Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 31. Mai 2017 leitete der Hauptverband ein Verfahren auf Streichung der im
Spruch: genannten Arzneispezialitäten (mit dem Wirkstoff: Olmesartanmedoxomil) aus dem Grünen Bereich des Erstattungskodex ein und begründete dies mit dem Eintritt neuer medizinisch-therapeutischer Umstände gemäß § 36 Abs. 1 VO-EKO. Zu den Arzneispezialitäten bestünden Bedenken bzw. Zweifel: Olmesartanmedoxomil sei 2002 in den USA und 2003 in de... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 31. Mai 2017 leitete der Hauptverband ein Verfahren auf Streichung der im
Spruch: genannten Arzneispezialitäten (mit dem Wirkstoff: Olmesartanmedoxomil) aus dem Grünen Bereich des Erstattungskodex ein und begründete dies mit dem Eintritt neuer medizinisch-therapeutischer Umstände gemäß § 36 Abs. 1 VO-EKO. Zu den Arzneispezialitäten bestünden Bedenken bzw. Zweifel: Olmesartanmedoxomil sei 2002 in den USA und 2003 in de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 31. Mai 2017 leitete der Hauptverband ein Verfahren auf Streichung der im
Spruch: genannten Arzneispezialitäten (mit dem Wirkstoff: Olmesartanmedoxomil) aus dem Grünen Bereich des Erstattungskodex ein und begründete dies mit dem Eintritt neuer medizinisch-therapeutischer Umstände gemäß § 36 Abs. 1 VO-EKO. Zu den Arzneispezialitäten bestünden Bedenken bzw. Zweifel: Olmesartanmedoxomil sei 2002 in den USA und 2003 in de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 31. Mai 2017 leitete der Hauptverband ein Verfahren auf Streichung der im
Spruch: genannten Arzneispezialitäten (mit dem Wirkstoff: Olmesartanmedoxomil) aus dem Grünen Bereich des Erstattungskodex ein und begründete dies mit dem Eintritt neuer medizinisch-therapeutischer Umstände gemäß § 36 Abs. 1 VO-EKO. Zu den Arzneispezialitäten bestünden Bedenken bzw. Zweifel: Olmesartanmedoxomil sei 2002 in den USA und 2003 in de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheiden des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger vom 25. September 2017, Zlen. VPM-68.1/17/Bar:Hch;Ka/Stv Abschnitt IV/3964-2017 und VPM-68.1/17/Bar:Hch:Ka/Stv Abschnitt IV/3963-2017, wurden die Anträge auf Aufnahme von der beschwerdeführenden Partei vertriebener Arzneimittel in den Erstattungskodex abgewiesen. 2. Mit Schriftsatz vom 12. Oktober 2017 erhob die beschwerdeführende Partei fristgerecht Beschw... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheiden des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger vom 25. September 2017, Zlen. VPM-68.1/17/Bar:Hch;Ka/Stv Abschnitt IV/3964-2017 und VPM-68.1/17/Bar:Hch:Ka/Stv Abschnitt IV/3963-2017, wurden die Anträge auf Aufnahme von der beschwerdeführenden Partei vertriebener Arzneimittel in den Erstattungskodex abgewiesen. 2. Mit Schriftsatz vom 12. Oktober 2017 erhob die beschwerdeführende Partei fristgerecht Beschw... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Antrag vom 30.03.2016 beantragte die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) die Aufnahme von XXXX (Wirkstoff: XXXX ) in den Gelben Bereich des Erstattungskodex (EKO). Die beantragte Arzneispezialität wurde von der BF gemäß § 23 Abs. 2 Z 4 VO-EKO (bei der beantragten Arzneispezialität handelt es sich um eine neue Darreichungsform eines im EKO angeführten Wirkstoffes oder einer im EKO angeführten Wirkstoffkombination) und gemäß § 24 Abs. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Antrag vom 30. März 2016 beantragte die Beschwerdeführerin die Aufnahme von XXXX (Wirkstoff: XXXX) in den Gelben Bereich des Erstattungskodex (EKO). Die beantragte Arzneispezialität wurde gemäß § 23 Abs. 2 Z 4 VO-EKO (bei der beantragten Arzneispezialität handelt es sich um eine neue Darreichungsform eines im EKO angeführten Wirkstoffes oder einer im EKO angeführten Wirkstoffkombination) und gemäß § 24 Abs. 2 Z 6 VO-EKO (die beantragte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger vom 27. Juni 2017, Zl. VPM-68.1/17/Kr:Pat:Sem/Pba, Abschnitt IV/3205-2015, wurde der Antrag auf Aufnahme eines von der beschwerdeführenden Partei vertriebenen Arzneimittels in den Erstattungskodex abgewiesen. 2. Mit Schriftsatz vom 21. Juli 2017 erhob die beschwerdeführende Partei fristgerecht Beschwerde. 3. Mit Schriftsatz vom 12. Oktober 2017 wurde die Be... mehr lesen...