Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz bezeichnet als "GKK") hat mit im
Spruch: angeführten Bescheid vom 08.03.2016 festgestellt, dass die beschwerdeführende Partei (folgend kurz "bP"), XXXX , als Dienstgeberin verpflichtet sei, für den Zeitraum vom 01.01.2011 bis 31.12.2014 Sonderbeiträge in Höhe von € 20.266,55 zu entrichten. Für den Zeitraum vom 01.01.2001 bis 31.12.2014 habe sich durch die vorgenommene Rückv... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Burgenländischen Gebietskrankenkasse (im Folgenden: BGKK) vom 31.10.2017, Bezugszeichen XXXX , wurde der XXXX GmbH (im Folgenden: Beschwerdeführerin) ein Beitragszuschlag gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 iVm § 113 Abs. 4 ASVG in der Höhe von € 80,00 auferlegt. Begründend führte die Behörde aus, dass die Beschwerdeführerin auf Grund der Abrechnung der Beiträge nach dem Lohnsummenverfahren gemäß § 34 Abs. 2 ASVG verpflichtet sei, nac... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Die XXXX Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz bezeichnet als "GKK") hat mit im
Spruch: angeführten Bescheid vom 24.04.2017 festgestellt, dass die bP als Dienstgeberin verpflichtet sei, die mit Beitragsabrechnung vom 10.10.2016 nachverrechneten Sozialversicherungsbeiträge in der Höhe von Euro 61.042,86 sowie Verzugszinsen gem. § 59 Abs 1 ASVG in der Höhe von Euro 16.409,17 an die GKK zu entrichten. Die Beitragsabrechnung, der Prüfbe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid der Wiener Gebietskrankenkasse (im Folgenden: WGKK) vom 08.05.2017 wurde der Beschwerdeführerin gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 ASVG iVm § 113 Abs. 4 ASVG ein Beitragszuschlag in der Höhe von EUR 240,- wegen Nichteinhaltung der Vorlagefristen von Abrechnungsunterlagen vorgeschrieben. Begründend wurde dargelegt, dass die Beschwerdeführerin gemäß § 34 Abs. 2 ASVG verpflichtet sei, nach Ablauf eines jeden Beitragszeit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid der Wiener Gebietskrankenkasse (im Folgenden: WGKK) vom 08.05.2017 wurde der Beschwerdeführerin gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 ASVG iVm § 113 Abs. 4 ASVG ein Beitragszuschlag in der Höhe von EUR 280,- wegen Nichteinhaltung der Vorlagefristen von Abrechnungsunterlagen vorgeschrieben. Begründend wurde dargelegt, dass die Beschwerdeführerin gemäß § 34 Abs. 2 ASVG verpflichtet sei, nach Ablauf eines jeden Beitragszeit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid der Wiener Gebietskrankenkasse (im Folgenden: WGKK) vom 18.04.2017 wurde der Beschwerdeführerin gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 ASVG iVm § 113 Abs. 4 ASVG ein Beitragszuschlag in der Höhe von EUR 200,- wegen Nichteinhaltung der Vorlagefristen von Abrechnungsunterlagen vorgeschrieben. Begründend wurde dargelegt, dass die Beschwerdeführerin gemäß § 34 Abs. 2 ASVG verpflichtet sei, nach Ablauf eines jeden Beitragszeit... mehr lesen...
Begründung: I. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 15.01.2018, beim Bundesverwaltungsgericht am selben Tag eingelangt, stellte die Antragstellerin einen Antrag auf Nichtigerklärung der Ausscheidensentscheidung vom 05.01.2018 verbunden mit einem Antrag auf Gebührenersatz, Akteneinsicht und Durchführung einer mündlichen Verhandlung. Begründend führte die Antragstellerin zusammengefasst im Wesentlichen Folgendes aus: Die Antragsgegnerinnen, die Republik... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Bei der Firma XXXX als Dienstgeberin (in weiterer Folge: Beschwerdeführerin) wurde von Bediensteten der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse (in weiterer Folge: belangte Behörde) für den Prüfzeitraum 01.01.2008 bis 31.12.2012 eine gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben (GPLA) vorgenommen. In der Niederschrift über die Schlussbesprechung vom 03.03.2014 scheinen folgende Feststellungen auf: - beitragspflichtige Zukunftssi... mehr lesen...