Mit den angefochtenen Straferkenntnissen wurde dem Beschuldigten vorgeworfen, als Dienstgeber eines Transportunternehmens trotz mehrmaliger nachweislicher Aufforderungen des zuständigen Krankenversicherungsträgers es unterlassen zu haben, die Beitragsnachweise über die an Dienstnehmer und Lehrlinge gezahlten Entgelte für die Beitragszeiträume Juli 2003 (GZ.: 15.1 4140/2003, UVS GZ.: 30.13-71/2005) und November 2003 (GZ.: 15.1 354/2004 UVS GZ.: 30.13-70/2005) binnen fünfzehn Tagen nach Abla... mehr lesen...
Rechtssatz: Wird eine nach § 34 Abs 2 ASVG erforderliche Beitragsnachweisung vom Dienstgeber nicht fristgerecht (bis zum 15. des Folgemonats) übermittelt, liegt ein Dauerdelikt vor. So ist nach dem Schutzzweck dieser Bestimmung nicht nur die Herbeiführung des rechtswidrigen Zustandes, sondern auch seine Aufrechthaltung pönalisiert. Die Verfolgungsverjährungsfrist nach § 31 Abs 2 VStG beginnt daher erst ab jenem Zeitpunkt zu laufen, an dem die Verpflichtung nachgeholt wird oder dem zuständi... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er sei als Dienstgeber seiner Verpflichtung über die an Dienstnehmer und Lehrlinge gezahlten Entgelte binnen acht Kalendertagen nach Ablauf eines jeden Beitragszeitraumes bzw. innerhalb der mit ihm vereinbarten Frist Beitragsnachweisungen zu erstatten, nicht nachgekommen. Er habe die Beitragsnachweisungen für Jänner bis April 2000 bis dato nicht vorgelegt und dadurch eine Verwaltungsübertretung gemäß § 34 Abs ... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 34 Abs 2 ASVG verlangt nach ihrem klaren Wortlaut für ein zwischen der Gebietskrankenkasse und dem meldepflichtigen Dienstgeber zu treffendes Übereinkommen die Schriftform. Jedoch versandte eine Gebietskrankenkasse den Dienstgebern ein entsprechendes Formular mit der Information, "dass sie einen einvernehmlichen Abschluss auch ohne zustimmende Unterschrift des Dienstgebers annehme, wenn innerhalb der 14- tägigen Rücksendefrist weder die Vereinbarung, noch e... mehr lesen...
Die belangte Behörde (Bezirkshauptmannschaft Mürzzuschlag) warf dem Berufungswerber mit Straferkenntnis folgenden Sachverhalt vor: Er sei (ergänze: dafür verantwortlich), als Inhaber eines Gastgewerbebetriebes, nämlich des Cafès "O" in S, und als Dienstgeber trotz mehrfacher Urgenzen der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse die Beitragsnachweisungen für die Beitragszeiträume Oktober 1997 bis Jänner 1998 zumindest bis 04.03.1998 nicht vorgelegt zu haben, obwohl nach § 34 Abs 2 ASVG die Dien... mehr lesen...
Rechtssatz: Voraussetzung für eine Verpflichtung des Dienstgebers nach § 34 Abs 2 i.V.m. § 111 ASVG, "Beitragsnachweisungen" vorzulegen - das sind Listen bzw. Meldungen über die Gesamtsumme des Entgeltes für einen Beitragszeitraum -, ist ein entsprechendes schriftliches Übereinkommen zwischen dem Träger der Krankenversicherung und dem Dienstgeber. Liegt ein solches Übereinkommen nicht vor und ist somit der zur Last gelegte Verstoß gegen die Meldeverpflichtung des § 34 Abs 2 ASVG nicht zutr... mehr lesen...