bestünden Bedenken bzw. Zweifel: Olmesartanmedoxomil sei 2002 in den USA und 2003 in de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 31. Mai 2017 leitete der Hauptverband ein Verfahren auf Streichung der im
Spruch: genannten Arzneispezialitäten (mit dem Wirkstoff: Olmesartanmedoxomil) aus dem Grünen Bereich des Erstattungskodex ein und begründete dies mit dem Eintritt neuer medizinisch-therapeutischer Umstände gemäß § 36 Abs. 1 VO-EKO. Zu den Arzneispezialitäten bestünden Bedenken bzw. Zweifel: Olmesartanmedoxomil sei 2002 in den USA und 2003 in de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 31. Mai 2017 leitete der Hauptverband ein Verfahren auf Streichung der im
Spruch: genannten Arzneispezialitäten (mit dem Wirkstoff: Olmesartanmedoxomil) aus dem Grünen Bereich des Erstattungskodex ein und begründete dies mit dem Eintritt neuer medizinisch-therapeutischer Umstände gemäß § 36 Abs. 1 VO-EKO. Zu den Arzneispezialitäten bestünden Bedenken bzw. Zweifel: Olmesartanmedoxomil sei 2002 in den USA und 2003 in de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 31. Mai 2017 leitete der Hauptverband ein Verfahren auf Streichung der im
Spruch: genannten Arzneispezialitäten (mit dem Wirkstoff: Olmesartanmedoxomil) aus dem Grünen Bereich des Erstattungskodex ein und begründete dies mit dem Eintritt neuer medizinisch-therapeutischer Umstände gemäß § 36 Abs. 1 VO-EKO. Zu den Arzneispezialitäten bestünden Bedenken bzw. Zweifel: Olmesartanmedoxomil sei 2002 in den USA und 2003 in de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 31. Mai 2017 leitete der Hauptverband ein Verfahren auf Streichung der im
Spruch: genannten Arzneispezialitäten (mit dem Wirkstoff: Olmesartanmedoxomil) aus dem Grünen Bereich des Erstattungskodex ein und begründete dies mit dem Eintritt neuer medizinisch-therapeutischer Umstände gemäß § 36 Abs. 1 VO-EKO. Zu den Arzneispezialitäten bestünden Bedenken bzw. Zweifel: Olmesartanmedoxomil sei 2002 in den USA und 2003 in de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 31. Mai 2017 leitete der Hauptverband ein Verfahren auf Streichung der im
Spruch: genannten Arzneispezialitäten (mit dem Wirkstoff: Olmesartanmedoxomil) aus dem Grünen Bereich des Erstattungskodex ein und begründete dies mit dem Eintritt neuer medizinisch-therapeutischer Umstände gemäß § 36 Abs. 1 VO-EKO. Zu den Arzneispezialitäten bestünden Bedenken bzw. Zweifel: Olmesartanmedoxomil sei 2002 in den USA und 2003 in de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 31. Mai 2017 leitete der Hauptverband ein Verfahren auf Streichung der im
Spruch: genannten Arzneispezialitäten (mit dem Wirkstoff: Olmesartanmedoxomil) aus dem Grünen Bereich des Erstattungskodex ein und begründete dies mit dem Eintritt neuer medizinisch-therapeutischer Umstände gemäß § 36 Abs. 1 VO-EKO. Zu den Arzneispezialitäten bestünden Bedenken bzw. Zweifel: Olmesartanmedoxomil sei 2002 in den USA und 2003 in de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 31. Mai 2017 leitete der Hauptverband ein Verfahren auf Streichung der im
Spruch: genannten Arzneispezialitäten (mit dem Wirkstoff: Olmesartanmedoxomil) aus dem Grünen Bereich des Erstattungskodex ein und begründete dies mit dem Eintritt neuer medizinisch-therapeutischer Umstände gemäß § 36 Abs. 1 VO-EKO. Zu den Arzneispezialitäten bestünden Bedenken bzw. Zweifel: Olmesartanmedoxomil sei 2002 in den USA und 2003 in de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 31. Mai 2017 leitete der Hauptverband ein Verfahren auf Streichung der im
Spruch: genannten Arzneispezialitäten (mit dem Wirkstoff: Olmesartanmedoxomil) aus dem Grünen Bereich des Erstattungskodex ein und begründete dies mit dem Eintritt neuer medizinisch-therapeutischer Umstände gemäß § 36 Abs. 1 VO-EKO. Zu den Arzneispezialitäten bestünden Bedenken bzw. Zweifel: Olmesartanmedoxomil sei 2002 in den USA und 2003 in de... mehr lesen...