Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt und Verfahrensgeschehen 1. Der Beschwerdeführer ist Arzt für Allgemeinmedizin und steht jeweils in einem kurativen Einzelvertragsverhältnis zu den beteiligten Sozialversiche-rungsträgern: der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (B957/11), der Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau (B958/11), der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse (B959/11), der Sozialversicherungsanstalt der Bauern (B960/11) sowie der Sozialversicherungsans... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art83 Abs2ASVG §342 Abs1 Z10, §647 Abs4 idF BGBl I 147/2009 (71.Novelle)
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch Abweisung von Anträgen im Zusammenhang mit der Beendigung des kurativen Einzelvertrags eines Arztes mit Erreichen einer bestimmten Altersgrenze; keine Bedenken gegen die Einfüh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt und Verfahrensgeschehen 1. Der Beschwerdeführer ist Arzt für Allgemeinmedizin und steht jeweils in einem kurativen Einzelvertragsverhältnis zu den beteiligten Sozialversiche-rungsträgern: der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (B957/11), der Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau (B958/11), der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse (B959/11), der Sozialversicherungsanstalt der Bauern (B960/11) sowie der Sozialversicherungsans... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art83 Abs2ASVG §342 Abs1 Z10, §647 Abs4 idF BGBl I 147/2009 (71.Novelle)
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch Abweisung von Anträgen im Zusammenhang mit der Beendigung des kurativen Einzelvertrags eines Arztes mit Erreichen einer bestimmten Altersgrenze; keine Bedenken gegen die Einfüh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.1. Die beschwerdeführende Ärztekammer für Oberösterreich beantragte mit Schriftsatz vom 20. August 1996 bei der Landesschiedskommission für Oberösterreich (im folgenden: Landesschiedskommission), diese möge feststellen, "1. daß die vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger aufgestellten Richtlinien über die Berücksichtigung ökonomischer Grundsätze bei der Krankenbehandlung gemäß §31 Abs5 Ziffer 10 ASVG (RÖK), verlautbart i... mehr lesen...
Index: 66 Sozialversicherung66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art18 Abs1B-VG Art18 Abs2B-VG Art139 Abs1 / PräjudizialitätB-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätEMRK Art6 Abs1 / civil rightsEMRK Art6 Abs1 / TribunalASVG §31 Abs5 Z10ASVG §31 Abs8, Abs9ASVG §342 Abs1 Z6Richtlinien über die Berücksichtigung ökonomischer Grundsätze bei der Krankenbehandlung gem §31 Abs5 Z10 ASVG
Leitsatz: Keine ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.1. Die beschwerdeführende Ärztekammer für Oberösterreich beantragte mit Schriftsatz vom 20. August 1996 bei der Landesschiedskommission für Oberösterreich (im folgenden: Landesschiedskommission), diese möge feststellen, "1. daß die vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger aufgestellten Richtlinien über die Berücksichtigung ökonomischer Grundsätze bei der Krankenbehandlung gemäß §31 Abs5 Ziffer 10 ASVG (RÖK), verlautbart i... mehr lesen...
Index: 66 Sozialversicherung66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art18 Abs1B-VG Art18 Abs2B-VG Art139 Abs1 / PräjudizialitätB-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätEMRK Art6 Abs1 / civil rightsEMRK Art6 Abs1 / TribunalASVG §31 Abs5 Z10ASVG §31 Abs8, Abs9ASVG §342 Abs1 Z6Richtlinien über die Berücksichtigung ökonomischer Grundsätze bei der Krankenbehandlung gem §31 Abs5 Z10 ASVG
Leitsatz: Keine ... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Die Ärztekammer für Wien und die Österreichische Ärztekammer begehren in einem gemeinsamen Schriftsatz gestützt auf Art140 B-VG die Aufhebung des zweiten Satzes des §31 Abs5 Z10 ASVG idF BGBl. Nr. 20/1994, in eventu des Nebensatzes ", die für die Vertragspartner (§§338 ff) verbindlich sind," in der genannten Bestimmung sowie der Wortfolge "unter Zugrundelegung des Heilmittelverzeichnisses (§31 Abs3 Z12) und der Richtlinien gemäß §31 Abs5 Z10 und 13" in §342 Abs1 Z6... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Die Ärztekammer für Wien und die Österreichische Ärztekammer begehren in einem gemeinsamen Schriftsatz gestützt auf Art140 B-VG die Aufhebung des zweiten Satzes des §31 Abs5 Z10 ASVG idF BGBl. Nr. 20/1994, in eventu des Nebensatzes ", die für die Vertragspartner (§§338 ff) verbindlich sind," in der genannten Bestimmung sowie der Wortfolge "unter Zugrundelegung des Heilmittelverzeichnisses (§31 Abs3 Z12) und der Richtlinien gemäß §31 Abs5 Z10 und 13" in §342 Abs1 Z6... mehr lesen...
Index: 66 Sozialversicherung66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: B-VG Art139 Abs1 / IndividualantragB-VG Art140 Abs1 / IndividualantragRichtlinien über die Berücksichtigung ökonomischer Grundsätze bei der Krankenbehandlung gem §31 Abs5 Z10 ASVG ASVG §31 Abs5 Z10ASVG §342 Abs1 Z6ÄrzteG 1998 §118
Leitsatz: Zurückweisung der Individualanträge der Österreichischen Ärztekammer
und der Ärztekammer für Wien auf Aufhebung von Besti... mehr lesen...
Index: 66 Sozialversicherung66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: B-VG Art139 Abs1 / IndividualantragB-VG Art140 Abs1 / IndividualantragRichtlinien über die Berücksichtigung ökonomischer Grundsätze bei der Krankenbehandlung gem §31 Abs5 Z10 ASVG ASVG §31 Abs5 Z10ASVG §342 Abs1 Z6ÄrzteG 1998 §118
Leitsatz: Zurückweisung der Individualanträge der Österreichischen Ärztekammer
und der Ärztekammer für Wien auf Aufhebung von Besti... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.1. Der Beschwerdeführer ist Arzt für Allgemeinmedizin in Tirol. Er hat mit verschiedenen Sozialversicherungsträgern Einzelverträge gemäß §341 Abs3 AVSG abgeschlossen. Mit Eingabe vom 18. Juni 1996 hat der Beschwerdeführer bei der Paritätischen Schiedskommission für das Land Tirol mit näherer
Begründung: die Anträge gestellt, es möge festgestellt werden: a) daß der Antragsteller nicht verpflichtet sei, seine bei den Antragsgegnern sozialversicherten Pati... mehr lesen...
Index: 66 Sozialversicherung66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art18 Abs2B-VG Art83 Abs2VfGG §82 Abs1Richtlinien über die Berücksichtigung ökonomischer Grundsätze bei der Krankenbehandlung gem §31 Abs5 Z10 ASVG §7 Abs1ASVG §31 Abs5 Z10ASVG §31 Abs8ASVG §31 Abs9ASVG §342 Abs1 Z4ASVG §342 Abs1 Z6
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Recht... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.1. Der Beschwerdeführer ist Arzt für Allgemeinmedizin in Tirol. Er hat mit verschiedenen Sozialversicherungsträgern Einzelverträge gemäß §341 Abs3 AVSG abgeschlossen. Mit Eingabe vom 18. Juni 1996 hat der Beschwerdeführer bei der Paritätischen Schiedskommission für das Land Tirol mit näherer
Begründung: die Anträge gestellt, es möge festgestellt werden: a) daß der Antragsteller nicht verpflichtet sei, seine bei den Antragsgegnern sozialversicherten Pati... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.1. Der Beschwerdeführer ist Arzt für Allgemeinmedizin in Tirol. Er hat mit verschiedenen Sozialversicherungsträgern Einzelverträge gemäß §341 Abs3 AVSG abgeschlossen. Mit Eingabe vom 18. Juni 1996 hat der Beschwerdeführer bei der Paritätischen Schiedskommission für das Land Tirol mit näherer
Begründung: die Anträge gestellt, es möge festgestellt werden: a) daß der Antragsteller nicht verpflichtet sei, seine bei den Antragsgegnern sozialversicherten Pati... mehr lesen...
Index: 66 Sozialversicherung66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art18 Abs2B-VG Art83 Abs2VfGG §82 Abs1Richtlinien über die Berücksichtigung ökonomischer Grundsätze bei der Krankenbehandlung gem §31 Abs5 Z10 ASVG §7 Abs1ASVG §31 Abs5 Z10ASVG §31 Abs8ASVG §31 Abs9ASVG §342 Abs1 Z4ASVG §342 Abs1 Z6
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Recht... mehr lesen...
Index: 66 Sozialversicherung66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art18 Abs2B-VG Art83 Abs2VfGG §82 Abs1Richtlinien über die Berücksichtigung ökonomischer Grundsätze bei der Krankenbehandlung gem §31 Abs5 Z10 ASVG §7 Abs1ASVG §31 Abs5 Z10ASVG §31 Abs8ASVG §31 Abs9ASVG §342 Abs1 Z4ASVG §342 Abs1 Z6
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Recht... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Beim Verwaltungsgerichtshof ist zu Z93/11/0055 ein Verfahren über eine Beschwerde anhängig, die sich gegen einen Bescheid des Landeshauptmannes von Burgenland richtet. Mit diesem Bescheid war dem Beschwerdeführer, er ist praktischer Arzt, die Bewilligung eines zweiten Berufssitzes wegen mangelnden Bedarfes gemäß §19 Abs4 des Ärztegesetzes 1984 (im folgenden: ÄrzteG 1984) versagt worden. 1.2. Aus Anlaß dieser Beschwerde richtet der Verwaltungsgeric... mehr lesen...
Index: 82 Gesundheitsrecht82/03 Ärzte, sonstiges Sanitätspersonal
Norm: StGG Art6 Abs1 / ErwerbsausübungÄrzteG §19ASVG §342 Abs1 Z1
Leitsatz: Verstoß der im ÄrzteG für die Errichtung von Zweitordinationen
praktischer Ärzte vorgesehenen Bedarfsprüfung gegen die
Erwerbsausübungsfreiheit; Bedarfsprüfung hier zur Erreichung des
Ziels der flächendeckenden, qualifizierten ärztlichen Versorgung
weder geeignet noch adäquat ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Beim Verwaltungsgerichtshof ist zu Z93/11/0055 ein Verfahren über eine Beschwerde anhängig, die sich gegen einen Bescheid des Landeshauptmannes von Burgenland richtet. Mit diesem Bescheid war dem Beschwerdeführer, er ist praktischer Arzt, die Bewilligung eines zweiten Berufssitzes wegen mangelnden Bedarfes gemäß §19 Abs4 des Ärztegesetzes 1984 (im folgenden: ÄrzteG 1984) versagt worden. 1.2. Aus Anlaß dieser Beschwerde richtet der Verwaltungsgeric... mehr lesen...
Index: 82 Gesundheitsrecht82/03 Ärzte, sonstiges Sanitätspersonal
Norm: StGG Art6 Abs1 / ErwerbsausübungÄrzteG §19ASVG §342 Abs1 Z1
Leitsatz: Verstoß der im ÄrzteG für die Errichtung von Zweitordinationen
praktischer Ärzte vorgesehenen Bedarfsprüfung gegen die
Erwerbsausübungsfreiheit; Bedarfsprüfung hier zur Erreichung des
Ziels der flächendeckenden, qualifizierten ärztlichen Versorgung
weder geeignet noch adäquat ... mehr lesen...