Norm: ZPO §190ASVG §334 Abs1
Rechtssatz: Im Regressverfahren nach § 334 ASVG besteht auch im Hinblick auf den Umfang des Aufwandersatzanspruchs des Sozialversicherungsträgers keine Bindung an den Bescheid über die Gewährung der Leistung. Da der Bescheid jedoch die Verpflichtung des Sozialversicherungsträgers zur Erbringung von Leistungen und damit den zu tragenden Aufwand für den Sozialversicherungsträger gegenüber dem Geschädigten bindend rege... mehr lesen...
Norm: ASVG §334 Abs1ASVG §335 Abs1
Rechtssatz: Ist der Dienstgeber eine juristische Person, so ist § 335 Abs 1 ASVG auch dann anzuwenden, wenn ein Arbeitsunfall zwar nicht durch das vorsätzliche oder grob fahrlässige Verhalten eines Mitglieds des geschäftsführenden Organs, wohl aber durch ein solches Verhalten eines Repräsentanten der juristischen Person verursacht wurde. Entscheidungstexte 2... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger hat seinen PKW K***** bei der Beklagten kaskoversichert. Zwischen 2. und 3. März 2007 wurde in den in der Wiener Innenstadt abgestellten PKW durch Einschlagen einer Seitenscheibe mit einem Pflasterstein eingebrochen und ein von außen sichtbar hinter der Windschutzscheibe angebrachtes, mobiles Navigationsgerät entwendet. Normalerweise bewahrte der Kläger das Gerät samt der dazu gehörigen Halterung im Handschuhfach auf. Am 1. März 2007 brachte der Kläger seine L... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g : Mit ihrer auf §§ 334, 335 und 332 ASVG gestützten Klage begehrt die Klägerin 1. von den (verbliebenen) beklagten Parteien die Zahlung von 10.981,39 EUR sA zur ungeteilten Hand sowie 2. die Feststellung deren Haftung zur ungeteilten Hand für künftige Schäden eines bei einem Arbeitsunfall verletzten Arbeitnehmers der Erstbeklagten aus dem Unfall vom 16. Jänner 2001, soweit dessen Ansprüche gemäß §§ 332 f ASVG auf die Klägerin übergegangen sind. Das Erstgericht ga... mehr lesen...
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : Die Klägerin ließ im Jahr 2000 in S***** ein Geschäftshaus („Büro- bzw Computerhaus“) errichten. Mit der Erstellung der Einreich- und Ausführungspläne, der Ausschreibung sowie der Bauaufsicht und der Baukoordination beauftragte sie ihre erste, Nebenintervenientin (im Folgenden: B***** GmbH). Mit der Statik des Bauvorhabens, nicht jedoch mit den statischen Berechnungen für die Hohldielendecken im östlichen Teil des Gebäudes, wurde die zweite Ne... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hradil und Dr. Hopf sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Martin Gillinger und Mag. Michael Zawodsky als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Allgemeine Unfallversicherungsanstalt, Adalbert-Stifter-Straße 65, 1200 Wien, vertreten durch Hof... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger erlitt am 10. 7. 2006 als Arbeitnehmer der A***** GmbH einen Arbeitsunfall. Er stürzte auf der Baustelle M***** aus einer Höhe von etwa 5 m vom Gerüst und wurde schwer verletzt. Er erlitt eine Querschnittslähmung und bezieht aufgrund dieses Arbeitsunfalls seit 1. 5. 2008 eine 100%ige Dauerrente. Der Kläger war im Unfallszeitpunkt bereits etwa 30 Jahre lang als Bauarbeiter tätig. Auf der Baustelle M***** übte Franz F***** die Funktion des Poliers aus.... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Dr. Roch als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei S***** A*****, vertreten durch Hämmerle, Häusle und Schwendinger Rechtsanwaltskanzlei in Dornbirn, gegen die beklagte Partei D***** AG *****, vertreten durch Breitmeyer Decker Rechtsanwälte OG ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Sachverhalt: Die Firmengruppe, in der vor allem der Vater des Klägers das Sagen hatte, bestand aus über viele Jahre hinweg gut gehenden und bedeutenden Unternehmen im Heizung-Sanitär-Installationen-Gewerbe. Im Zuge der Jahre ging das Geschäft schlechter, und zwei Gesellschaften wurden 1992 zur H***** GmbH (in der Folge: Kreditnehmerin) fusioniert, an der der Vater des Klägers zu 18 %, der Kläger als alleiniger Geschäftsführer zu 1 % und eine Beteiligungs-GmbH ... mehr lesen...
Begründung: Über das Vermögen des Transportunternehmers Karl M***** (in der Folge: Gemeinschuldner) wurde am 9. 10. 2002 das Konkursverfahren eröffnet und der Kläger zum Masseverwalter bestellt. In der Konkurstagsatzung vom 4. 11. 2002 wurde die Fortführung des Unternehmens beschlossen, um vor allem noch zwei Aufträge abzuwickeln. Diese sollten mit zwei Fahrern, nämlich dem Gemeinschuldner und einem weiterbeschäftigten Angestellten, durchgeführt werden. Im Zuge der Fortführung des ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hradil sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Christa Brezna und Mag. Thomas Kallab als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei 1) Allgemeine Unfallversicherungsanstalt, 1203 Wien, Webergasse 4, 2) Niederösterreichische... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Kuras sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Christa Brezna und Mag. Thomas Kallab als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Allgemeine Unfallversicherungsanstalt, 1200 Wien, Adalbert Stifter-Straße 65-67, vertreten durch D... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Baumann als Vorsitzenden und die Hofräte Dr. Veith, Dr. Grohmann, Dr. E. Solé und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei A*****, vertreten durch Dr. Peter Schaden und Mag. Werner Thurner, Rechtsanwälte in Graz, gegen die beklagte Partei Helmut S*****, vertreten durch Dr. Andreas Lintl, Rechtsanwalt in Wien, wegen 15.140,07 EUR sA und Feststellung (Streitinteres... mehr lesen...
Begründung: Die zweitbeklagte GmbH betrieb in Wien eine Baustelle. Beim Einsturz einer 2,6 Meter tiefen und 5 Meter langen, nicht gesicherten Künette wurden am 11. 12. 2003 zwei ihrer Arbeiter verletzt. Eine Sicherung durch - auf der Baustelle vorhandene - Pfosten hätte einen zusätzlichen Zeitaufwand von einer Stunde bedeutet. Seit zehn Jahren war es gängige Praxis der Zweitbeklagten, auf ihren Baustellen keinerlei Absicherung vorzunehmen, um Kosten und Zeit zu sparen. Die Geschäft... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger geriet am 11. 12. 2002 im Betrieb der K***** Holz AG an einer Keilzinkmaschine mit dem rechten Unterarm in eine rotierende Fräseinrichtung, wodurch ihm der rechte Unterarm komplett abgetrennt wurde. Zum Unfallszeitpunkt war der Gefahrenbereich der Fräsen an der Maschine durch eine Schaltafel abgesichert, die - ca 0,4 m von einem Stiegenabgang entfernt - zwischen Fräseinheit und Begrenzung des Stiegenabgangs montiert war. Die obere Kante der Schaltafe... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist bei der Beklagten hinsichtlich ihres Einfamilienhauses feuerversichert. Am 11. 1. 2005 kam es im Haus der Klägerin infolge eines Christbaumbrands zu einem Feuerschaden, dessen Deckung von der Beklagten abgelehnt wird, weil die Klägerin den Versicherungsfall im Sinn des § 61 VersVG grob fahrlässig herbeigeführt habe. Die Klägerin ist bei der Beklagten hinsichtlich ihres Einfamilienhauses feuerversichert. Am 11. 1. 2005 kam es im Haus der Klägerin infolge... mehr lesen...
Begründung: Das Berufungsgericht sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstandes EUR 4.000, nicht jedoch EUR 20.000 übersteige und dass die ordentliche Revision an den Obersten Gerichtshof deshalb zulässig sei, weil man der Rechtsansicht des Berufungsgerichtes auch Unvertretbarkeit unterstellen könnte. Rechtliche Beurteilung Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden - Ausspruch des Berufungsgerichtes liegt eine erhebliche Rechtsfr... mehr lesen...
Begründung: Am 26. 8. 2004 hatte der Beklagte als berechtigter Lenker des Kraftfahrzeugs Porsche 911 Carrera 4 Turbo Coupé, polizeiliches Kennzeichen *****, einen Verkehrsunfall ohne Fremdbeteiligung. Halterin und Zulassungsbesitzerin des Fahrzeugs war die A***** Handelsvertretungsgesellschaft mbH mit dem Sitz in *****, *****. Dieses Fahrzeug war bei der Klägerin kaskoversichert. Die Klägerin leistete aus dem Versicherungsfall an die A***** Handelsvertretungs GmbH als Versicherung... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Glawischnig und die fachkundigen Laienrichter Dr. Thomas Neumann und Peter Schönhofer als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Parteien 1. A***** U*****, 2. N***** G*****, 3. P*****, alle vertreten durch Dr. Heinrich Kellner, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei G... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am Vormittag des 20. 4. 2002 ereignete sich am Betriebsgelände der Zweitbeklagten, und zwar am sogenannten „Bauhof", ein Arbeitsunfall, bei dem ein Mitarbeiter der Zweitbeklagten schwere Verletzungen erlitt. Die Klägerin erbrachte aus Anlass dieses Arbeitsunfalls an den bei ihr pflichtversicherten Verletzten bis 31. 3. 2005 Sachleistungen in Höhe von EUR 29.388,44 und Rentenleistungen in Höhe von EUR 11.707,73. Die Zweitbeklagte hatte zum Unfallszeitpunkt rund 4... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber als Vorsitzende sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Eva A***** , vertreten durch Kraft & Winternitz, Rechtsanwälte-Gesellschaft mbH in Wien, gegen die beklagte Partei H*****, vertreten durch Schneider & Schneider Re... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte verursachte am Samstag, dem 21. 4. 2002 mit dem am Vortag (für das Wochenende) gemieteten Sportwagen der Marke Ferrari 360 Modena auf der Wiener Höhenstraße bei Tageslicht, guter Sicht und trockener Fahrbahn (Kopfsteinpflaster) einen Verkehrsunfall. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit betrug 60 km/h. Der Beklagte näherte sich bergauffahrend einer Steilkurve, die „seiner Einschätzung nach mit maximal 40 bis 50 km/h durchfahren werden konnte", mit ein... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Metallbau-GmbH begehrt von der beklagten KG, die Glas herstellt und zu diesem Zweck auch über die dafür erforderlichen Fahrzeuge und über Personal zum Einbau von Glaselementen verfügt, den Ersatz eines Schadens von EUR 9.716,06 sA aus dem Bruch eines Isolierglaselements, das die Beklagte von einem Glasbock wegzuheben und zum Einbau anzuheben gehabt hätte. Die Zerstörung der 4,5 Meter langen und 2,5 Meter breiten Glastafel sei durch fehlerhaftes Verhalten de... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Herbert P*****, vertreten durch Dr. Edmund Kitzler, Rechtsanwalt in Gmünd, gegen die beklagte Partei G***** AG, *****, vertreten durch Dr. Herbert Salficky, Rechtsanwalt in Wien, ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Dr. Gitschthaler als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Silvia M*****, vertreten durch Mag. Richard Strobl, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei V*****-Aktiengesellschaft (früher V*****-Aktiengesellschaft), *****, vertreten durc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger hatte am 5. 11. 1997 einen Arbeitsunfall. Er wurde von einer umstürzenden Betonplatte, die aus einer Betonfertigteilwand herausgeschnittenen worden war, am Rücken getroffen und schwer verletzt. Dadurch erlitt er eine erhebliche und dauernde Beeinträchtigung der körperlichen und geistigen Integrität, nämlich den Bruch des ersten Lendenwirbelkörpers mit Querschnittlähmung (MdE 100 vH) und bezieht dafür eine 100 %ige Versehrtenrene. Die beklagte Unfall... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Eigentümer der Motorsegelyacht unter österreichischer Flagge „F*****". Das Schiff ist eine Nauticat 44 (Baujahr 1980) mit einer Länge von 13,3 m, einer Breite von 3,75 m und einem Tiefgang von 1,8 m. Das Schiff hat einen 6 Zylinder-Dieselmotor. Es verfügt über eine Schonertakelung mit zwei Masten und einer Segelfläche von 75 m² (Genua, Fock 1, Fock 2 und Groß). Das Schiff ist nicht zum Einhandsegeln hergerichtet. Zur Bedienung dieses Schiffstyps... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte war im Jahr 2000 bei der Holzbau Wo***** GesBR als Vorarbeiter beschäftigt; Martin W***** war dort als Zimmererlehrling im dritten Lehrjahr tätig. Im August 2000 wurde die Holzbau Wo***** GesBR beauftragt, das Altdach eines Hauses zu sanieren. Zu diesem Zweck waren zuerst die vorhandenen Ziegel und die alte Lattung zu entfernen, dann eine neue Kaltschalung aufzutragen und schließlich der Dachstuhl neu einzulatten. Der Beklagte und W***** (im Folge... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erkannte die beklagte Partei schuldig, dem Kläger für die Folgen des Arbeitsunfalles vom 27. 7. 1999 eine Integritätsabgeltung in Höhe von EUR 40.654,87 zu bezahlen. Das Berufungsgericht bestätigte die Klagsstattgebung und erklärte die ordentliche Revision für nicht zulässig. Rechtliche Beurteilung Gemäß § 502 Abs 1 ZPO ist die Revision gegen das Urteil des Berufungsgerichts nur zulässig, wenn die Entscheidung von der Lösung e... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Als erhebliche Rechtsfrage iSd § 502 Abs 1 ZPO macht die außerordentliche Revision geltend, sowohl das Erst- als auch das Berufungsgericht hätten den festgestellten Sachverhalt in folgenden Punkten rechtlich unrichtig beurteilt: Als erhebliche Rechtsfrage iSd Paragraph 502, Absatz eins, ZPO macht die außerordentliche Revision geltend, sowohl das Erst- als auch das Berufungsgericht hätten den festgestellten Sachverhalt i... mehr lesen...