Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Österreichische Gesundheitskasse (in weiterer Folge: belangte Behörde) erließ am 27.04.2021 einen Bescheid, in welchem festgestellt wurde, dass der Dienstgeber XXXX (in weiterer Folge: Beschwerdeführer, kurz: BF) verpflichtet sei, wegen Nichteinhaltung der Vorlagefristen für die monatlichen Beitragsgrundlagenmeldungen gemäß § 34 Abs. 2 ASVG einen Säumniszuschlag in der Höhe von EUR 280,00 zu entrichten. 2. Der BF brachte gegen diesen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Österreichische Gesundheitskasse (in weiterer Folge: belangte Behörde) erließ am 17.02.2021 einen Bescheid, in welchem festgestellt wurde, dass die XXXX (in weiterer Folge: Beschwerdeführerin, kurz: BF) wegen Nichteinhaltung der Vorlagefristen für die monatlichen Beitragsgrundlagenmeldungen gemäß § 34 Abs. 2 ASVG einen Säumniszuschlag in der Höhe von EUR 895,00 zu entrichten habe. 2. Die BF brachte gegen diesen Bescheid fristgerecht ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom 12.02.2018, Zl. XXXX , schrieb die Burgenländische Gebietskrankenkasse (nun Österreichische Gesundheitskasse, im Folgenden: BGKK) der Beschwerdeführerin, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, (im Folgenden: BF) gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 iVm. § 113 Abs. 4 ASVG einen Beitragszuschlag in Höhe von EUR 80,- wegen nicht fristgerechter Vorlage von Abrechnungsunterlagen vor. Begründend führte die BGKK aus, die BF sei auf Grund de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 22.08.2019 sprach die ÖGK aus, dass der Beschwerdeführer wegen Nichteinhaltung der Vorlagefristen von Lohnzetteln und Beitragsgrundlagennachweisen einen Beitragszuschlag in Höhe von EUR 60,- zu entrichten habe. Begründend führte die ÖGK aus, dass die Übermittlung des elektronischen jährlichen Lohnzettels bis Ende Februar des folgenden Kalenderjahres zu erfolgen hat. Die Lohnzettel für das Jahr 2018 für die Dienstnehmerinnen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid der XXXX Gebietskrankenkasse (GKK), nunmehr Österreichische Gesundheitskasse, Standort XXXX (im Folgenden ÖGK), vom 31.07.2017, XXXX , Beitragskontonummer XXXX , wurde der Beschwerdeführer als Dienstgeber gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 iVm § 113 Abs. 4 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) verpflichtet, wegen Nichtvorlage von Abrechnungsunterlagen einen Beitragszuschlag in der Höhe von EUR 320,00 zu entrichten. Begründend wurde... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid der XXXX Gebietskrankenkasse (GKK), nunmehr Österreichische Gesundheitskasse, Standort XXXX (im Folgenden ÖGK), vom 03.05.2017, XXXX , Beitragskontonummer XXXX , wurde der Beschwerdeführer als Dienstgeber gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 iVm § 113 Abs. 4 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) verpflichtet, wegen Nichtvorlage von Abrechnungsunterlagen einen Beitragszuschlag in der Höhe von EUR 200,00 zu entrichten. Begründend wurde... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die (damalige) Burgenländische Gebietskrankenkasse (in weiterer Folge: belangte Behörde) erließ am 28.05.2018 einen Bescheid, in welchem festgestellt wurde, dass die XXXX AG (in weiterer Folge: Beschwerdeführerin) wegen nicht fristgerechter Vorlage von Abrechnungsunterlagen einen Beitragszuschlag in der Höhe von 80 Euro zu entrichten habe. 2. Die Beschwerdeführerin brachte gegen diesen Bescheid fristgerecht mit Schreiben vom 30.05.2018 B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der belangten Behörde vom 28.09.2018, Zl. XXXX , wurde der XXXX GmbH (in Folge als Beschwerdeführerin bezeichnet) wegen nicht fristgerechter Vorlage von Abrechnungsunterlagen ein Beitragszuschlag in der Höhe von ? 80,00 zur Entrichtung vorgeschrieben. 2. Mit Mail vom 02.10.2018 wurde per E-Mail Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht erhoben und eingewandt, dass sich die Lohnverrechnung in der Kalenderwoche 37 im Urlaub befun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid der Burgenländischen Gebietskrankenkasse (im Folgenden: BGKK) vom 19.11.2018 wurde ausgesprochen, dass gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 in Verbindung mit § 113 Abs. 4 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG) in der am 31.12.2018 geltenden Fassung der nunmehrige Beschwerdeführer als Dienstgeber verpflichtet sei, wegen Nichteinhaltung der Vorlagefristen eines Lohnzettels und Beitragsgrundlagennachweises einen Beit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom XXXX schrieb die belangte Behörde der Beschwerdeführerin als Dienstgeberin Beitragszuschläge wegen nicht fristgerechter Vorlage von Abrechnungsunterlagen einen Beitragszuschlag in der Höhe von EUR 160,-- vor. 2. In der Beschwerde machte die Beschwerdeführerin geltend, sie sei eine Einrichtung der Erwachsenenbildung und verfolge Ziele gemäß § 2 Absatz 1 des Bundesgesetzes vom 21.03.1973 über die Förderung der Erwachsenenbild... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom XXXX schrieb die belangte Behörde der Beschwerdeführerin als Dienstgeberin Beitragszuschläge wegen nicht fristgerechter Vorlage von Abrechnungsunterlagen einen Beitragszuschlag in der Höhe von EUR 80,-- vor. 2. In der Beschwerde machte die Beschwerdeführerin geltend, sie sei eine Einrichtung der Erwachsenenbildung und verfolge Ziele gemäß § 2 Absatz 1 des Bundesgesetzes vom 21.03.1973 über die Förderung der Erwachsenenbildu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom XXXX schrieb die belangte Behörde der Beschwerdeführerin als Dienstgeberin Beitragszuschläge wegen nicht fristgerechter Vorlage von Abrechnungsunterlagen einen Beitragszuschlag in der Höhe von EUR 80,-- vor. 2. In der Beschwerde machte die Beschwerdeführerin geltend, sie sei eine Einrichtung der Erwachsenenbildung und verfolge Ziele gemäß § 2 Absatz 1 des Bundesgesetzes vom 21.03.1973 über die Förderung der Erwachsenenbildu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit dem gegenständlich angefochtenen Bescheid vom 4.11.2016 sprach die Salzburger Gebietskrankenkasse (im Folgenden kurz: "SGKK") aus, dass im Zuge zweier Sozialversicherungsprüfungen gemäß § 41a ASVG sowie einer Sozialversicherungserhebung im Anschluss an eine Betretung durch Organe der Finanzpolizei im Betrieb des XXXX (dem Beschwerdeführer, im Folgenden kurz: "BF") Melde- und Beitragsdifferenzen festgestellt worden seien. Der BF werde als... mehr lesen...