Begründung: 1. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 27.02.2014 stellten die im
Spruch: genannten Vertragsgruppenpraxen für Radiologie (Beschwerdeführerinnen - BF), alle vertreten durch Backhausen Rechtsanwalt GmbH, einen Antrag an die paritätische Schiedskommission, diese möge feststellen, dass Abschnitt XII "Sonographische Untersuchungen", Ziffer 5, der Honorarordnung für Ärzte für Allgemeinmedizin und Fachärzte zum von der österreichischen Ärztekammer mit der Antragsgegnerin ab... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 21.12.2014 lud die Steiermärkische Gebietskrankenkasse (in der Folge: BF) Herrn Dr. XXXX zu einer § 36- Aussprache am 05.02.2014 ein. Dem Schreiben angeschlossen waren Patientenlisten, welche mit "Beanstandungen nach Versicherungsbefragung Dr. XXXX , 457106" sowie "Auswertungen LSK Dr. XXXX " bezeichnet waren. 2. Am 06.03.2014 fand ein Gespräch zwischen der BF sowie Dr. XXXX statt. Laut Gesprächsnotiz war der Grund für... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: I.a) Am 28.04.2015 erließ die Paritätische Schiedskommission für Wien (in weiterer Folge: belangte Behörde) über Antrag der Fr. XXXX (in weiterer Folge: Beschwerdeführerin) einen Bescheid, der im
Spruch: wie folgt ausführt: "1.) Der Antrag der Antragstellerin, festzustellen, dass die Antragsgegnerin (Wiener Gebietskrankenkasse) verpflichtet ist, Honorarabzüge von EUR 263,78 an die Antragstellerin zur Auszahlung zu bringen, wird mit einem Betrag von ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 3.5.2017 beantragte Frau XXXX , FÄ für Kinder- und Jugendheilkunde, (in der Folge BF) bei der Paritätischen Schiedskommission für Niederösterreich (in der Folge belangte Behörde), die Feststellung des aufrechten kurativen Einzelvertragsverhältnisses mit der Sozialversicherungsanstalt der Bauern (in der Folge SVB). Begründend wurde vorgebracht, Einzelverträge mit alle in Betracht kommenden Sozialversicherungsträgern abgeschlossen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang: 1.1. Mit Schreiben vom 17.08.2015 teilte die Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK) der Beschwerdeführerin (in der Folge: BF), einer Fachärztin für Haut- und Geschlechtskrankheiten, mit, dass sie sich auf Grund zahlreicher wie fortdauernder vertraglicher Pflichtverletzungen seitens der BF dazu veranlasst sehe, den mit ihr abgeschlossenen kurativen Einzelvertrag mit Wirksamkeit per 31.12.2015 zu kündigen (hier nicht verfahrensgegenständlich). 1.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang: 1.1. (Nicht gegenständliches) parallel geführtes, erstes Kündigungsverfahren (BVA - BF) zur Zahl LSK 1/2015: 1.1.1. Mit Schreiben vom 18.12.2014 kündigte die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (im Folgenden: BVA) den mit dem Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) am 20.11.2001 geschlossenen Einzelvertrag gemäß § 343 Abs. 4 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) iVm. § 128 Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz (B-KUVG)... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 19.10.2016 wandte sich Herr Dr. XXXX (in der Folge: Beschwerdeführer), rechtsanwaltlich vertreten durch Dr. Felix Graf, an die paritätische Schiedskommission für Vorarlberg betreffend die Nichtteilnahme des Standorts Röntgenpraxis Dr. XXXX , XXXX , XXXX , am Brustkrebs-Früherkennungsprogramm. Die Vorarlberger Gebietskrankenkasse (in der Folge: VGKK) habe dem Beschwerdeführer ab 01.01.2014 die Teilnahme am Mammographie-Vo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Am 09.08.2017 erging folgender Bescheid: "[...] Das Begehren des Inhalts, zwischen Antragsteller und Antragsgegnerin werde festgestellt, dass für die Verrechnung der Position 12 ein persönlicher Kontakt zwischen Antragsteller und bei der Antragsgegnerin versicherten Patienten nicht erforderlich ist, sondern vielmehr Voraussetzung für die Abrechnung der Position 12 eine ärztliche Leistung für Diagnose und Therapie des Patienten in der Ordin... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 4.12.2015 beantragte Frau XXXX als Rechtsträger der XXXX und XXXX, (in der Folge BF) die Feststellung, dass mangels rechtswirksamer Kündigung das auf dem Rahmenvertrag vom 20.11.1991 basierende Vertragsverhältnis zwischen der BF und der Wiener Gebietskrankenkasse (in der Folge WGKK) über den 31.3.2016 hinaus aufrecht bestehe. In eventu wurde die Erklärung der Rechtsunwirksamkeit der mit Schreiben der WGKK vom 4.11.2015 gegenüber... mehr lesen...